Wahlvorstandsarbeit im Homeoffice möglich ?

  • Hallo zusammen.


    Wie schon im Topic erwähnt würde ich euch gerne mal um Rat fragen ob es rechtlich möglich ist das Mitglieder des Wahlvorstandes auch im Homeoffice dinge für die Wahl vorbereiten können und auch entsprechende Sitzung abhalten wenn in der Firma kein entsprechendes Wahlvorstandsbüro zur verfügung steht?


    Es gibt zwar Besprechungsräume die man in der Firma reservieren kann, diese sind aber stets ziemlich ausgebucht so das nicht mal kurzfristig Räumlichkeiten zur verfügung stehen.

    So weit mir bekannt ist gibt es ja die rechtliche Möglichkeit per Video/Telefonkonferenz Sitzungen abzuhalten doch bin ich mir ziemlich unsicher wie die Sätze im §30 Abs. 2 Nr: 1 ....... unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung und §30 Abs. 3 ....... gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich. zu verstehen bzw. auszulegen sind.


    Gruß

    Hafenkasper

  • Wie der Betriebsrat auch muss der Wahlvorstand Remote-Sitzungen in seine Geschäftsordnung schreiben und diese in Anwesenheit beschließen. Was hat denn der Arbeitgeber dazu gesagt, wie er euch Räume zur Verfügung stellen will?

  • Wahlvorstand: keine Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz
    Für Wahlvorstände bei der Betriebsratswahl gilt Präsenzpflicht. Mehr information bei Gaidies Heggemann und Partner, Fachanwälte Arbeitsrecht
    www.gsp.de


    wenn man dazu die WO liest geht das nur für Dinge bei denen nichts beschlossen werden muss.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Mir ging es nicht um die Frage der Sitzung per Videokonferenz sondern darum ob die Vorbereitung und Nachbereitung im, Homeoffice vom Wahlvorstandsmtglied gemacht werden können so lange der Arbeitgeber keinen Raum zur Verfügung stellen kann/will

  • sondern darum ob die Vorbereitung und Nachbereitung im, Homeoffice vom Wahlvorstandsmtglied gemacht werden können so lange der Arbeitgeber keinen Raum zur Verfügung stellen kann/will

    wenn der Datenschutz gewährleistet ist sehe ich da kein Problem wenn es bei Euch denn HO gibt.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Mir ging es nicht um die Frage der Sitzung per Videokonferenz sondern darum ob die Vorbereitung und Nachbereitung im, Homeoffice vom Wahlvorstandsmtglied gemacht werden können

    Wie sieht denn diese Vor- und Nachbereitung aus? Erfolgt die gemeinsam, was dann quasi wieder in einer Sitzung geschähe, oder machen das die Mitglieder einzeln, jede(r) für sich?


    Es ging dir anfangs übrigens ausdrücklich auch um Sitzungen ....

    ob es rechtlich möglich ist das Mitglieder des Wahlvorstandes auch im Homeoffice dinge für die Wahl vorbereiten können und auch entsprechende Sitzung abhalten wenn in der Firma kein entsprechendes Wahlvorstandsbüro zur verfügung steht?

    Also ganz entspannt die Themen trennen und der Reihe nach abarbeiten ;)

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Wie sieht denn diese Vor- und Nachbereitung aus? Erfolgt die gemeinsam, was dann quasi wieder in einer Sitzung geschähe, oder machen das die Mitglieder einzeln, jede(r) für sich?

    Einladungen Schreiben, Sitzungen Vorbereiten, Protokolle Schreiben usw.

    Schulungen rausuchen und dafür Beschluss vorbereiten. Wahlausschreiben muss ja auch geschrieben werden etc.