Verkauf vom Betrieb

  • Hallo zusammen,


    als kleine Vorgeschichte zur Info.

    Unser Unternehmen A ist ein globales Unternehmen mit Weltweit ca 6000 MA, davon sitzen in Deutschland ca. 260 MA.

    Dieses Unternehmen A wird nun aufgekauft von einen großen weltweiten Unternehmen B das in Deutschland ca 350 MA hat


    Das "alte" Unternehmen A hat in Deutschland einen BR mit einem 9 Gremium, dieser wird von dem neuen Unternehmen B ohne BR in Deutschland übernommen.


    Folgende Constellation:


    Alter Betrieb (Unternehmen A) in Deutschland ca. 270 MA, 9 Gremium BR

    Neuer Betrieb ( Unternehmen B) in Deutschland ca 350 MA keinen BR.


    Meine Frage ist nun:

    Bleibt dann der BR des alten Betriebs ( A) im Amt und ist dann auch für die neuen Betrieb (B) mit ca. 350 MA zuständig oder hat er nur ein Übergangsmandat und muss Neuwahlen einleiten?


    Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes Wochenende


    Thomas

  • Es kommt darauf an, ob Betrieb A unter altem Namen weitergeführt wird und nur den Eigentümer wechselt. Dann bleibt der BR von Betrieb A im Amt. Wird er dagegen mit Betrieb B verschmolzen, übt der BR des Betriebs A ein Übergangsmandat aus und muß Neuwahlen einleiten. Quelle: https://www.betriebsrat.de/bet…ikon/br/betriebsuebergang

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Augsburger68 , Du sprichst von Unternehmen, nicht von Betrieben. Für den BR ist aber nur die Identität des Betriebes relevant, ganz egal, welchem Unternehmen dieser gehört.


    Das Unternehmen, das Eurem Betrieb übergeordnet ist, wird aufgekauft. Das ändert für die betriebliche Identität gar nichts.


    Der BR bleibt im Amt, es ändert sich nichts an der Zuständigkeit.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo Mann mit der ledertasche und Fried,


    Fried wenn ich das vom Mann mit der Ledertasche lese, dann trifft das eher auf uns zu.

    Wir werden nicht mehr unter unseren alten Namen weiter geführt, sondern in das Neue Unternehmen komplett eingegliedert.

    Bekommen auch alle neue Identität ( Email, Firmenausweis etc).

    Somit denke ich, ist das was Der Mann mit der Ledertasche geschrieben hat richtig.

    Wir behalten das Übergangsmandat und müssen beim Neuen Betrieb Neuwahlen einleiten.


    Vielen Dank euch allen..

  • Augsburger68 , es ist vollkommen egal, ob Euer Betrieb umbenannt wird. Ich habe auch schon in einem Betrieb gearbeitet, der verkauft wurde und erst so und danach anders hieß, aber als Betrieb erhalten blieb.


    Nach allen Deinen Infos ändert sich für die Vertretung durch den örtlichen BR nichts.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Thomas,


    Ihr müsst klären, ob ein Betriebsübergang oder eine Betriebsänderung vorliegt.

    Das kann ich Deinen Erläuterungen nicht entnehmen.


    Eine bloße Übertragung eines Betriebes als Ganzes unter Wahrung seiner Identität stellt keine Betriebsänderung dar.

    Wenn aber ein Teil des Betriebs abgespalten wird und auf ein neues Unternehmen übertragen wird, ist das eine Betriebsänderung.


    Nach Deiner Schilderung würde aus dem Unternahmen A mit 6000 MA ein Betriebsteil mit 270 MA herausgelöst (also abgespalten) werden und auf Unternehmen B übertragen werden.


    So habe ich das jedenfalls nach Deiner Beschreibung verstanden.


    Damit wäre es eine Betriebsänderung und einer neuer BR zu wählen.

    Mal ganz abgesehen von Euren Beteiligungsrechten (Sozialplan und Interessenausgleich), wäre dann zu prüfen, welche Betriebsstruktur es im neuen Unternehmen gibt. Bleibt Eurer Betrieb so bestehen (möglicherweise bis zu den nächsten Wahlen) oder gibt es aufgrund der Übernahme eine neue Struktur?


    Die Identität Eures Betriebs muss erhalten bleiben. Der Name ist da nicht ausschlaggebend.

    Ich habe das auch schon ein paar Mal hinter mir.


    Unser Betrieb wurde umbenannt, aber sein Geschäftsbetrieb blieb gleich und somit seine Identität. Wir gehörten dann nur zu einem anderen Unternehmen. Interessenausgleich und Sozialplan hatten wir abgeschlossen.

    Mit den regulären Neuwahlen gab es dann eine neue Betriebsratsstruktur.


    Gucke Dir dazu die Paragrafen §111 und §112 an i.V.m. §13 BetrVG.

  • Guten Morgen Paris,


    auch dir Danke für deine Erklärung.


    Alleine in diesem Thread sieht man wie schwierig hier eine genaue Definition ist.

    Vielleicht ist es oben ein wenig falsch rüber gekommen.


    Mein alter Betrieb A wird komplett (global, alle 6000 MA) vom Betrieb B ( global) aufgekauft, heißt auch ab dem Tag der Übernahme Betrieb B. Deutschland ist ein kleiner Teil des Betrieb A.

    Die ganze Struktur von Betrieb A wird in die Struktur B eingegliedert und auch teilweise der Struktur im Betrieb A angepasst.

    Es bleibt vom alten Betrieb A nichts mehr übrig, außer das die Kollegen dann bei Betrieb B arbeiten.


    Der Betrieb A existiert nicht mehr, weder in seiner Struktur noch in seinen Namen.


    Somit ist dies doch eine Betriebsänderung und dann haben wir nur noch das Übergangsmandat und müssen Neuwahlen einleiten. Zumindest ist das mein Verständnis.


    Viele Grüße

    Thomas

  • Hallo Thomas,


    danke für Deine Erklärung.

    Ja, so würde ich das auch sehen. Als Betriebsänderung.


    Da habt Ihr ja dann ordentlich zu tun. Ich hoffe, Ihr strebt einen Interessenausgleich an. Sozialplan ist dann ja eh zu machen.


    Viel Erfolg dabei :thumbup: