Zahl der betrieblichen Ersthelfer

  • Moin,


    bei uns sind (mal wieder) die Betrieblichen Ersthelfer ausgelaufen, d.h. es gibt niemandem im Betrieb mit der entsprechenden Schulung. Abgesehen davon, dass dies schon für den Arbeitgeber höchst problematisch ist, möchte in diesem Zusammenhang mal fragen, ob irgendwo festgelegt ist, ob immer ein Betrieblicher Ersthelfer anwesend sein muss. Für mich geht aus Anlage 1 der DVUG (§§10, 26) nur hervor, dass der Betriebt ausgebildete Ersthelfer vorhalten muss, aber nicht, dass diese auch anwesend sein. Diesbezüglich habe ich auch schon Stimmen für die Anwesenheit gefunden, aber ohne rechtliche Grundlage. Geht das aus den Vorschriften hervor oder gibt es diesbezüglich ein entsprechendes Urteil oder sonst etwas?


    Vielen Dank :)

  • die Staffelung in der DGUV vorschrift 1 bezieht sich auf anwesende Personen


    §26 (1), 1.

    bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer


    Die Vorschrift wäre anders ja auch völlig sinnbefreit oder nicht?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ich kenne das nur so das es 5% der anwesenden Mitarbeiter/innen sein müssen.
    Sprich bei mobilen Arbeiten, Urlaub, Krankheit sollte das Unternehmen mehr als 5% der Mittarbeiter ausbilden/schulen lassen.
    Kann man ja auch vielleicht so verkaufen das die Erste Hilfe Schulung auch im Alltag und im gefährlichen Mobilen Arbeiten (sprich Küche) sinnvoll sein kann.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ein AG sollte in diesem Bereich immer über den Bedarf ausbilden, gilt auch für die Brandschutzhelfer.


    Wenn man das in einer Inhousschulung mit den üblichen Anbietern (DRK, Malteser,...) macht, bekommt man das relativ günstig hin.

    Da ja die Ersthelferausbildung auch für das Führen von Kraftfahrzeugen immer wieder aufgefrischt werden soll, findet man als AG da sicherlich eine entsprechende Teilnehmerzahl, wenn ich dann als AG die vollen Kosten übernehme.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Oh, bei uns achtet der Arbeitgeber sehr genau darauf, eine entsprechende Anzahl an Ersthelfern zu haben und auch die Auffrischungsschulungen durchzuführen. Nachdem er einige Zeit Leute vom DRK in die Nachtschicht setzen musste, weil nicht genügend Ersthelfer da waren ....

  • Nachdem er einige Zeit Leute vom DRK in die Nachtschicht setzen musste, weil nicht genügend Ersthelfer da waren ....

    bei uns ist die Nachtschicht nicht mit Ersthelfern besetzt, interessant die Idee mit dem DRK !

    wenn man düngen will reicht es nicht durch den Zaun zu furzen.

    Einmal editiert, zuletzt von mimmie ()

  • Nun Die Ersthelfer müssen ja anwesend sein. Wenn es nicht genug gibt, muss man halt nachhelfen. Selbst bei Sonderschichten wird drauf geachtet. Mittlerweile funktioniert das ganz gut.


    Es gibt übrigens noch viel mehr Anbieter, die die Ersthelferschulung anbieten, nicht nur die Rettungsdienste.