Neugründung BR steht an, wie verhält es sich mit ausländischen Kollegen

  • Hallo,

    Ich suche nach Antworten. Wir sind aktuell dabei einen Betriebsrat bei uns ins Leben zu rufen, sind also vollkommene Neulinge.

    Wir sind eine Vertriebsgesellschaft mit Sitz in Deutschland, Rechtsform GmbH. Zu dieser GmbH gehört allerdings auch der Export in den Niederlanden und Österreich.

    Wir haben hierzu Arbeitnehmer, die Ihren Dienst im jeweiligen Land tun, dauerhaft. Die Arbeitsverträge wurden auch nach jeweiligen Landesrecht geschlossen.

    Allerdings ist der Arbeitgeber eben die deutsche GmbH mit Sitz in Deutschland. Sind diese Arbeitnehmer nun bei einer Betriebsratswahl zu berücksichtigen?

    Ich habe bisher zu diesem Thema noch keine sinnvolle Antwort gefunden und hoffe auf Ihre Hilfe.


    Vielen Dank im Voraus.


    Boris Wilzin

  • Mit welcher Firma haben diese Mitarbeiter ihre Arbeitsverträge?
    Mit der deutschen GmbH oder einer Firma in dem jeweiligen Land?
    Wo haben den die Mitarbeiter ihren Wohnsitz? Deutschland oder im Land vor Ort?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo,


    grundsätzlich sind AN, die ausschließlich im Ausland eingesetzt werden und auch nur für eine Auslandstätigkeit eingestellt wurden, wahlberechtigt, wenn sie weiterhin im inländischen Betrieb "eingegliedert" sind. Dies ist - unabhängig vom Arbeitsvertrag - dann der Fall, wenn eine Weisungsgebundenheit besteht (Fitting, § 1 BetrVG Rn25)


    Allerdings müßt Ihr Euch als Wahlinitiatoren darüber noch nicht den Kopf zerbrechen, denn die Wahlberechtigung wird zweistufig geprüft:


    Zuerst einmal muß der AG, der die Wählerliste vorbereiten und dem Wahlvorstand übermitteln muß, dies prüfen.

    Hat der AG dem Wahlvorstand die Wählerliste übermittelt, prüft der Wahlvorstand erneut, ob diese Liste zutreffend und vollständig ist. Für diese Prüfung - wie auch alle anderen Aufgaben - haben die Mitglieder des Wahlvorstandes einen gesetzlichen Schulungsanspruch. Bei so einer Schulung besteht dann auch die Möglichkeit, derartige Spezialfälle vorzubringen und von den Referent*innen - idR Fachanwälte - Antworten zu bekommen.

  • Mit welcher Firma haben diese Mitarbeiter ihre Arbeitsverträge?
    Mit der deutschen GmbH oder einer Firma in dem jeweiligen Land?
    Wo haben den die Mitarbeiter ihren Wohnsitz? Deutschland oder im Land vor Ort?

    Die Verträge laufen über die deutsche GmbH.

    Wir haben keine weitere Firma im Ausland.

    Ihren Wohnsitz haben die Kollegen im jeweiligen Land, also Österreich und den Niederlanden.


    Das ist ja genau das Thema. Ich suche eine klare Antwort, ob diese Kollegen eben auch zum „Betrieb“ gehören.

    Und ja, wir müssen uns darüber schon den Kopf zerbrechen. Sollen wir diese Kollegen mit ins Boot holen, oder eben nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Bwilzin () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Bwilzin mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Um welchen Anteil an der Gesamtbelegschat geht es denn hier? Wenn eine ernstzunehmende Mehrheit im Ausland arbeitet und das Ergebnis massiv die Wahlmodalitäten beeinflusst, dann solltet ihr das vorab klären - wenn euer AG kein Problem mit der Gründung eines BR hat, dann bittet ihn doch einfach, einen Rechtsanwalt um Prüfung zu beauftragen.

    Wenn - und das nehme ich an - es hier in Wirklichkeit um eine überschaubare Menge Menschen geht, dann ist die Beantwortung, so wie albarracin es schon sagte, jetzt nicht besonders relevant.

    Sicher kann euch das trotz allem wohl nur ein Jurist sagen, der die gesamten Zusammenhänge und vertraglichen Regelungen kennt. Hier wäre wohl eine Antwort mit begrenzten Informationen eher der Spekulation zuzuordnen.

  • Hierzu ist zu beachten, dass ihr keinen Unternehmens-/Gesellschafts/Konzernrat seid sondern eben der Rat von eurem Betrieb.


    Gerade in so einer Konstellation empfiehlt es sich stark sich schulen zu lassen. Das Datenbestand kommt ja vom Arbeitgeber und der möchte fachkundig eingeschätzt werden.