Sorry Ihr Lieben, aber irgendwie kann ich das nur im Witze-Forum schreiben, obwohl es einen ernsten Hintergrund hat.
Da gibt es in unserem Unternehmen seit ca. 1 Jahr eine abgeschlossene BV zur Schichtarbeit in einer der 3 Erzeugerstätten. Aktuell soll sie wohl an die beiden anderen Erzeugerstätten angepasst bzw. erweitert werden. Bis dahin alles nett. ABER: Diese abgeschlossene BV unterliegt der Geheimhaltung. Heißt: Kein MA hat offiziell die Möglichkeit zu einer Einsichtnahme. Die wird vom AG einfach verweigert. Dass die MA sich die Einsicht anderweitig verschaffen, spielt da ja keine Rolle....
Habt Ihr ähnliche Sachen auch schon erlebt?