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Die Kriterien der persönlichen Lebensführung und täglichen Kosten zur Ermittlung des "Bedarfs" an Inflationsausgleichsprämie. Das ist halt eine nicht zulässige Beurteilungsgrundlage, die dann auch die Zulässigkeit steuervergünstigter Zahlungen - die Inflationsausgleichsprämie ist ja nur unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen eine steuerfreie Zahlung - in Frage stellt.
Letztlich Zahlt euer AG ggf. Geld ohne Steuern und Sozialabgaben, ohne dass er die Grundlagen dafür einhält.
Aber nagel mich da nicht drauf fest. Ich bin kein Steuerfachmann (abgesehen davon, dass ich fachmännisch viel zu viel Geld von meinem Gehalt abgebe).
Ich stimme Tobias Clausing vollkommen zu: Wenn man sich auch nur ein wenig mit der Inflationsausgleichsprämie und ihren Voraussetzungen beschäftigt hat, keimen zwei Verdachte auf:
Der AG bewegt sich hier u.U. im Bereich des Sozialversicherungs- und Steuerbetruges.
Durch die verwendeten "Kriterien" können sich die nicht berücksichtigen AN das Geld einklagen.
hier mein Schlusswort: Heute früh bekam mein Chef die Info, dass ich die beantragte Inflationsprämie in Höhe von 750 EUR bekomme und er mir diese Info weiterleiten soll.
Natürlich hat mich mein Chef gefragt, ob ich ein Catering organisieren kann, weil ich ja nun reich bin. Ich habe zugesagt, wenn ich das auf unsere Kostenstelle buchen kann. Somit war es schnell wieder erledigt