Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von
-> Microsoft informieren.
in unserem Gremium ist die Frage aufgekommen, ob es Sinn macht auf eine Betriebsvereinbarung "digitale Personalakte" zu drängen. Und wenn, wie überzeuge ich unseren Arbeitgeber davon, dass auch er seinen Nutzen davon hat. in unserem letzten Gespräch mit unserer GL wurde sich kurzerhand darauf berufen, dass der Umgang mit persönlichen Daten in der Datenschutzgrundverordnung geregelt ist. Ende der Diskussion. Vielleicht hat ja jemand von Euch so etwas schon abgeschlossen und kann uns hier mal bei der Argumentation helfen. Ich bin gespannt auf Eura Antworten
Gibt es diese digitale Akte bei euch schon? Wisst ihr, wie die funktioniert?
Die rechtliche Basis ist § 87 Ab. 1 Nr. 6 BetrVG und die Überzeugung leistet im Zweifel ein Anwalt. Aber nicht jede digitale Akte ist auch mitbestimmungspflichtig. Sollte das bei euch der Fall sein, dann ist der Nutzen für den AG dass er sie nutzen darf. Denn wenn ihr entsprechnde Rechte habt, dann darf er sie ohne eure Zustimmung (in Form einer BV) nicht nutzen.
Was wir in einer BV geregelt haben sind die Zugriffsrechte, die Möglichkeit eines jeden auf seine Akte zugreifen zu können und was in die Akte gespeichert wird. Speicher Ort und die Absicherung des Servers wurden überprüft. All das ist in der Datenschutzgrundverordnung nicht geregelt.
Ihr seid hier in der Mitbestimmung BetrVG § 87/1/6 die Ihr auch in einer Einigungsstelle durchsetzen könnt.