Schweres Heben/ Arbeitsbelastung führt ggf. zu krankheitsbedingtem Ausfall

  • Hallo miteinander,


    mit folgender Thematik hat sich eine Kollegin an den BR gewandt:

    * 30% Behindertgrad Atemwege

    * 10% Behindertengrad Gelenke

    Gleichstellung wurde bewilligt


    (1)

    Kollegin bedient ein mechanisches Bearbeitungszentrum/ CNC mit "schweren" Einlegeteilen (~5Kg) mittels Handeinlage.

    Dies führt regelmäßig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zu krankheitsbedingten Ausfällen (bisher kein BEM Fall).

    Arzt bescheinigt "Überlastung", Betriebsarzt bestätigt dies ebenfalls.


    Kollegin bat um Einsatz an anderer Maschinengruppe ("leichtere" Teile), Gespräche mit direktem Vorgesetzten verliefen nur mit mäßigem Erfolg, d. h. Einsatz erfolgt weiterhin an bisherigen Maschinengruppe.


    -> BR avisiert Gespräch mit Personalchef um Lösung herbeizuführen


    Frage: Welche Optionen gibt es ganz konkret für uns, wenn auch dort keine Änderung erfolgt/ anderer Einsatzbereich ermöglicht wird?


    (2)

    Des Weiteren wirkt sich die Abluft nach Bearbeitung negativ auf die Atemwege der Kollegin aus (reizt die Atemwege). Eine Absaugung kann Abhilfe schaffen und soll nachgerüstet werden. Zeitschiene offen - da tut sich bisher wenig.


    -> BR avisiert auch hier Gespräch mit Personalchef.


    Frage: Können wir hier als BR etwas beschleunigen? Wie konkret?


    Gibt es hier Erfahrungen aus der Praxis?


    Vielen Dank schon mal im Voraus!

  • Meine erste Frage an dich, gibt es bei euch keine SBV?

    Die könne hier die entsprechenden Antworten für euch als BR haben.


    Sollte es keine SBV bei euch geben, solltet ihr euch in der Thematik SBV einarbeiten, denn dann gehört dass mit zu euren Aufgaben.


    Schaut euch mal den § 167 Abs. 1 SGB IX an, dass sollte euch weiterhelfen.

    Ihr könntet auch externe Hilfe in Form des IFD (Integrationsfachdienst) in Anspruch nehmen.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Hallo,


    bei einer ANin mit Gleichstellung kann der BR ein Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX

    § 167 SGB IX - Einzelnorm

    initiieren. Dann werden die Einsatzmöglichkeiten der ANin gemeinsam mit dem Integrationsamt und unter Berücksichtigung der AG-Pflichten gem. § 164 Abs. 4 SGB IX

    § 164 SGB IX - Einzelnorm

    besprochen.


    Dein posting zeigt im Übrigen, daß auch ein BR unbedingt eigenen Sachverstand im Schwerbehindertenrecht benötigt einschließlich spezieller Schulungen, um seinen Aufgaben gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BetrVG

    § 80 BetrVG - Einzelnorm

    nachkommen zu können.