Hallo zusammen.
Wie schon im Topic erwähnt würde ich euch gerne mal um Rat fragen ob es rechtlich möglich ist das Mitglieder des Wahlvorstandes auch im Homeoffice dinge für die Wahl vorbereiten können und auch entsprechende Sitzung abhalten wenn in der Firma kein entsprechendes Wahlvorstandsbüro zur verfügung steht?
Es gibt zwar Besprechungsräume die man in der Firma reservieren kann, diese sind aber stets ziemlich ausgebucht so das nicht mal kurzfristig Räumlichkeiten zur verfügung stehen.
So weit mir bekannt ist gibt es ja die rechtliche Möglichkeit per Video/Telefonkonferenz Sitzungen abzuhalten doch bin ich mir ziemlich unsicher wie die Sätze im §30 Abs. 2 Nr: 1 ....... unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung und §30 Abs. 3 ....... gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich. zu verstehen bzw. auszulegen sind.
Gruß
Hafenkasper