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Seit November bin ich stellv. Schwerbehindertenvertretung. Leider blockiert mich die SBV vollkommen. Es gibt keine Schulung, ich werde nicht eingearbeitet, die SBV informiert nicht über Krankheit, Urlaub usw.
Ich habe mich aufstellen lassen, damit ich mich als Stellvertretung einarbeiten lassen kann in das Thema SBV. Leider kommt von der SBV nichts.
Sie trifft z.B. falsche Entscheidungen, informiert die MA falsch oder garnicht.
Was kann ich tun?
Kann ich mich irgendwo über die SBV beschweren?
Ich hätte gerne eine gute Zusammenarbeit gehabt ... leider wurde ich eines Besseren belehrt.
wieviel Schwerbehinderte MA gibt es denn in eurem Unternehmen? Es ist so dass der Stellvertreter ein ruhendes Mandat hat, das bedeutet dass du als Stelli erst zum Zuge kommst wenn die SBV verhindert ist. Die SBV kann muss aber nicht die Stellis mit einbeziehen. Ich persönlich finde das nicht gut denn im Falle einer Vertretung hast du von nichts eine Ahnung.
Und zur Frage der Schulung, gemäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX hat der erste Stellvertreter das gleiche Recht zur Teilnahme an Fortbildungen wie die Vertrauensperson.
Kann ich auch von mir aus eine Schulung buchen, ohne dass die SBV zustimmt? (Budget ist vorhanden)
bezahlen muss der AG, wenn der Deiner Schulung zustimmt und die Bezahlung übernimmt brauchst Du doch keinen Beschluss mehr (analog zu BR-Schulungen)
Über den Beschluss schaffst Du nur formale Rechtssicherheit, damit der AG sich seiner Verpflichtung nicht entziehen kann, aber wenn der AG Dir das schriftlich zusichert ohne Beschluss, ist doch alles i.O.
Ich lasse Schulungen direkt vom AG buchen, so dass die Frage der Bezahlung gar nicht erst aufkommt (aber das funktioniert nur wenn der AG das auch so entspannt sieht)
Da versteht jemand die "One-man-show" falsch. Als gewählter Vertreter der SbV bist Du SbV, wenn die gewählte SbV verhindert ist, beispielsweise in dessen Abwesenheitszeiten (Urlaub, Krankheit, usw.).
bezahlen muss der AG, wenn der Deiner Schulung zustimmt und die Bezahlung übernimmt brauchst Du doch keinen Beschluss mehr (analog zu BR-Schulungen)
Über den Beschluss schaffst Du nur formale Rechtssicherheit, damit der AG sich seiner Verpflichtung nicht entziehen kann, aber wenn der AG Dir das schriftlich zusichert ohne Beschluss, ist doch alles i.O.
Ich lasse Schulungen direkt vom AG buchen, so dass die Frage der Bezahlung gar nicht erst aufkommt (aber das funktioniert nur wenn der AG das auch so entspannt sieht)
Den Beschluss muss die Vertrauensperson der Schwerbehinderten fassen. Und ja einen Beschluss braucht man formal. Und diesen Beschluss kann der Stellvertreter nicht fassen.
Da meine SBV zur Zeit krank ist, habe ich den Bschluss gefasst dass ich zu einem Seminar gehe...
Das kann im Unglücksfall auch nach hinten los gehen. Aber da wird albarracin sicher noch etwas schreiben. Bei Urlaub hätte ich deutlich weniger Bauchschmerzen als bei Krank.
Da meine SBV zur Zeit krank ist, habe ich den Bschluss gefasst dass ich zu einem Seminar gehe...
bis das Seminar stattfindet ist die reguläre SBV doch wieder da und kann neu beschliessen, das die Schulung nicht notwendig ist und dann geht das "Theater" wieder los
Den Beschluss muss die Vertrauensperson der Schwerbehinderten fassen. Und ja einen Beschluss braucht man formal. Und diesen Beschluss kann der Stellvertreter nicht fassen.
wenn der AG mich zu der Schulung "schickt", mich freistellt und die Kosten trägt brauche ich keinen Beschluss, das wäre ja Blödsinn.
Daher meine Aussage: frag einfach mal den AG, ggf. stimmt er zu und läßt Dich schulen ohne SBV-Beschluss
Der AG kann auch jeden anderen MA zu so einer Schulung schicken, ist doch seine Entscheidung (wäre zwar sinnfrei, aber kann er machen)
eine Vertrauensperson, die so wie du es beschreibst agieret, ist über Kurz oder Lang allein auf weiter Flur.
Auch wenn die SBV eine Einpersonenvertretung ist und bleibt, man doch immer mal wieder Unterstützung bzw. Personen oder Gremien um ein Ziel zu erreichen.
Wenn ich aber als Vertrauensperson nicht als Teamplayer agiere wenn es geboten ist, stehe ich irgendwann ganz alleine da.
Vielleicht kann da ja auch mal der AG zusammen mit dem BR ein Gespräch mit der Vertrauensperson führen, dass nicht maßregelnd oder bestimmen sein sollte, führen.
So etwa: Hörmal SBV, wie sieht es denn bei dir aus, du hast doch eine*n Stelli, willste die nicht schon mal auf Schulung schicken und da wo es geht und der Datenschutz nicht berührt wird, bzw. Betroffene damit einverstanden sind, einbinden damit auch du mal ungestört in Urlaub gehen kannst oder auch mal krank sein kannst.
Jedes Berufsleben ist irgendwann mal zu Ende und da sollte man als SBV rechtzeitig damit beginnen, eine Nachfolge bestmöglich auf ihre Aufgabe vorzubereiten und das geht nun mal nicht von jetzt auf gleich.
Das bringt mich als Stelli auch nicht weiter, wenn sich die Vertrauensperson gegen über dem AG als nicht verhindert erklärt.
Kann sie aber auch nicht stets und ständig tun. U.a. kann sie vom Urlaub an Nordseestand oder Adria aus keine Termine im Betrieb (z.B. BR-Sitzung oder BEM) wahrnehmen, egal was sie erklärt ...
bis das Seminar stattfindet ist die reguläre SBV doch wieder da und kann neu beschliessen, das die Schulung nicht notwendig ist
Interessanter Gedanke. Aber wenn der AG bis dahin die Schulung bzw. Kostenübernahme schon bestätigt hat und die Anmeldung samt Bestätigung des Anbieters erfolgte, dürfte der gesetzlich gedeckte Schulungsanspruch (siehe auch Beitrag #2 von Mimmie und dort besondern den Hinweis auf den § 179 Absatz 4 SGB IX) schwerlich von der zurückgekehrten Vertrauensperson in Abrede zu stellen sein. Auf den Eiertanz wäre ich sehr gespannt.
So etwa: Hörmal SBV, wie sieht es denn bei dir aus, du hast doch eine*n Stelli, willste die nicht schon mal auf Schulung schicken
Durchaus konstruktiv. Aber die Frage sollte eventuell auch lauten, was aus Sicht der Vertrauensperson konkret GEGEN einen Schulungsbesuch der (ersten) Stellvertretung spricht, denn die muss ja auch für eintretende Vertretungsfälle das nötige Rüstzeug erhalten; der Rechtsanspruch (gegenüber dem AG auf Freistellung und Kostenübernahme) ist ja ohnehin soweit klar.
Eine sich (nach hier vorliegender Schilderung) sperrende oder querstellende VP muss ich nicht streicheln, sondern sie darf sich durchaus mal erklären.
nachtrag/Ergänzung: Mein Stelli (hatte nur einen in der vorigen Amtszeit mit ~70 sbM) hat sowohl SBV1 als auch SBV2 besucht, war für den AG sogar selbstverständlich. Diesmal (knapp 100 sbM) haben wir zwei Stellvertreter gewählt - und schauen nun, wie wir Stelli #2 zumindest mal zum SBV1-Seminar bekommen können. Erster Einsatz steht an, übrigens zu einem vom AG angesetzten Termin, ich anderweitig zum Seminar, Stelli #1 krank - also auch nichts von mir/uns "Konstruiertes" ....
Eigentlich wollte sie gar nicht mehr kandidieren (sie könnte schon in Rente sein) .. aber aus reinem Egoismus.. bzw .. hm wie soll ich es am besten schreiben .. hat sie sich noch mal aufstellen lassen und ist noch mal gewählt worden.
Sie stellt sich voll gegen den AG .. für mich ist eine gute Zusammenarbeit mit dem AG wichtig .. das weiß der AG auch.
Es gab auch einen Vorfall, wo sie mich angeherrscht hat, dass ich das zu tun habe, was sie sagt und nichts anderes..... seitdem ist Funkstille ... ich bin einerseits sauer auf die SBV andererseits habe ich eigentlich keine Lust mehr dafür noch Energie aufzuwenden, wenn ich nicht weiterkomme ... Werde nachher mal das Gespräch mit dem AG und dem BR suchen und mal hören, was die dazu sagen...
Suche irgendwie mal Hilfe, wo ich wenigstens am Telefon mal meine Probleme äussern kann und vielleicht mal ein paar Tipsps bekommen kann.. weiß nur nicht, wo ich mich hinwenden kann.
seien wir doch mal ehrlich: der SBV scheint hier wirklich etwas "doof" zu sein und meine Einlassung ist auch "theoretisch" aber bei "doofen" MA sollte man das zumindestens im Hinterkopf haben.
Der BR wird über "Gut zureden" hinaus nur wenig machen können, denn die SBV ist eine eigenständige Mitarbeitervertetung. Beim AG sähe ich mehr Chancen trotz Weisungsfreiheit der SBV, denn der darf auch mal auf gewissen Grundregeln der Zusammenarbeit hinweisen und darf ggf. die SBV auch mal fragen, weshalb sie - sofern es dafür belegte Einzelfälle gibt! - ihr Eigeninteresse über die Interessen der sbM stellt. Kopf waschen sozusagen.
Nicht falsch verstehen: ich bin für Zusammenarbeit und miteinander reden, aber nicht immer und nicht um jeden Preis. Wenn sich jemand partout einseitig gegen alles sperrt, dann soll sie/er doch bitteschön auch mal darlegen, was damit erreicht werden soll und ob sie/er nicht vielleicht ihre Aufgaben und Pflichten vernachlässigt.
Britta: wieviel schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter vertretet ihr denn überhaupt?