Gleicher Lohn für gleiche Arbeit 8 AZR 450/21

  • Ich bin bei denen die der Ansicht sind das dieses Urteil schon was bringt und sinnvoll ist.

    Aber das hier,

    Die Rechtsprechung des BAG ist bindend gerade auch für die "niederen" Gerichte...

    stimmt nicht. Wie sagte mal eine Arbeitsrechtlerin zu mir: " Wir unterliegen nur den Gesetzen und unserem Gewissen"

    BAG Urteile sind Richtungen aber nicht Bindend.

    Wohl wissend das ein Urteil gegen eine BAG Entscheidung in einer höheren Instanz wieder einkassiert würde.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Das habe ich genau andersrum gelernt. Natürlich gibt es Urteile, die sich kritisch mit dem BAG auseinandersetzen und ggf gg das BAG entscheiden - das betrifft idR (ver)alt(et)e Urteile des BAG und ist m.W. recht selten. Auch das BAG revidiert sich ja hin und wieder...


    Das bedarf einer sehr guten Begründung und Auseinandersetzung.

    Ob sich die niederen Gerichte an diesem Urteil orientieren ist ungewiss.

    Und genau deswegen ist das so falsch.


    Aber das ist OT.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich bin bei denen die der Ansicht sind das dieses Urteil schon was bringt

    Aber m.E. nicht automatisch. Die AG in DE werden doch jetzt nicht allen Frauen freiwillig den Männer-Lohn zahlen, nur um einer Klage zu entgehen. "Wo kein Kläger, da kein Richter". Das Urteil bringt nur denen etwas, die auch klagen.

  • Auch das BAG revidiert sich ja hin und wieder...

    Ja, manchmal auch sehr schnell.

    Das BAG hat mal einen § aus unserem TV bzw. dem TVöD (an den sich unserer anlehnt) so interpretiert, dass Teilzeitkräften Überstundenzuschläge zustehen, wenn sie ihre vertraglich vereinbarte AZ überschreiten (lt. TV bekommen sie diese Zuschläge eigentlich erst, sobald sie die AZ einer Vollzeitkraft überschreiten). Keine 2 Jahre später hat das BAG (sogar der selbe Senat) den ganzen § dann für unwirksam erklärt, weil er so uneindeutig formuliert ist. (und seit dem bekommen Teilzeitkräfte diese Zuschläge erst wieder sobald sie die AZ einer Vollzeitkraft überschritten wurde). (Hier fehlt mir jetzt ein "Facepalm" Emoji)

    Solche Urteile bringen in der Praxis garnichts.

    Das ist natürlich Quatsch.

    Allein schon deshalb, weil es immer hilfreich ist wenn man dem AG aufgrund aktueller Rechtsprechung glaubhaft und überzeugend vermitteln kann, dass er mittelfristig dutzende von individualrechtlichen Klagen zu erwarten hat, wenn er sich nicht brav vom BR "helfen" lässt. ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Mach das mal beim Bewerbungsgespräch. Welches Argument der AG wohl nennen wird um Dich nicht nehmen zu müssen? ;)

    Der Haufen BS wird immer größer. Wer zur Hölle redet hier von Bewerbungsgesprächen?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Mach das mal beim Bewerbungsgespräch. Welches Argument der AG wohl nennen wird um Dich nicht nehmen zu müssen?

    Offenbar hast Du den Satz auch nur so weit gelesen, wie Du ihn zitiert hast. Sonst wäre Dir ja klar geworden, dass sich dies auf den Betriebsrat bezieht und nicht auf einzelne MA und schon gar nicht auf "Bewerber".

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

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