BR lädt nicht zu allen Sitzungen ein

  • Moin Gruenschnabel

    das Missverständnis rührt wohl von der wiederholten Verwendung von „Rücksprachen“. Das ist halt kein definierter Begriff und deine mehrfache Nutzung exakt dieses Wortes legte durchaus nahe, dass es bei euch (?) genutzt wird, um die Beteiligung der SBV zu untergraben á la „nennen wir die Sitzung halt `Rücksprache`, dafür gibt es keinen Beteiligungsanspruch“.


    Manchmal ist es wirklich besser, die Formen von Einzelgesprächen näher auszuführen, statt sich auf einen Begriff (für offenkundig verschiedene Arten von Gesprächen verschiedener Interessengruppen!) zu versteifen, mit welchem sonst niemand etwas anfangen kann ;)


    MfG

    Scheeks

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Der Eindruck,

    dass es bei euch (?) genutzt wird, um die Beteiligung der SBV zu untergraben á la „nennen wir die Sitzung halt `Rücksprache`, dafür gibt es keinen Beteiligungsanspruch“,

    entsteht auch bei mir.


    Die beiden Beispiele legen das deutlich nahe:

    Diese Rücksprachen können alles mögliche sein, Bspw. wenn:

    - ein Ausschussmitglied den Vorsitzenden über die Sitzungen des Ausschusses unterrichtet.
    - Mitglieder des PR/BR über Umstände im Vorfeld der Beschlussfassung in den regulären Sitzungen informiert werden.

    Ausschüsse des BR unterrichten den BR, nicht nur den/die BRV. Unterrichtungen zu Beschlussfassungen, sprich der Austausch beratungs- und entscheidungsrelevanter Informationen, hat nicht in Exklusivtreffen, sondern im Gremium zu erfolgen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ausschüsse des BR unterrichten den BR, nicht nur den/die BRV. Unterrichtungen zu Beschlussfassungen, sprich der Austausch beratungs- und entscheidungsrelevanter Informationen, hat nicht in Exklusivtreffen, sondern im Gremium zu erfolgen.

    Richtig und das führt und genau zu dem eigentlichen Sinn, bzw. dem gesetzgeberischen Willen, hinter der Ladungspflicht der SBV und wenn man den mal verstanden hat ist es eigentlich einfach.

    Zitat

    Die Regelung über die Teilnahmerechte der Schwerbehindertenvertretung im Rahmen der Betriebsverfassung in § 25 Abs. 4 Satz 1 SchwbG knüpft an die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes an. Dazu gehört, daß der Betriebsrat über seine gesetzlichen Aufgaben grundsätzlich in Sitzungen berät und beschließt (vgl. §§ 29 bis 36 BetrVG). Insbesondere hieran soll die Schwerbehindertenvertretung beratend teilnehmen dürfen. Dies bestimmt nicht nur § 25 Abs. 4 Satz 1 SchwbG, sondern daneben nochmals § 32 BetrVG. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, daß die Schwerbehindertenvertretung durch ihr Recht zur beratenden Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats auf dessen Willensbildung und Entscheidungsfindung Einfluß nehmen kann.

    Bundesarbeitsgericht Beschl. v. 21.04.1993, Az.: 7 ABR 44/92

    Bei dem Teilnahmerecht der SBV geht es also bei weitem nicht nur um die Fälle, wo die SBV tatsächlich ein Stimmrecht hat. Es geht darum, dass die SBV das Recht hat den BR/PR in allen Angelegenheiten zu beraten (nicht nur in denen, in welchen sie auch ein Stimmrecht hat), um auf dessen Willensbildung und Entscheidungsfindung Einfluß nehmen zu können.


    D.h. der Gesetzgeber will hier, dass die SBV auch dann an der Entscheidungsfindung beteiligt ist, wenn sie an der Entscheidung selbst nicht beteiligt ist.

    Damit sollte klar sein, dass es nicht Sinn der Sache ist "beratende Gespräche" oder "Informationsaustausch" (welche der Entscheidungsfindung dienen) an der SBV "vorbei zu schmuggeln". - Denn gerade darauf bezieht sich das Beratungsrecht der SBV.

    Kurz gesagt, die SBV darf zwar nicht von jedem Würstchen abbeißen, aber sie darf zu ausnahmslos jedem Würstchen ihren Senf dazu geben und deshalb ist die SBV zu jedem Würstchenessen einzuladen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo zusammen,

    vielen herzlichen Dank für Eure Beiträge, die mir sehr helfen!

    Es gab zwischenzeitlich eine zweite Sitzung, deren Tagesordnung ich erneut nicht erhalten habe und nur mündlich auf der Online-Sitzung mitgeteilt bekommen habe, was Thema ist.

    Erneut wurde ich erst zur Online-Konferenz zugeschaltet, als die PR-Mitglieder bereits etwas besprochen hatten.


    Für die Zukunft soll es wohl so laufen, dass ich am Morgen des jeweilgen Sitzungstages einen Anruf eines PR-Kollegen erhalte, der mir dann sagt, was auf der Tagesordnung steht, so dass ich entscheiden kann, ob ich dazu kommen möchte, oder nicht.


    Dieses Verfahren deshalb, weil der PRV nicht "lädt" in dem Sinne, dass die TO verschickt wird, sondern, dass die TO auf einem Laufwerk liegt, auf den alle PR-Mitglieder zugreifen können.

    Da ich dort keine Zugriffsrecht habe, soll dieser Anruf erfolgen.


    Ich werde morgen (da wird dieses Verfahren das erste Mal angewandt) den Vorschlag machen, dass sie mir die Datei halt einfach schicken sollen - wird ja eine Word-Datei sein, denke ich.



    Insgesamt habe ich sehr das Gefühl, dass mich der PR nicht dabei haben möchte.

    Dies hatte sich nochmals verfestigt, als ich gefragt habe, wie das i.d.R. bei den Quartalsgesprächen mit dem AG läuft.

    Hier wurde mir gesagt, dass ich doch separate Gespräche mit dem AG führen solle, das wäre weniger aufwändig.

    Und wieder denke ich nach allem, worin ich mich bislang eingelesen habe, dass der PR hier falsch liegt.


    Ich muss ehrlich sagen, dass mich diese Gegenwehr an breiter Front (AG und PR) doch mehr mitnimmt, als ich will - damit, dass der PR sich so verhält, hätte ich einfach nie gerechnet!


    Nun denn, ich werde versuchen, mir zunächst mehr Fachwissen anzueignen und dann peu á peu auf meine Rechte drängen.


    Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag in die Runde!

  • Hallo Savannah,

    da es offenbar eine TO gibt nehme ich meine Aussagen zur Rücksprache natürlich zurück! TO heißt eindeutig anberaumte Sitzung! Als SBV hat du nicht nur das Recht teilzunehmen sondern auch das Recht auf Redezeit! dieses hat in der TO aufgeführt und somit dokumentiert zu werden. Mir Persönlich ist eine Mitteilung am Sitzungstag selbst zu kurzfristig da man sich weder vorbereiten kann noch seine eigentliche Arbeit umstrukturieren kann. Unsere PR Sitzungen finden regelmäßig (jeden 2ten Mittwoch) statt, die Einladungen erhalte ich am Ende der Vorwoche. So habe ich Gelegenheit mich vorzubereiten und ggf. Einfluss auf die TO zu nehmen.


    Viele Grüße Frank

  • Hallo,


    das hier

    den Vorschlag machen, dass sie mir die Datei halt einfach schicken sollen - wird ja eine Word-Datei sein, denke ich.

    kannst du zwar diplomatisch als "Vorschlag" verkleiden, es ist aber ein einklagbarer Rechtsanspruch, die TO zeitgleich mit den PR-Mitgliedern zu bekommen.



    Nun denn, ich werde versuchen, mir zunächst mehr Fachwissen anzueignen und dann peu á peu auf meine Rechte drängen

    Dann wirst Du in den Basisschulungen lernen, daß Du nicht nur "drängen" kannst, sondern ggfs. den PR genau wie auch den Dienstherrn bzw. AG sogar verklagen auf Einhaltung Deiner Rechte.

  • Mir Persönlich ist eine Mitteilung am Sitzungstag selbst zu kurzfristig da man sich weder vorbereiten kann noch seine eigentliche Arbeit umstrukturieren kann. Unsere PR Sitzungen finden regelmäßig (jeden 2ten Mittwoch) statt, die Einladungen erhalte ich am Ende der Vorwoche. So habe ich Gelegenheit mich vorzubereiten und ggf. Einfluss auf die TO nehmen.

    Ja, mir ist das auch viel zu kurzfristig, aber scheinbar bekommt der PR häufig noch so kurzfristig vom AG Themen hinein, so dass erst am Vormittag die TO steht.


    Dann wirst Du in den Basisschulungen lernen, daß Du nicht nur "drängen" kannst, sondern ggfs. den PR genau wie auch den Dienstherrn bzw. AG sogar verklagen auf Einhaltung Deiner Rechte.

    Ja, das ist mir zwar auch klar, aber ich stehe dort, nachdem sich ja nun auch der PR als wenig kollegial erweist, total alleine da und will einfach nicht sofort auf Konfrontation gehen.


    Danke vielmals für Eure Hinweise, die stärken mich und ich bin froh, dass es so ein Forum mit solch engagierten Leuten gibt! :)

  • Ja, mir ist das auch viel zu kurzfristig, aber scheinbar bekommt der PR häufig noch so kurzfristig vom AG Themen hinein, so dass erst am Vormittag die TO steht.

    Das öffentliche Recht mit seinen Regelungen ist mir nicht so geläufig wie das Betriebsverfassungsgesetz, aber ich vermute recht stark, dass eine Tagesordnung am Vormittag der Sitzung auch den anderen Mitgliedern nicht im rechtlichen Sinne zur Vorbereitung reichen dürfte. Vielleicht ist das nur so eine Abnickerrunde, bei der der Vorsitzende entscheidet und dann nur die Stimmen einsammelt - dann ist das für die Teilnehmenden nur ein netter Kaffeeklatsch. Aber wenn ein ernsthaftes Interesse daran besteht, sich vorzubereiten, dann sind eher drei Tage das Minimum.

    Natürlich kann noch mal was akutes dazukommen, aber das sollte der absolute Ausnahmefall sein.


    Du hast das Recht, mit ausreichend Vorlauf die Tagesordnung zu bekommen und wenn sich kurzfristig noch was ändert auch über diese Änderungen informiert zu werden.


    Ich würde vermuten, dass du zeitnah klarstellen musst, dass so nicht mit dir umgegangen werden darf. Es sind ja nicht nur die Sitzungen sondern auch das gesamte Drumherum, was nicht funktioniert, wenn der PR die SBV "ignoriert".