Hallo zusammen,
wir haben in unserem Betriebsrat seit einigen Wochen ein Problem mit einem ehemaligen BR Mitglied und einer Beschwerde von ihm. Bei der Wahl 2022 kam es natürlich auch dazu, dass es Kandidaten mit Stimmengleichheit gab. Soweit, so gut.
Unser Wahlvorstand hat uns bei der konstituierenden Sitzung die Wahlunterlagen in die Hand gedrückt und alles andere wurde von uns durchgeführt. Also die Wahl des Vorsitzenden (das bin ich) meiner Stellvertreterin und die ersten beide Nachrücker. Im Gremium bei uns sind 7 Leute, plus 2 Nachrücker. Ca. 4 Wochen später, hat meine Stellvertreterin die restlichen 5 Nachrücker bei einer von ihr einberufenen Sitzung (ich hatte Urlaub, also völlig korrekt) ausgelost. Das ganze wurde natürlich protokolliert.
Nun kommt eine Beschwerde von dem ehemaligen BR Mitglied, dass er die korrekte Durchführung der Wahl anzweifelt und er besteht auf eine Veröffentlichung der Nachrückerliste. Hier sei noch darauf hingewiesen, dass der Kollege der GF sehr nahe steht und darum auch nicht mehr in den Betriebsrat gewählt wurde.
Frage: Haben wir etwas falsch gemacht bzw. wie sollte man mit dieser Beschwerde umgehen? Der Gipfel war am Freitag, dass er in seiner x-ten Nachfrage jetzt darauf hingewiesen hat, wörtlich:
Solange wir die Angelegenheit bezüglich des Nachrückers nicht geklärt haben, ist diese Beschwere nicht geschlossen!
Da kommt schon ein bisschen Wut hoch, wenn man sowas liest.
Gruß
Michael