Digitale Personalakte Betriebsvereinbarung

  • Hallo zusammen,

    in unserem Gremium ist die Frage aufgekommen, ob es Sinn macht auf eine Betriebsvereinbarung "digitale Personalakte" zu drängen.
    Und wenn, wie überzeuge ich unseren Arbeitgeber davon, dass auch er seinen Nutzen davon hat.
    in unserem letzten Gespräch mit unserer GL wurde sich kurzerhand darauf berufen, dass der Umgang mit persönlichen Daten in der Datenschutzgrundverordnung geregelt ist. Ende der Diskussion.
    Vielleicht hat ja jemand von Euch so etwas schon abgeschlossen und kann uns hier mal bei der Argumentation helfen.
    Ich bin gespannt auf Eura Antworten

  • Gibt es diese digitale Akte bei euch schon? Wisst ihr, wie die funktioniert?

    Die rechtliche Basis ist § 87 Ab. 1 Nr. 6 BetrVG und die Überzeugung leistet im Zweifel ein Anwalt. Aber nicht jede digitale Akte ist auch mitbestimmungspflichtig. Sollte das bei euch der Fall sein, dann ist der Nutzen für den AG dass er sie nutzen darf. Denn wenn ihr entsprechnde Rechte habt, dann darf er sie ohne eure Zustimmung (in Form einer BV) nicht nutzen.

  • Was wir in einer BV geregelt haben sind die Zugriffsrechte, die Möglichkeit eines jeden auf seine Akte zugreifen zu können und was in die Akte gespeichert wird. Speicher Ort und die Absicherung des Servers wurden überprüft. All das ist in der Datenschutzgrundverordnung nicht geregelt.

    Ihr seid hier in der Mitbestimmung BetrVG § 87/1/6 die Ihr auch in einer Einigungsstelle durchsetzen könnt.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey