Hallo zusammen.
Mein Arbeitgeber vertritt die Auffassung, dass im Februar eingestellte Kolleg*innen nicht den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub erwerben, sondern anteilig für den Januar Urlaubstage abgezogen bekommen sollen. Ich lese das BUrlG §4,5 aber anders.
Es handelt sich um unbefristete Festanstellung.