
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts macht Furore: Frauen haben Anspruch auf den gleichen Lohn wie Männer. Erstaunlicherweise ist das eine Sensation.…
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Solche Urteile bringen in der Praxis garnichts. Denn es gibt immer wieder Firmen, die entgegen solcher Urteile handeln. Sieht man ja bei uns (Das BAG urteilte, dass kein Mitarbeiter ein Diensthandy mit nachause nehmen muss. Wir müssen es aber bald, weil nur darüber die AU-Meldung erfolgen soll. M.E. ein klarer Verstoß gegen das gegen den AG erwirkte Urteil). Erst wenn die Einhaltung dieses hier verlinkten Urteils flächendeckend sehr regelmäßg geprüft wird, wird sich auch was ändern. Aber bis dahin werden Frauen in vielen Firmen weniger verdienen als Männer.
Sorry,
aber das Urteil schließt ein bei AG beliebtes argumentatives Mauseloch, mit dem sie bisher "equal pay" in vielen Fällen unterlaufen konnten.
Und by the way, ein BR, der sowas zulässt
(Das BAG urteilte, dass kein Mitarbeiter ein Diensthandy mit nachause nehmen muss. Wir müssen es aber bald, weil nur darüber die AU-Meldung erfolgen soll. M.E. ein klarer Verstoß gegen das gegen den AG erwirkte Urteil).
muss sich sowieso Fragen zu Amtsverständnis und Rechtskenntnissen gefallen lassen.
Denn es gibt immer wieder Firmen, die entgegen solcher Urteile handeln.
Es soll ja auch Firmen geben, die in anderen Bereichen bewusst rechtsirrtümlich handeln. Komisch ist nur, dass viele MA eher wegen gleichen Dienstwagen oder Büromöbeln bis zum BAG gehen, als wegen gleicher Bezahlung.
ZitatDas konnte natürlich niemand wissen, existiert die Equal Pay Vorgabe der EU doch erst seit 1957, also quasi erst seit letzter Woche. Und das Grundgesetz ist sogar noch 8 Jahre älter und enthält ebenfalls den konkretisierten Gleichheitssatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, ohne das sich da irgendein Grinsesmiley befinden würde. Wieso es erst bis 2023 dauern muss, bis da ein Gericht da mal auf den Tisch haut, ist nicht nachvollziehbar, hängt aber wohl damit zusammen, dass das bisher keine Frau bis zum Bundesarbeitsgericht durchgezogen hat. Alleine dafür gebührt der Klägerin und ihrer Anwältin höchstes Lob.
Sowohl dem Fazit als auch der sarkastischen Kommentierung schließe ich mich uneingeschränkt an.
Solche Urteile bringen in der Praxis garnichts. Denn es gibt immer wieder Firmen, die entgegen solcher Urteile handeln.
Sorry, aber diese Argumentation ist doch "vom Boa weg" Mump(el)itz...
Recht ist Recht - und es ist doch in allen Lebensbereichen so, dass gegen Recht verstoßen wird und dieses dann ggf im Rechtsstreit erlangt werden muss. Sei es im Mietrecht, im Fluggastrecht oder wo auch immer. Wo nicht geklagt wird, wird nicht gerichtet.
Und da hat albarracin absolut recht:
(...) das Urteil schließt ein bei AG beliebtes argumentatives Mauseloch, mit dem sie bisher "equal pay" in vielen Fällen unterlaufen konnten.
Dass Arbeitnehmerinnen das ggf einklagen müssen, klar.
Auch hier frage ich mich:
Und by the way, ein BR, der sowas zulässt, muss sich sowieso Fragen zu Amtsverständnis und Rechtskenntnissen gefallen lassen.
Da das mitbestimmt ist, warum hat der BR hier gepennt?
Hat mir jemand bitte auch noch das hier:
Das BAG urteilte, dass kein Mitarbeiter ein Diensthandy mit nachause nehmen muss.
Az usw.?
Az usw.?
Finde ich nicht mehr.
Da das mitbestimmt ist, warum hat der BR hier gepennt?
Wenn man an den GBR rankäme, könnte man den mal fragen.
Wenn man an den GBR rankäme, könnte man den mal fragen.
Wieso denn GBR? Ist das nicht eine Regelung, die in den örtlichen BR gehört?
Wenn ich so was im örtlichen BR nicht mitmache, dann können sich AG und GBR quer oder tot stellen wie sie wollen. Immerhin wird der eigene Betrieb ja eine ladungsfähige Adresse haben, über die richterliche Nachhilfe funktioniert.
Die AG sind doch da (leider) viel zu pfiffig. Da wird die männliche Stelle als "Sachbearbeiter für...." mit Gehaltsgruppe H bezeichnet und die ähnliche weibliche Stelle als "Assistentin ..." mit lediglich Gruppe E. Und selbst unter den Assistentinnen gibt es unterschiedliche Vergütungen, an denen man aber nichts ändern kann, weil es eben nur Frauen betrifft.
Wieso denn GBR? Ist das nicht eine Regelung, die in den örtlichen BR gehört?
Bei uns nicht, da konzernweite Regelung per KoRil. Da ist dann GBR/KBR im Spiel.
Die AG sind doch da (leider) viel zu pfiffig. Da wird die männliche Stelle als "Sachbearbeiter für...." mit Gehaltsgruppe H bezeichnet und die ähnliche weibliche Stelle als "Assistentin ..." mit lediglich Gruppe E. Und selbst unter den Assistentinnen gibt es unterschiedliche Vergütungen, an denen man aber nichts ändern kann, weil es eben nur Frauen betrifft.
Du meinst, es sei "pfiffig", Stellen nur für Männer oder Frauen auszuschreiben und entsprechend zu besetzen? Noch dazu höher dotierte nur für Männer und nieder dotierte nur für Frauen? Wie viele Jahrzehnte Gesetzgebung und Rechtssprechung hast Du denn verschlafen, Rip Van Winkle?
Bei uns nicht, da konzernweite Regelung per KoRil. Da ist dann GBR/KBR im Spiel.
Selbst wenn der Konzern es konzernweit regeln will, ergibt sich noch keine automatische Zuständigkeit des KBR.
Abgesehen davon muss der AG aglle geltenden BVen (und natürlich GBVen und KBVen) im Betrieb einsehbar haben.
Wenn es wirklich so kommt wie geplant, kann ich auch als normaler AN dagegen klagen. Spätestens am 20. März spreche ich mit unserer Führungskraft darüber, habe ich ihm schon angekündigt.
Das BAG urteilte, dass kein Mitarbeiter ein Diensthandy mit nachause nehmen muss. Wir müssen es aber bald, weil nur darüber die AU-Meldung erfolgen soll. M.E. ein klarer Verstoß gegen das gegen den AG erwirkte Urteil).
Mal losgelöst von der Rechtmäßigkeit. Wer sagt denn, dass das Diensthandy eingeschaltet sein muss. Solange ich nicht unterschreibe, dass ich für Verlust oder Beschädigung hafte, könnte es in der Ecke liegen, bis ich es irgendwann für eine eAU benötige.
Bei uns nicht, da konzernweite Regelung per KoRil. Da ist dann GBR/KBR im Spiel.
seit wann können Richtlinien eines Konzernes denn Gesetze und Richterrecht ausser Kraft setzen???
Ihr seid zwar alle in meinem Thread OT unterwegs, aber eine Anmerkung: Wir wissen gar nicht, ob es das BAG-Urteil gibt und wenn ja, womit es sich nun genau befasst... Natürlich kann man Diensthandys, auch wenn sie rein dienstlich verwendet werden, auch heimnehmen - man muss sie aber mindestens ausschalten dürfen.
seit wann können Richtlinien eines Konzernes denn Gesetze und Richterrecht ausser Kraft setzen???
Da unterschätzt du die göttliche Strahlkraft von Konzerngeschäftsführern. Gesetze sind grobe Leitlinien, Richtersprüche allerhöchstens Privatmeinungen von Amtsträgern.
Ich werde dieses Urteil mitnehmen in unsere Durchsicht der Gehaltslisten bzw. in das darauffolgende Gespräch mit dem AG. Er wird uns sicherlich darlegen können, welche Unterschiede in der Tätigkeit die Unterschiede beim Gehalt rechtfertigen.
Aber mal andersrum: Darf der AG Gehaltsunterschiede zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen denn mit dem Verhandlungsgeschick begründen? Ich halte das Urteil technisch für enorm schwierig, weil eine Diskriminierung verhindert werden soll und gleichzeitig diese Einschränkung nur für Frauen gilt.
Solche Urteile bringen in der Praxis garnichts.
Echt? Ich vermute doch sehr, dass es minimal dieser Kollegin was bringt und auch an anderen Orten aufgegriffen wird. Birngt also doch was.
(Das BAG urteilte, dass kein Mitarbeiter ein Diensthandy mit nachause nehmen muss. Wir müssen es aber bald, weil nur darüber die AU-Meldung erfolgen soll. M.E. ein klarer Verstoß gegen das gegen den AG erwirkte Urteil).
Ohne Angabe des Az muss man spekulieren, ob das allgemein galt oder konkret auf den vorgebrachten Sachverhalt.
Davon hängt auch ab, ob das Urteil nur für die verhandelte, ggf. spezielle Konstellation gilt oder allgemein anwendbar ist . und wenn es kein MA von euch war, unterläuft euer AG ggf. auch kein Urteil, weil es nicht gegen ihn erwirkt wurde.
Bei uns wollte der AG als Reaktion auf die eAU nur noch Krankmeldungen per E-Mail akzeptieren. Haben wir als BR ihm fix wieder ausgeredet, weil die Krankmeldung an sich wie bisher erfolgen kann und keinen zwingenden sachlichen Zusammenhang mit der Vorlage der AU hat. dass nicht alle MA mit E-Mail vertrat sind und noch viel mehr die Mailadressen der Vorgesetzten oer Personalsachbearbeitenden nicht kennen, kommt hinzu.
Davon abgesehen:
Mal losgelöst von der Rechtmäßigkeit. Wer sagt denn, dass das Diensthandy eingeschaltet sein muss. Solange ich nicht unterschreibe, dass ich für Verlust oder Beschädigung hafte, könnte es in der Ecke liegen, bis ich es irgendwann für eine eAU benötige.
Außerhalb der Arbeitszeit musst du nicht ans Diensthandy gehen, folglich kann es auch aus bleiben.
Und wenn jemand diesen Nebenaspekt unbedingt vertiefen will: Muss man solch ein Diensthandy zuhause aufladen, z.B. nach dem Urlaub? Hängt wohl vom Nutzungsszenario ab.
Und bevor es in der Diskussion völlig untergeht: Danke Fried fürs Einstellen/Verlinken des Kommentars und damit fürs aufmerksam Machen auf dieses interessante Urteil
Tobias Clausing , in der Klage ging es um eine Diskriminierung des Geschlechtes wegen, deswegen konnte das BAG auch nur darüber urteilen.
Tatsächlich gibt es Studien darüber, dass Frauen ihre Fähigkeiten eher unterschätzen, Männer sie eher überschätzen, und dass sich das auch in den Gehaltsverhandlungen niederschlägt.
Ohne Angabe des Az muss man spekulieren, ob das allgemein galt oder konkret auf den vorgebrachten Sachverhalt.
M.E. gilt das allgemein. Es gibt schlicht keine Pflicht, ein Dienstgerät außerhalb von Arbeit und Rufbereitschaft zu nutzen. Man muss es also in der Freizeit weder nutzen, noch ständig dabei haben, noch ständig empfangsbereit halten, und auch nicht zuhause aufladen.
Was das Urteil in diesem Fall hier betrifft. Viele Frauen werden weiterhin klagen müssen. Ob sich die niederen Gerichte an diesem Urteil orientieren ist ungewiss.
Ob sich die niederen Gerichte an diesem Urteil orientieren ist ungewiss.
OMG. Das ist leider BS. Die Rechtsprechung des BAG ist bindend gerade auch für die "niederen" Gerichte...
Die Rechtsprechung des BAG ist bindend gerade auch für die "niederen" Gerichte...
Das wird sich zeigen...