Moin,
bei uns sind (mal wieder) die Betrieblichen Ersthelfer ausgelaufen, d.h. es gibt niemandem im Betrieb mit der entsprechenden Schulung. Abgesehen davon, dass dies schon für den Arbeitgeber höchst problematisch ist, möchte in diesem Zusammenhang mal fragen, ob irgendwo festgelegt ist, ob immer ein Betrieblicher Ersthelfer anwesend sein muss. Für mich geht aus Anlage 1 der DVUG (§§10, 26) nur hervor, dass der Betriebt ausgebildete Ersthelfer vorhalten muss, aber nicht, dass diese auch anwesend sein. Diesbezüglich habe ich auch schon Stimmen für die Anwesenheit gefunden, aber ohne rechtliche Grundlage. Geht das aus den Vorschriften hervor oder gibt es diesbezüglich ein entsprechendes Urteil oder sonst etwas?
Vielen Dank