Einsicht Unterlagen für (Gesamt-) Schwerbehindertenvertreter

  • Für unserer GBR haben wir wie es sein soll einen WA . Ferner gibt es (endlich!) seit neuestem eine Gesamtschwerbehindertenvertretung. Der/die Vorsitzende hat ja das Recht, auch an den WA-Sitzungen teilzunehmen. Folglich müsste ihr/ihm auch eine Einsicht in alle Unterlagen, die dem WA zu Verfügung gestellt werden erlaubt sein.

    Wie seht ihr das ?

  • Folglich müsste ihr/ihm auch eine Einsicht in alle Unterlagen, die dem WA zu Verfügung gestellt werden erlaubt sein.

    Ja natürlich.


    Das BAG hat ja schon in 04.06.1987, Az.: 6 ABR 70/85 festgestellt, dass das Teilnahme- und Beratungsrecht der SBV im WA nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt ist.


    Im Übrigen bejaht die Rechtsprechung m.W. auch den Schulungsanspruch der SBV bzgl einer WA-Grundschulung.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)