Sturz beim Kaffee-Holen ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

  • Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 07.02.2023
    - L 3 U 202/21 -

    Sturz beim Kaffee-Holen ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

    Sozialraum gehört eindeutig in den Verantwortungs­bereich des Arbeitgebers

    Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeit verrichten. Anders als die dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Nahrungsaufnahme selbst, ist das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, grundsätzlich versichert. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten, sei dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 3. Senat des Hessischen Landes­sozialg­erichts.

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Es weiß doch eh jeder verständige Mensch, dass Kaffee existenziell wichtig ist zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Nicht nur die Getränkeaufnahme ist existenziell wichtig, sondern auch die Getränkeausscheidung, wie ebenfalls jeder vernünftige Mensch einsehen wird. Dabei besteht jedoch die gesetzliche Regelung, dass zwar der Gang zur Toilette versichert ist, nicht jedoch der Aufenthalt in der Toilette selbst. Quelle


    Da eigentlich beide Vorgänge Bestandteile des existenziell wichtigen Stoffwechsels sind, sollten sie auch versicherungstechnisch gleichwertig behandelt werden. Ist dann analog zwar der Gang zur Kaffeeküche versichert, nicht jedoch die Verbrühung durch verschütteten Kaffee oder die Schnittverletzung durch ein zu filigran verarbeitetes Weinglas? :/

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Auch in diesem Urteil wird wieder sauber unterschieden zwischen dem Weg zur Nahrungsaufnahme oder -beschaffung und der Nahrungsaufnahme selbst. Es ist also rechtlich gleichgestellt, ob die Nahrung den Körper betritt oder ihn verlässt - beides Privatsache.

    Spannend ist analog zum Urteil mit dem Frostschutz auf der Windschutzscheibe (Beitrag von Kampschwein) eher spannend, ab welchem Moment genau man nicht mehr ausrutschen sollte. Ist der Schritt weg vom Kaffeeautomaten schon der Antritt des "Arbeitsweges" oder ist er noch der privatsphäre zuzuordnen?

    Spannend / neu war für mich, dass auch der Weg in der Pause zu einem Kiosk oder Supermarkt außerhalb des Betriebsgeländes ein Arbeitsweg ist. Ich musste mich damit zum Glück noch nicht befassen, habe hier aber (mal wieder) dazugelernt:

    Das Zurücklegen eines Weges durch einen Beschäftigten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder einzunehmen, ist grundsätzlich versichert (vgl etwa BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 – B 2 U 5/15 R – juris Rn 30 mwN) und zwar unabhängig davon, ob der Weg auf dem Betriebsgelände zurückgelegt wird oder den Versicherten von diesem herunter durch den öffentlichen Verkehrsraum (etwa zu einer Gaststätte, der eigenen Wohnung oder zu einem Kiosk/Lebensmittelgeschäft) führt (vgl zur Rechtsprechung: BSG, Urteil vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R – juris Rn 20; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 – B 2 U 24/02 R – juris Rn 14; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 – B 2 U 20/99 R – juris Rn 19; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 – 2 RU 5/89 – juris Rn 13; ebenso für die Wege zum Aufsuchen der Toilette: BSG, Urteil vom 30. März 2017 – B 2 U 15/15 R – juris Rn 17; BSG, Urteil vom 30. Juli 1971 – 2 RU 200/69 – juris Rn 18).

  • Was haben wir gelernt?


    Wenn wir beim Zwischenstopp in der Dönerbude ausrutschen und uns ein Bein brechen, lassen wir uns erst auf die Straße schleifen, bevor wir den Rettungsdienst anrufen... :whistling:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Was haben wir gelernt?


    Wenn wir beim Zwischenstopp in der Dönerbude ausrutschen und uns ein Bein brechen, lassen wir uns erst auf die Straße schleifen, bevor wir den Rettungsdienst anrufen... :whistling:

    Besser wäre natürlich man würde aus eigener Kraft aus der Dönerbude raus rutschen. Genauso wie aus der Toilette. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Wenn wir beim Zwischenstopp in der Dönerbude ausrutschen und uns ein Bein brechen, ..........

    :huh: :huh: :huh:

    Also, wenn ich schon in der Dönerbude ausrutschen und mir ein Bein brechen würde, dann will ich auch gefälligst über den Döner ausrutschen wollen. :)

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Wenn wir beim Zwischenstopp in der Dönerbude ausrutschen und uns ein Bein brechen, lassen wir uns erst auf die Straße schleifen, bevor wir den Rettungsdienst anrufen... :whistling:

    Ach was, Du isst in Ruhe Deinen Döner wo Du bist und wenn die Kollegen vom Rettungsdient kommen erklärst Du denen, dass Du Dir Dein Bein auf der Straße gebrochen hast und Dich anschließend in die Dönerbude geschleppt hast, um wenigstens noch was zwischen die Zähne zu bekommen. So wie ich meine Kollegen kenne dokumentieren die das dann auch gerne so, allein schon weil es die geilere Geschichte ist. Schlimmstenfalls musst denen auch noch einen Döner spendieren und schon steht der richtige Unfallort auf dem RTW-Protokoll :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser