Hallo mal wieder,
vor einigen Wochen haben wir eine BV zum Thema "mobile working" / "mobiles Arbeiten" mit der GF geschlossen. Darin ist keine dedizierte Anzahl von Tagen oder Quoten für Präsenz- und mobile Working-Tage definiert oder irgendwelche Regelungen für die Zeit nach dem Urlaub. Eine Gruppe im Gremium konnte sich da leider nicht durchsetzen, mit der Forderung nach einer bestimmten Quote. Die anderen haben sich darauf berufen, dass das ja maximale Flexibilität lässt. In der Praxis haben wir das hier abteilungsübergreifend seit zwei Jahren so: "jede:r muss mind. 1 x die Woche in die Firma kommen" bzw. in anderen Abteilungen "jede:r kommt eine Woche am Stück ins Büro" (wobei dort nach Absprache im Team rolliert wird).
Wie es nun so ist, kam gestern eine E-Mail eines AL in seine Abteilung, in der er ankündigt: "Der höchstmögliche Anteil der Arbeitszeit im HomeOffice ist in Zukunft auf 50 % der Arbeitszeit beschränkt. (...) Nach einem mindestens einwöchigen Urlaub ist die darauffolgende Woche im Büro zu arbeiten. Diese Regelung gilt dann ab dem 1. April und kann bei Bedarf jederzeit geändert werden."
Die vorgenannte E-Mail kam für alle in der Abteilung völlig überraschend und anlasslos. Zumal die Abteilung (Sachbearbeiter:innen Antrag & Vertrag Versicherungsbereich) technisch gesehen keinerlei Grund haben, ins Büro zu kommen. Eine betriebliche Notwendigkeit besteht folglich nicht.
Diese Regelung betrifft alle Kolleg:innen in der Abteilung bis auf eine. Der wollen wir natürlich nicht ans Bein pieseln.
Unsere BRV (die sogar direkt betroffen ist) meint, dass das ja durch die BV Sache der AL ist, das dann so auszugestalten, weil wir ja keine feste Regelung haben. Ich selbst sehe das etwas anders. Wenn ich es falsch sehe, sagt es mir bitte. Ich für meinen Teil meine, dass hier der AL quasi eigenständig die bisherige BV und betriebliche Praxis aushöhlt und gewissermaßen eine eigene BV für die Abteilung "kreiert". (Einer von den Kandidaten, die ohnehin keine Homeoffice-Fans sind). Ich sehe hier auf jeden Fall ein Mitspracherecht des BR.
Die BV sagt zur Ablehnung von "mobile working":
Zitat"Die Teilnahme am mobilen Arbeiten setzt einen formlosen Antrag des Mitarbeiters an den zuständigen Vorgesetzten voraus. Dieser prüft zunächst, ob der betroffene Mitarbeiter die Teilnahmevoraussetzungen nach Ziff. 2.2. erfüllt. Ist dies der Fall, haben der zuständige Vorgesetzte und der Mitarbeiter den Antrag gemeinsam mit dem Ziel zu erörtern, zu einer einvernehmlichen Einigung zu gelangen. Gegenstand der Erörterung sind unter angemessener Berücksichtigung der betrieblichen und persönlichen Interessen Lage, Zeitraum und Häufigkeit des mobilen Arbeitens."
Grundsätzlich kennt unsere BV überhaupt keinen Paragraphen zum Thema bestehende mobile working-Modalitäten ändern und anpassen, außer:
ZitatAus betrieblichen Gründen kann der Vorgesetzte (bzw. die Geschäftsleitung hinsichtlich mehrerer Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen) jederzeit Einschränkungen der mobilen Arbeit und Erbringung der Arbeitsleistung im Büro anordnen.
Bei Vorliegen betrieblicher Erfordernisse wie z.B. Personalunterbesetzung, vermehrte Krankheitsfälle, kann die Erteilung der Erlaubnis für den Zeitraum des Vorliegens dieses Hinderungsgrundes, je nach Art des betrieblichen Erfordernisses dauerhaft ausgesetzt bzw. widerrufen werden.
Ich weiß, ich weiß, und es tut mir leid, dass ich euch immer wieder nerve... manchmal würden auch Fachanwälte usw. helfen, ja. Das wird hier aber nicht passieren und so muss ich versuchen, für die 140 Leute hier Themen irgendwie wenigstens für das Gremium aufzuarbeiten, sodass die dann irgendwie aktiv werden bzw. "Plänen" zustimmen.
Vielen Dank, dass ihr bis hier her gelesen habt!