Schichtzulage auch wenn vorübergehend, betriebsbedingt nicht in Schicht gearbeitet wird?

  • Hallo zusammen,

    wir haben eine BV, in der geregelt ist, dass die MA in der Spätschicht eine Zulage von x% erhalten.

    In der BV ist nichts geregelt, was bei Ausfall von Schichten passiert.


    In einer weiteren BV haben wir die Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit geregelt.


    Wenn nun aus betriebsbedingten Gründen (Umstellung der Produktion) keine Schichten gearbeitet werden, haben dann die MA trotzdem Anspruch auf die gem. Schichtplan anfallenden Zuschläge und Zulagen, wenn sie denn wie im Schichtplan gearbeitet hätten?


    Ich habe mich seit ca. 1 Woche im Netz immer wieder umgeschaut, aber leider nicht entsprechendes gefunden.


    Nach meiner Auffassung kommt hier das betriebliche Risiko zum Tragen und es muss entsprechend des Schichtplanes auch gezahlt werden, da ja auch die AN einen Anspruch haben, ihren Arbeitsvertrag (mit Schichtbetrieb) erfüllt zu bekommen.


    Ich freue mich auf eure antworten


    Gruß

    Der Nordfriese

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  • Hallo Fried und danke,

    das Schlagwort Annahmeverzug fehlte mit.


    Die finanziellen Folgen werden in deinem Link ja erklärt.


    Gruß


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