Auszubildender hat nur noch 10 Tage Urlaub

  • Hallo Forum,


    habe eine Frage zu Urlaub von Auszubildenden.

    Der Azubi arbeitet in einer kleinen Firma mit 6 Arbeitern als Dachdecker.

    Es wurde wohl zu viel Urlaub in 2022 genommen, so das nur noch 16 Tage in 2023 gewährt wurden.

    Im Januar waren schon 6 Tage Betriebsurlaub. Vor Ostern sind 4 Tage Betriebsurlaub. Zwischen Weihnachten und Neujahr sind

    3 Tage Betriebsurlaub. Somit bleiben dem Azubi nur 3 Tage Urlaub zur freien Verfügung.

    Meine Fragen sind.

    Kann ein Azubi in 2022 schon 10 Urlaub aus 2023 nehmen?

    Darf der AG die restlichen 16 Urlaubstage bis auf 3 Tage verplanen?


    Danke

  • Hallo Elbarado,


    hier würde ich ein verstoss gegen das BUrlG sehen.

    Ich gehe mal davon aus dass der Azubi eine Fünf Tage Woche hat. Korrekt?

    Dann würden ihm für 2023 20 Arbeitstage gesetzlicher Urlaub zustehen (§3 BUrlG).

    Eine Verrechnung mit im Vorjahr zuviel gewährtem Urlaub sieht das BUrlG nicht vor. Für das BUrlG ist das Kalenderjahr massgeblich (§1 BUrlG).


    Soweit das rechtliche, wie sich das auf die Zusammenarbeit in so einem kleinen Betrieb auswirkt ist natürlich eine ganz andere Geschichte.


    Je nach AV ist aber eine Trennung zwischen gestzlichem und freiwilligem Urlaub enthalten und für den freiwilligen Urlaub können im AV oder TV abweichende Regelungen bestehen, wobei ob dort etwas zu einem Vorgriff geregelt ist würde ich bezweifeln.


    Viele Grüße

    Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd_47 () aus folgendem Grund: Ergänzung Trennung gesetzlich freiwillig

  • Formal ist das natürlich vollkommen korrekt, was schon geschrieben wurde. Dem Azubi steht der komplette Urlaub für dieses Jahr zu.

    Eines sollte man mMn hier aber nicht außer acht lassen, der AG ist ja nicht einfach ein Arsch der den Azubi dieses Jahr um Urlaub prellen will, er ist auch der nette Kerl, der dem Azubi letztes Jahr 10 Tage mehr Urlaub gewährt hat, als ihm eigentlich zustand. (Ich vermute mal dass das für den Azubi aus irgendeinem Grund wichtig war und er dafür auch nicht undankbar war). Für mein Verständnis ein klassisches "Gut gedacht ist nicht unbedingt gut gemacht" vom AG.

    Da würde ich es in einem kleinen 6 MA Betrieb für kontraproduktiv halten jetzt groß auf die Pauke zu hauen. Da sagt man dem AG ja quasi "Danke dass Du letztes Jahr so kulant warst, aber scheiß drauf Du hast es formal verkackt als f.... Dich ins Knie und gib mir meinen vollen Urlaub."

    Ich würde da eher ein offenes Gespräch mit dem AG suchen, dass (juristische) Problem erklären und nach einer gemeinsamen Lösung suchen. - Da ist hinterher alles ok womit beide zufrieden sind, auch wenn es vielleicht formal nicht ganz korrekt ist.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich würde da eher ein offenes Gespräch mit dem AG suchen, dass (juristische) Problem erklären und nach einer gemeinsamen Lösung suchen. - Da ist hinterher alles ok womit beide zufrieden sind, auch wenn es vielleicht formal nicht ganz korrekt ist.

    völlig richtig, aber in einem 6Mann-Betrieb, sehr wahrscheinlich kein BR, wer soll das machen?

    Der Azubi selbst?

    Glaubst Du das kann funktionieren?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Glaubst Du das kann funktionieren?

    Bei einem Chef der 10 Tage mehr Urlaub gewährt als es müsste? - Ja.

    Ich würde hier einen typischen Dachdecker vermuten, Formalien? Wurst, solange der Laden läuft. Ich könnte mir da gut eine Antwort vorstellen wie: "Na gut, dann grigsch no e baar Däg Urlaub, dann gesch aba emol Samschdags mit mer mit, do richt i nebeher em Kumpel sei Dach. Do hilfsch mer e baar Stund wenn Zeid hasch".

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich bin da auch bei Paragraphenreiter und sehne mich nach den Lösungen die wir früher zum wohle der AN und AG einfach frei getroffen haben zurück.


    Wenn der AG vom Azubi das wohlwollend genehmigt hat in Absprache mit dem Azubi , würde ich es schade finden Ihm jetzt einen Strick daraus zu drehen. Das Ergebnis kann doch nur ( und das völlig verständlich ) sein, den AG zum sturen Paragraphenreiter zu

    erziehen ( bitte um verzeihung für diese Namensüberschneidung :S ).