Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage wegen der maximalen Arbeitszeit von 10h. Ich arbeite als Kundendiensttechniker für Wärmepumpen.
Leider sind diese Geräte auch schon mal undicht. Laut Klimaschutzverordnung bin ich dazu verpflichtet, dann das Kältemittel abzusaugen, damit es nicht in die Atmosphäre gelangt. Hierbei kann es passieren, das ich über meine maximal zulässige Arbeitszeit von 10h kommen könnte. Rückfahrt vom Kunden zählt als Arbeitszeit.
Der Arbeitgeber sagt, wenn es absehbar ist, das man über 10h kommt soll man die Arbeiten vorher abbrechen oder man kann sich auf Kosten der Fa. ein Hotelzimmer nehmen.
Jetzt meine Frage: Würde hier nicht der §14 ArbZG greifen, so das ich auch noch nach 10h Arbeitszeit noch nach Hause fahren könnte?