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Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Einsicht Unterlagen für (Gesamt-) Schwerbehindertenvertreter
Für unserer GBR haben wir wie es sein soll einen WA . Ferner gibt es (endlich!) seit neuestem eine Gesamtschwerbehindertenvertretung. Der/die Vorsitzende hat ja das Recht, auch an den WA-Sitzungen teilzunehmen. Folglich müsste ihr/ihm auch eine Einsicht in alle Unterlagen, die dem WA zu Verfügung gestellt werden erlaubt sein.
Folglich müsste ihr/ihm auch eine Einsicht in alle Unterlagen, die dem WA zu Verfügung gestellt werden erlaubt sein.
Ja natürlich.
Das BAG hat ja schon in 04.06.1987, Az.: 6 ABR 70/85 festgestellt, dass das Teilnahme- und Beratungsrecht der SBV im WA nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt ist.
Im Übrigen bejaht die Rechtsprechung m.W. auch den Schulungsanspruch der SBV bzgl einer WA-Grundschulung.