Vorstellung SBV

  • Hallo zusammen 🖐️


    Auch ich bin neu hier in diesem Forum. Dafür gibt es einen einfachen Grund 🙂


    Ich bin die neue SBV in einem Betrieb von knapp unter 700 Mitarbeitern (ca. 54 SB o. GG)


    Als SBV ist man ja meist Einzelkämpfer; Daher erhoffe ich mir aus diesem Forum wichtige Basisinformationen, ggf. Hilfestellungen in Bezug auf §, sowie sonstige Tipps und Tricks von erfahrenen SBV`lern und Betriebsräten.


    Eine SBV hat es bei uns seit jeher eigentlich nur auf dem Papier gegeben, dazu aber später mehr..


    Nach der Wahl haben Ich und mein Stellvertreter erstmal "zaghaft" angefangen.


    ° Mitarbeiterliste der SB und GG Kollegen besorgen

    ° Laptop / "Büro" organisieren

    ° usw


    Gegenüber den SB und GG Kollegen (mehrere Werke) haben wir uns erstmal vorgestellt, Gespräche geführt und uns in die Welt des MS Outlook eingelebt 😁.


    Die ersten Hürden kamen dann, dass uns der BR nicht zu Sitzungen eingeladen hat, uns der BR nicht zu Ausschüssen eingeladen hat sowie der SBV ein regelrechtes Sprechverbot während dieser Sitzungen erteilt hat 😅. Nach und nach wurde uns aber klar das die SBV sehr wohl gewisse Rechte hat, nicht bei Abstimmungen, aber generell...


    So kamen, aufgrund unserer Gespräche mit den Kollegen, immer mehr Anfragen auf uns zu.



    Ziemlich schnell war klar, es besteht ein klarer Bedarf an einer SB - Vertrauensperson. So haben wir, auf dem kleinen Dienstweg, unterstützend mitgeholfen Arbeitshilfen, Wünsche der SB und GG Kollegen zu organisieren (von 15€ bis 2900€).


    Wir sehen die SBV bei uns als ein Vier - Jahres - Projekt an welches wir entschieden im Sinne der SB und GG Kollegen vorantreiben möchten.


    Nach ca. 3 Monaten sind wir an einem Punkt angelangt, wo leichter Gegenwind entsteht 😅



    So witzig wie am Anfang ist es nicht mehr, da aufgrund unserer SBV Arbeit jetzt auch andere "arbeiten" müssen. Und somit auch andere, durch die SBV, eher negativ durch Tatenlosigkeit auffallen... Auf viele "Anfragen", Anregungen bekommen wir gar keine Rückmeldung mehr 🤡


    Was wirklich schade ist, da wir unser Ehrenamt nach bestem Wissen und Gewissen ausüben.


    Naja ich denke es reicht erstmal, wir lesen uns!


    VG

  • Herzlich willkommen im Forum.

    Als SBV ist man ja meist Einzelkämpfer;

    Die ersten Hürden kamen dann, dass uns der BR nicht zu Sitzungen eingeladen hat, uns der BR nicht zu Ausschüssen eingeladen hat sowie der SBV ein regelrechtes Sprechverbot während dieser Sitzungen erteilt hat 😅.

    Das finde ich wahnsinnig traurig. Wir haben einen sehr engen, guten Draht zur SBV - direkt aus der Erkenntnis heraus, dass die vereinten Rechte noch viel größer sind als die einzelnen. Ich kann aber auch keinen Vorteil darin finden, gegen die SBV zu arbeiten. Aber hier liest man ja doch häufiger auch von verhaltensoriginellen Betriebsräten.


    Diese "kleinen" Arbeitshilfen schätze ich als großen Mehrwert ein. Sicherlich ist eine gute Beratung bei Anträgen oder Hilfe bei Kündigungen sehr wertvoll, aber eine echte Hilfe ist ja alles, was das Arbeitsleben erleichtert, verbessert oder verschönert. Und wenn schon 15 Euro eine Hilfe sind, dann hast du viel Erreicht und gleichzeitig ist noch viel Potential da.


    Ich wünsche dir Gelassenheit und Energie und deinem BR die Weitsicht, dass ihr gemeinsam viel schneller voran kommen könnt.

  • auch von mir herzliches Willkommen und viel Freude an dem "Job" auch wenn Gegenwind kommt.

    Gegenwind zeigt für mich aber immer, dass man Dinge richtig macht.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo Tomte,


    ein nettes Willkommen auch von mir :)


    Nur weil du es nicht explizit erwähnt hast: Euren Anspruch auf Seminare (§ 179 (4) SGB IX) kennt ihr und zumindest (für den Anfang) du selbst hast auch schon das/die erste(n) Grundlagenseminar(e) besucht?

    Und weil zufällig morgen wieder die entsprechende Frist abläuft, möchte ich auch noch den § 163 (2) SGB IX erwähnen, nicht zuletzt auch den Satz 3 des Absatzes.


    Bei uns gab es auch seit vielen Jahrzehnten eine mal mehr, mal weniger aktive SBV. Aktuell bin ich im Amt und eine (m.E.!) recht aktive Vertrauensperson, welche sich auch emsig fortbildet und Wissen aufsaugt und nach Kräften anwendet :)

    Nach und nach bringe ich unserem AG auch immer wieder solche Sachen bei, die bisher offenbar unbekannt waren oder "nur" vernachlässigt oder vergessen wurden. Zuletzt war es der § 163 Absatz 8, die Info über neu gewählte SBV an Arbeitsagentur und Integrationsamt, welche hier entweder schon seit längerer Zeit nicht mehr oder möglicherweise sogar überhaupt noch nie gemacht wurde ...

    ... und sicher werde auch ich in weiteren Fortbildungen noch auf weitere solcher Baustellen aufmerksam, denn ich lerne ja auch ständig hinzu :)


    Bezüglich unterlassener Einladungen durch den BR und AG zu Sitzungen hast du nur die Vergangenheit beschrieben.

    Ist denn schon eine Änderung erkennbar? Die zwingende Vorschrift, die SBV einzuladen (und du als gewählte Vertrauensperson kannst bei Verhinderung deinen Stellvertreter aktivieren), völlig unzweideutig im § 29 (2) BetrVG nachzulesen, habt ihr bzw. hast du eurem Betriebsrat ja sicherlich längst präsentiert ...


    Mit dem Gedanken, dass die Etablierung einer "tatsächlichen" SBV ein langfristiges Projekt ist, liegst du m.E. sehr richtig, denn die anderen Seiten (ausdrücklich nicht als "gegenüber"stehend gemeint, sondern wirklich nur als weitere, eben andere Mitspieler in der komplizierten Veranstaltung namens Mitbestimmung) werden nicht automatisch über Nacht alle Regeln kennen und einhalten, nur weil ihr die bisherige Alibi-SBV nun per Ansage in eine aktive SBV "ge-upgradet" habt ....


    Viel Kraft und natürlich auch viel Erfolg wünsche ich dir und deinem Stellvertreter; und wenn es hin und wieder auch Spaß macht, ist das keineswegs falsch :D

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Willkommen Tomte,

    bei Deiner Betriebsgröße musst Du nicht als Einzelkämpfer tätig sein, sondern kannst Stv. zur Unterstützung hinzuziehen.

    §178 SGB IX

    LG Oenothera

  • Hallo Oenothera,


    würdest du bitte genau hinschauen,

    (ca. 54 SB o. GG

    bevor Du einen unwissenden Neuling derart in die Irre führst?

    sondern kannst Stv. zur Unterstützung hinzuziehen.

    Von 100 schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten als zwingender Voraussetzung gem. § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX für eine Heranziehung zu ständigen Aufgaben ist Tomte noch weit entfernt.


    Tomte:

    Auch von mir herzlich willkommen und alles Gute für Deine sehr verantwortungsvolle neue Aufgabe.

    Die Kindereien Deines BR solltest Du schnellstmöglichst unterbinden. Das Teilnahme- und Rederecht der SBV bei Sitzungen von BR und Ausschüssen ist gesetzlich gedoppelt. Falls Dein BR dem SGB IX nicht folgen mag, solltest Du Ihnen § 32 BetrVG

    § 32 BetrVG - Einzelnorm

    um die Ohren hauen.

    In der jeweiligen Fachkommentierung des BetrVG gibt es keinen Unterschied in Bezug auf Art und Umfang Deines Teilnahmerechts.


    Wenn der BR das dann mal verstanden hat, könnt Ihr dann ja auch mal über Synergien der unterschiedlichen Rechte der AN-Vertretungen sprechen.

  • Hallo Oenothera,


    würdest du bitte genau hinschauen,

    bevor Du einen unwissenden Neuling derart in die Irre führst?

    Von 100 schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten als zwingender Voraussetzung gem. § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX für eine Heranziehung zu ständigen Aufgaben ist Tomte noch weit entfernt.

    Oh, das mit dem Lesen muss ich noch bisserl üben. :huh: Gelobe Besserung. Mein Beileid an Tomte, 54 SB, bzw. GG sind als Einzelkämpfer schon ne Nummer, wenn man es gut machen will.

  • Leider vergessen viele BR und BRV dass die SBV den selben Stellenwert haben wie sie! Bekommt man in Seminaren leider immer wieder zu hören .Bei uns ist das ganz anders, da sind BRV und SBV ein Herz und eine Seele, da kann der eine ohne den anderen gar nicht ^^

    wenn man düngen will reicht es nicht durch den Zaun zu furzen.