Arbeiten länger als 10h

  • Hallo zusammen,

    habe da mal eine Frage wegen der maximalen Arbeitszeit von 10h. Ich arbeite als Kundendiensttechniker für Wärmepumpen.

    Leider sind diese Geräte auch schon mal undicht. Laut Klimaschutzverordnung bin ich dazu verpflichtet, dann das Kältemittel abzusaugen, damit es nicht in die Atmosphäre gelangt. Hierbei kann es passieren, das ich über meine maximal zulässige Arbeitszeit von 10h kommen könnte. Rückfahrt vom Kunden zählt als Arbeitszeit.

    Der Arbeitgeber sagt, wenn es absehbar ist, das man über 10h kommt soll man die Arbeiten vorher abbrechen oder man kann sich auf Kosten der Fa. ein Hotelzimmer nehmen.

    Jetzt meine Frage: Würde hier nicht der §14 ArbZG greifen, so das ich auch noch nach 10h Arbeitszeit noch nach Hause fahren könnte?

  • Hallo Jan Luca,

    dass, was dein AG da macht, finde ich total richtig.

    Denn wenn die entsprechenden Ordnungsbehörden im Unternehmen aufschlagen, werden die Unterlagen des AG geprüft und die Probleme, bei ordnungswidrigem Verhalten bekommt dein AG.

    Lies die den § 14 doch einmal genau durch, vor allem den 1. Abs. da heißt es


    und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind,


    und am Ende des 2. Abs. heißt es


    wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können.


    Diese Vorkehrung hat er getroffen, in dem er dir die Möglichkeit gibt, ein Hotelzimmer zu buchen, auf Kosten des Unternehmens.

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  • Jetzt meine Frage: Würde hier nicht der §14 ArbZG greifen, so das ich auch noch nach 10h Arbeitszeit noch nach Hause fahren könnte?

    niemand kann Dir letztendlich verbieten doch noch nach Hause zu fahren, auch nicht nach 10, 11, 12 .. Stunden Arbeit, aber der AG muss das ernsthaft versuchen zu unterbinden, das Du länger als 10 Std arbeitest.

    Der Arbeitgeber sagt, wenn es absehbar ist, das man über 10h kommt soll man die Arbeiten vorher abbrechen oder man kann sich auf Kosten der Fa. ein Hotelzimmer nehmen.

    Und das macht dein AG hier schon richtig, indem er sagt:

    entweder früh genug aufhören oder Hotel nehmen (was soll er sonst auch machen bei deiner Tätigkeit im Kundendienst)


    Auch wenn es Dir nicht passt, Gesundheitsschutz ist auch Sache der AN, indem die AN die Vorgaben einhalten, auch die Anweisungen des AG.


    Laut Klimaschutzverordnung bin ich dazu verpflichtet, dann das Kältemittel abzusaugen, damit es nicht in die Atmosphäre gelangt. Hierbei kann es passieren, das ich über meine maximal zulässige Arbeitszeit von 10h kommen könnte. Rückfahrt vom Kunden zählt als Arbeitszeit.

    das ist für das ArbZG völlig unerheblich.

    Dann muss die Arbeit so organisiert werden, das beides passt, z.B. mittels eines 2. MA

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • das ist für das ArbZG völlig unerheblich.

    Dann muss die Arbeit so organisiert werden, das beides passt, z.B. mittels eines 2. MA

    Wobei ich mir gut vorstellen kann, dass die Tätigkeit nicht unterbrechbar ist und daher das Überziehen im Sinne eines Notfalls zulässig wäre.

    Die Heimfahrt hingegen - bei einem Kundendienstler ein recht klarer Arbeitsweg im Sinne des ArbZG - ist dann aber wieder vermeidbar durch z. B. eine Hotelübernachtung. Und da dann eigenmächtig nach Hause zu fahren ist meines Erachtens nicht so erlaubt wie du es darstellst. Schließlich trägt der AG trotzdem das Unfallrisiko.

  • Wobei ich mir gut vorstellen kann, dass die Tätigkeit nicht unterbrechbar ist und daher das Überziehen im Sinne eines Notfalls zulässig wäre.

    grundsätzlich ja, aber der Techniker weiß doch wie "groß" die Anlage ist und das er länger braucht, da wäre es doch "Fürsorgepflicht" des AG "große Anlagen" immer von 2 MA betreuen zu lassen oder einen zweiten MA nachzusenden o.ä.

    Das "Ablassen" geht natürlich nicht schneller, wenn 2 MA daneben stehen, das ist mir klar, aber dann muss es ggf. in Schichten gemacht werden.

    (ob das in der Praxis in jedem Einzelfall so umsetzbar ist, ist natürlich fraglich)


    Und da dann eigenmächtig nach Hause zu fahren ist meines Erachtens nicht so erlaubt wie du es darstellst.

    ich habe nicht geschrieben, das es erlaubt ist.

    Ich habe geschrieben, der AG wird es nicht verhindern bzw verbieten können, dass der AN nach Hause fährt.


    Wie sollte der AG das machen? den AN einsperren lassen? den Dienstwagen außer Betrieb setzen?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wie sollte der AG das machen? den AN einsperren lassen? den Dienstwagen außer Betrieb setzen?

    Der Arbeitgeber hat hier dieselben Möglichkeiten wie der Staat bei der Durchetzung seiner Rechte auch. Es wird auch keine Polizei kommen und den MA nach 10 Stunden von der Anlage wegzerren. Es wird ein Verstoß festgestellt, es wird geschimpft und danach wird Geld kassiert oder aber die Betriebserlaubnis entzogen.

    Wenn ich gegen meine Arbeitsvertraglichen Pflichten verstoße, indem ich mit meinem Dienstwagen gezielt einen Gesetzesverstoß begehe und so Geldbußen für meinen AG riskiere, dann wird der den Verstoß feststellen, schimpfen und mir dann in Form der Kündigung die Möglichkeit weiterer Verstöße entziehen.

    Aber du hast völlig Recht, wenn mich der AG nicht an die Anlage fesselt, kann er mich nicht aufhalten.

  • Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man hier überhaupt über die Möglichkeit der Überschreitung der 10h + anschließender Heimfahrt diskutiert. Das ist doch alles Mist und tatsächlich ist es hier sogar der AG, der die sinnvollste Lösung schon von sich aus anbietet:

    Der Arbeitgeber sagt, wenn es absehbar ist, das man über 10h kommt soll man die Arbeiten vorher abbrechen

    Dies ist doch die einzig sinnvolle Lösung, um rechtliche Unsicherheiten und auch Überstunden (wer soll die auch wann genehmigen?) zu vermeiden.

    Es wird ja einigermaßen kalkulierbar sein wie lange das Absaugen des Kältemittels bei einer spezifische Heizungsanlage dauert und ebenso wie lang die Heimfahrt (die ja Arbeitszeit ist) dauert. Dann sollte es doch kein unlösbares Problem sein mal eben zu überschlagen: Also das Absaugen vom Kältemittel dauert bei diesem Heizmeister 2000 ca. 45 Minuten und danach muss ich noch 30 Minuten Heim nach Kleinkleckersdorf fahren, also zusammen 1h 15Min, Feierabend ist aber in einer Stunde. D.h. ich nehme mir jetzt 15 Minuten um mein Werkzeug zusammen zu räumen und nochmal 15 Minuten für ein Kundengespräch, in welchem ich erkläre, dass das Kältemittel abgesaugt werden muss und bla bla und dass ich deshalb morgen pünktlich zwischen 7 und 15 Uhr nochmal komme, um dieses zu tun und bla bla. Ab ins Auto, pünktlich daheim und alles so gemacht wie vom Chef vorgegeben.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Es wird ja einigermaßen kalkulierbar sein wie lange das Absaugen des Kältemittels bei einer spezifische Heizungsanlage dauert und ebenso wie lang die Heimfahrt (die ja Arbeitszeit ist) dauert.

    Einfach, weil es mich interessiert hat, wie lange sowas dauert:

    Den gewünschten Enddruck von 250 bis 500 micron erreicht er bei kleinen und neuen Anlagen bereits nach ein bis zwei Stunden. Bei großen Anlagen oder solcher in Wartung mit großer Verschmutzung, dauert es viel länger. 12 bis 18 Stunden sind normal.

    Wenn es nur um die "30 Minuten" Heimfahrt geht, dann finde ich Hotel auch unsinnig und würde eher ein Taxi vorschlagen. Man hat ja nicht ständig Wechselklamotten dabei. Ich vermute aber auch hier, dass abhängig vom Einsatzgebiet (kleiner Heizungsladen für Privathäuser oder z. B. Klimaprofi für Rechenzentren) die Reisezeit ebenso wie die Auftragsdauer variiert.


    Letztlich bin ich aber völlig beim Paragraphenreiter: Wenn es irgendwie machbar ist, dann ist es die Pflicht des AG, seine MA zu schützen und da macht dein AG alles richtig.

  • Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen. Diese oder so ähnliche Antworten habe ich leider erwartet.

    Der Arbeitgeber schützt einen vor der Zeitüberschreitung indem er einem das Hotelzimmer bezahlt.

    Das es länger als 10h werden kann liegt leider daran, das man nicht direkt weiß, ob solch eine Anlage undicht ist.

    Wie schon geschrieben, bin ich laut Klimaschutzverordnung dazu verpflichtet, das Kältemittel abzusaugen, wenn ich weiß, das die Anlage undicht ist. Mal ebenso dem Kunden erklären, es kommt morgen einer zum Absaugen, geht dann nicht.

    Meistens geht es bei der Überschreitung ja auch um die Rückfahrt, die dann nach mehr als 10h erfolgen würde. Also meistens halbe bis dreiviertel Stunde.

    Wobei ich mir gut vorstellen kann, dass die Tätigkeit nicht unterbrechbar ist und daher das Überziehen im Sinne eines Notfalls zulässig wäre.

    Die Heimfahrt hingegen - bei einem Kundendienstler ein recht klarer Arbeitsweg im Sinne des ArbZG - ist dann aber wieder vermeidbar durch z. B. eine Hotelübernachtung. Und da dann eigenmächtig nach Hause zu fahren ist meines Erachtens nicht so erlaubt wie du es darstellst. Schließlich trägt der AG trotzdem das Unfallrisiko.

    Und hier liegt das Problem wie Tobias Clausing geschrieben hat. Solange nichts passiert, ist alles gut.

  • Wie schon geschrieben, bin ich laut Klimaschutzverordnung dazu verpflichtet, das Kältemittel abzusaugen, wenn ich weiß, das die Anlage undicht ist.

    hier machst Du dich aber selbst "vom Bock zum Gärtner" (bildlich gesprochen).

    Du versuchst die "Quadratur des Kreises" indem Du zwei Gesetze gegeneinader ausspielst und Dir die Verantwortung des AG "einverleibst"

    --> das liegt eindeutig in der Verantwortung deines AG dieses Problem zu lösen.


    Du must das nur dem AG melden, sobald Du das abschätzen kannst, das es mehr als 10h werden, dann muss der AG eine Lösung finden.


    denn, und das vergisst Du hier: Du musst nach 10 h aufhören zu arbeiten !! d.h. wenn dann der Entlerrungsvorgang nicht beendet ist, dann ist die Situation immer noch nicht gelöst.

    Meistens geht es bei der Überschreitung ja auch um die Rückfahrt, die dann nach mehr als 10h erfolgen würde. Also meistens halbe bis dreiviertel Stunde.

    wenn die Rückfahrt nach mehr als 10h erfolgt, dann beginnt die Überschreitung schon während der Arbeit an der Klimaanlage.


    wie schon öfter hier geschrieben: folge der Anweisung des AG, melde frühzeitig das Du die Arbeit nach 9 Std abbrichst und dann nach Hause fährst (ca 45 min nach deinen Angaben)

    oder das Du 10 Std vollmachst, dann die Arbeit abbrichst und ins Hotel gehst und dann (Achtung!) nach frühestens 11 Std Ruhezeit die Arbeit wieder aufnimmst.


    Alles andere ist Problem des AG, in dessen Auftrag Du arbeitest und in dessen Auftrag Du eindeutig die ArbZG einhalten sollst.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Du musst nach 10 h aufhören zu arbeiten !! d.h. wenn dann der Entlerrungsvorgang nicht beendet ist, dann ist die Situation immer noch nicht gelöst.

    Ich sehe hier ausreichend Spielraum durch § 14 ArbZG, zumindest, was den Entleerungsprozess angeht. Dass man grundsätzlich nach 10 Stunden alles fallen lassen muss, ist einfach falsch.


    Für dein konkretes Problem würde ich mal mit dem AG sprechen, ob es nicht möglich wäre, mit dem Taxi nach Hause zu fahren und am nächsten Tag wieder zur Arbeit gebracht zu werden. Ich gehe mal davon aus, dass es am nächsten Tag eh weitergehen muss. Dann musst du nicht die ganze Nacht im Hotel in irgendeinem Kaff rumhängen und die Mehrkosten sind ja auch überschaubar.

    Bei uns wird das so gemacht, wenn hier Kollegen bei einem Systemausfall zu lange im Büro bleiben müssen.

  • Dass man grundsätzlich nach 10 Stunden alles fallen lassen muss, ist einfach falsch.

    das bezweifele ich ja gar nicht, aber der AG hat es ja angeordnet, also hat man als MA dann doch die Anordnung zu befolgen?


    ich verstehe gar nicht, warum man als MA unbedingt gegen die Anordnung des AG verstoßen will, das man nicht über 10 Std arbeiten soll?

    Das ist mir echt zu hoch, es geht ja nicht um einen "Notfall" oder "Menschenleben", hier steht eine normales technisches Problem als Grund an. Undichte Analgen sind nun wirklich keine Ausnahmesituation, das kommt öfter vor.


    Aber gut, hier haben wir unterschiedliche Ansichten, ich habe meine kundgetan und steige dann jetzt aus.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Grundsätzlich ist das natürlich das Problem des Arbeitgebers. Der ordnet an, dass man nicht länger als 10h machen soll was so auch völlig korrekt ist.

    Wenn ich als Monteur dann aber sehe, dass da ein undichte Stelle ist und das Mittel schon ausläuft dann rufe ich ihn halt an und teile ihm das mit, dann muss er entscheiden was passiert. In dem Fall könnte das eine akute Gefährdung der Umwelt sein, dann denke ich auch, dass man mit dem §14 arbeiten kann.

    Trotzdem würde ich immer meinen AG informieren und auf seine Weisung hin handeln.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)