Hallo,
Ich suche nach Antworten. Wir sind aktuell dabei einen Betriebsrat bei uns ins Leben zu rufen, sind also vollkommene Neulinge.
Wir sind eine Vertriebsgesellschaft mit Sitz in Deutschland, Rechtsform GmbH. Zu dieser GmbH gehört allerdings auch der Export in den Niederlanden und Österreich.
Wir haben hierzu Arbeitnehmer, die Ihren Dienst im jeweiligen Land tun, dauerhaft. Die Arbeitsverträge wurden auch nach jeweiligen Landesrecht geschlossen.
Allerdings ist der Arbeitgeber eben die deutsche GmbH mit Sitz in Deutschland. Sind diese Arbeitnehmer nun bei einer Betriebsratswahl zu berücksichtigen?
Ich habe bisher zu diesem Thema noch keine sinnvolle Antwort gefunden und hoffe auf Ihre Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
Boris Wilzin