Hallo Zusammen,
ein SB-Kollege ist auf mich zugekommen, dass er aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeitszeit reduzieren muss.
Nun kam er mit dem Gedanken um die Ecke, dass der Arbeitgeber Ihm weiterhin vollen Lohn zahlen könnte, da dieser es sich beim Amt zurückholen kann.
Zunächst dachte ich an das "Budget für Arbeit", welches nach meiner Kenntnis jedoch nur in Werkstätten greift. Wir sind jedoch ein privatwirtschaftliches Unternehmen.
Lt. dem Kollegen wurde bei Genehmigung seiner Gleichstellung (wo wohl das Integrationsamt involviert war) - alles vor meiner Zeit - der Lohnausgleich vom Amt in Aussicht gestellt, aber das dies vom Arbeitgeber beantragt werden müsste.
Ich warte nun auf die Unterlagen den Kollegen um mal nachzulesen, aber hab gedacht, Ihr habt vielleicht eine Idee oder einen Tipp zu diesem Fall.
Erwähnt sei noch, dass unser Arbeitgeber in Sachen SGB IX oder
überhaupt SBV null Ahnung hat, weshalb ich um erfolgreich zu
arbeiten inzwischen immer alles Idiotensicher vorbereite für die
Kollegen im Personalbüro. Aber dann wird es in der Regel
durchgewunken
auch wenn es rechtlich eigentlich nicht immer OK ist.