Ist ein regelmäßig wiederkehrender Termin eine betriebliche Notwendigkeit?

  • Moin,

    Mein GF meint, ein regelmäßig 14tägig stattfindender Austausch zu IT Themen zwischen mir und ihm ("Jour Fix") wäre eine betriebliche Notwendigkeit, die mich daran hindern sollte, eine notwendige Verlängerung unser Betriebsratssitzung auf einen bestimmten Termin zu legen, in den diese Meeting fallen würde.
    Die (außerordentliche) Sitzung war erforderlich, weil vom GF momentan zur Einführung neuer Entlohnungsgrundsätze viel Druck gemacht und gleichzeitig der BR als "Bremse" dargestellt wird während er fleißig im Alleingang mit einer Beraterin durch das Haus geistert.
    Ist ein Termin, der nur dem GF zur Informationsgewinnung dient, eine betriebliche Notwendigkeit, die eine Sitzung des BR verhindern kann?

    Gruß Arthur

  • Hallo Arthur,


    eine Gegenfrage was passiert wenn dieser Termin nicht stattfindet? Muss dann der ganze Betrieb warten bis dieser stattgefunden hat und kann solange nicht arbeiten oder würde der Betrieb genauso weitergehen?


    Wahrscheinlich letzteres und dann wäre der Termin zwar im Interesse des GF, aber sicherlich nicht notwendig.

    In Rn 10 zu §30 BetrVG sagt der Fitting das zwar "...auf die betriebliche Notwendigkeiten (den Betriebs- und Arbeitsablauf) Rücksicht zu nehmen. ..." ist aber nicht auf "... betriebliche Interessen oder Bedürfnisse ..."


    Viele Grüße

    Bernd

  • Um das Ganze zu vertiefen: Ich durfte als BRV einmal genüsslich miterleben, wie mein damaliger AG vor Gericht scheiterte, weil er der Meinung war, der Termin der ordentlichen BR-Sitzung (den wir nicht ändern wollten) nehme auf betriebliche Notwendigkeiten zu wenig Rücksicht.


    Die Arbeitsgerichtsbarkeit setzt sehr hohe Schwellen, bevor sie dergestalt in die Autonomie des BR eingreift.


    Und die Meinung Eures AG, sein Terminkalender sei eine solche betriebliche Notwendigkeit, dürfte beim ArbG eher für Erheiterung sorgen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Und die Meinung Eures AG, sein Terminkalender sei eine solche betriebliche Notwendigkeit, dürfte beim ArbG eher für Erheiterung sorgen.

    Das ist sicherlich richtig, allerdings sehe ich ein viel größeres Problem hierin:

    weil vom GF momentan zur Einführung neuer Entlohnungsgrundsätze viel Druck gemacht und gleichzeitig der BR als "Bremse" dargestellt wird während er fleißig im Alleingang mit einer Beraterin durch das Haus geistert.

    Das der AG "meint" man "sollte" einen Termin anders legen betrachte ich erstmal als einen Wunsch, den der AG ja durchaus haben und auch äußern darf und in wie weit man diesem entsprechen will entscheidet man selbst. Aber "den BR als Bremse darstellen" riecht schon deutlich nach Behinderung und "fleißig im Alleingang mit einer Beraterin durch das Haus geistern" riecht nach "BR möglichst ausbooten, damit die da möglichst nicht zu viel mitbestimmen wollen".

    Ich persönlich würde diesen "Terminwunsch" des AG zum Anlass für ein Gespräch nehmen, nach dem Motto: "Den Wunsch nach einem besseren Miteinander teilen wir und wenn Sie uns nun endlich vernünftig beteiligen und aufhören unsere Arbeit zu behindern indem Sie uns als Bremser darstellen, dann können wir uns auch gerne über die Lage gewisser Termine unterhalten".

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

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