Laptop für den 1. Stellvertreter

  • Hallo zusammen,


    kurz zu meiner Person und zum Betrieb. Ich bin jetzt in meiner zweiten Amtsperiode genauso wie meine beiden Stellvertreter. Wir sind eine bundesweit vertretene Firma mit ca. 50 Standorten. Dabei wurden immer mehrere Standorte zusammengeschlossen, die dann von einer SBV betreut werden. Ich bin zuständig für 7 Standorte, verteilt auf 4 Bundesländer. Mein erster Stellvertreter ist an einem anderen Standort beschäftigt, der rund 75 km entfernt liegt. Ich habe für meine Arbeit einen Laptop, aber der ist personalisiert und darf nicht weitergegeben werden.


    Nun zu meiner Frage: Zwei Kollegen der SBV, die für andere Regionen zuständig sind, haben bereits für ihre 1. Stellvertreter Laptops beantragt und auch bekommen. Da dachte ich, versuchen kann ich es ja auch. Mehr als dass abgelehnt wird kann nicht passieren. Jetzt ist der ganze Vorgang in der Schwebe, denn ich soll begründen, wie oft der Stellvertreter mich vertreten muss. Wenn ich meine Urlaubstage (35) nehme, Tage, an denen ich an meinem Standort meine normale Arbeit machen muss, die Schulungen und Fachtagungen bei denen ich unterwegs bin und eventuell mögliche Krankheitstage, dann denke ich, es werden ungefähr 70 Tage sein. Als mögliches Kriterium gegen einen Laptop könnte auch sprechen, dass ich "nur" 17 Kollegen auf meiner Liste habe. Aktuell nutzt der Kollege seinen privaten Laptop, wenn er in Sachen SBV unterwegs ist. Ansonsten hätte er noch einen PC im BR Büro zur Verfügung.


    Was denkt Ihr? Ist das Vorhaben zum Scheitern verurteilt? Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.


    VG Manfred

  • Der private Laptop ist aus Datenschutzgründen ein No-Go. Wenn dein Stellvertreter auf einen Laptop angewiesen ist, dann muss es ein vom Unternehmen gestelltes Gerät sein. Das begründet nicht automatisch die Notwendigkeit - da kennen sich andere deutlich besser aus. Aber der aktuelle Weg ist nicht akzeptabel.

  • Ich habe für meine Arbeit einen Laptop, aber der ist personalisiert und darf nicht weitergegeben werden.

    Kann man so machen, aber im Prinzip sollte es reichen, die User darauf sauber zu trennen.



    Der private Laptop ist aus Datenschutzgründen ein No-Go.

    So sehe ich das auch. Das geht mal so gar nicht!



    dann denke ich, es werden ungefähr 70 Tage sein. ...


    Was denkt Ihr? Ist das Vorhaben zum Scheitern verurteilt?

    Für letzteres gibt es hier deutlich größere Experten. Aber nach meinem Verständnis kommt es auf die Anzahl der vertretenen AN überhaupt nicht an.

    Aber 70 Tage ist schon eine ordentliche Zeit. D.h. es wird immer mal wieder Dinge geben, die könnten auch mal zwei oder drei Tage liegen bleiben und dann wieder von Dir bearbeitet werden.

    Doch spätestens wenn du wirklich im Urlaub bist, muss dein Stellvertreter arbeiten können. Punkt! Und wenn die Firma aus bestimmten Gründen, nicht nur die Userkonten, sondern gleich das komplette Gerät personalisiert - dann gibt es gar keine andere Möglichkeit als einen eigenen Laptop. Anders könnte der Stellvertreter seinen Job nicht machen. (Gleichwohl könnte das auch ein temporäres Leihgerät sein... (wenn es so etwas bei euch gibt))

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Vielen Dank erstmal für die Antworten.

    Doch spätestens wenn du wirklich im Urlaub bist, muss dein Stellvertreter arbeiten können. Punkt! Und wenn die Firma aus bestimmten Gründen, nicht nur die Userkonten, sondern gleich das komplette Gerät personalisiert - dann gibt es gar keine andere Möglichkeit als einen eigenen Laptop. Anders könnte der Stellvertreter seinen Job nicht machen. (Gleichwohl könnte das auch ein temporäres Leihgerät sein... (wenn es so etwas bei euch gibt))


    Ich denke schon, dass auf meinem Laptop ein weiteres Benutzerprofil erstellt werden könnte. Daran habe ich in dem Moment gar nicht gedacht, weil es für mich keinen Sinn macht, da unsere Standorte 75 km auseinander liegen. Da müsste der Laptop für ihn zugänglich sein, damit er in bei Bedarf abholen könnte. Aber m. M. nach ist das zu umständlich.


    Die Option temporäres Leihgerät klingt schon interessanter, wobei das eigentlich auch nicht zielführend ist. Es gibt zwar einen Laptop am besagten Standort, aber der ist fast ständig im Homeoffice im Einsatz. Außerdem müsste es dann eine Möglichkeit geben, sich das Gerät vorab zu reservieren.


    Soeben ein E-Mail bekommen mit weiteren Fragen:


    1. Wie oft fallen SBV-Aufgaben im Vertretungsfall tatsächlich an?


    2. Inwieweit ist dann das Vorhandensein eines Rechners erforderlich?


    Zu 1. Der Gedanke hinter dieser Frage ist, muss er mich wirklich an all den Tagen vertreten? Oder könnte es nicht sein, dass ich als Vertrauensperson zwar nicht da bin und mein Stellvertreter im Amt ist, es aber trotzdem nichts zu tun gibt. Wie könnte man darauf reagieren?


    Zu 2. Für Termine, die ich nicht am Standort mache (z. B. weil man nicht zusammen mit dem SBV gesehen werden will), könnte auch Zettel und Stift ausreichend sein. Schreibkram kann anschließend im Büro erledigt werden. So meine Vermutung, worauf diese Frage abzielt. Aber wie kann man das widerlegen? Man macht ja nicht immer Onlineanträge. Und beinahe alles andere kann man vorab auch handschriftlich erfassen.


    Ihr seht, mir fallen dazu nur Beispiele ein, warum er keinen eigenen Laptop bekommen soll. Er muss mich zwar vertreten, aber passiert dabei auch viel? Schreibkram kann man auch später am PC im Büro erledigen. Andererseits können da auch keine Prognosen abgegeben werden. Situationen können sich unvorhersehbar ändern, sodass schnelles Handeln erforderlich ist. Aber wie verkauft man das der Geschäftsführung am besten?


    Nochmals vielen Dank an alle, die zu dem Thema etwas beitragen können.

  • zu 1.) es gibt auch nicht planbare Ausfälle wie z. B. Krankheit. Und die anfallende Arbeit wird auch aus dem vertreten Mitarbeiterkreis spontan iniziert. Auch sind spontane Gesprächswünsche wegen Anträgen usw. von bisher nicht Schwerbehinderten/gleichgestellten Kollegen nicht vorhersehbar und planbar.
    Grundsätzlich muss die sofortige Arbeitsfähigkeit gegeben sein.

    zu 2.) Gerade da kann man auch Unterlagen zur Vorbereitung auf dem Rechner mit dabei haben. Bzw. muss vielleicht auch spontan aus dem Termin/Gespräch etwas recherchieren am Rechner. Und die Ganzen Daten von Handschriftlichen Aufzeichnungen digital auf einem Rechner im Nachgang noch mal zu erfassen ist auch Zeit in welcher der Kollege seiner eigentlichen Tätigkeit nicht nachgehen kann.

    Aber die GF freut sich doch auch sicher wenn im Vergleich der externe Berater mit Papierdokumenten (ausgedruckte PowerPoints :-)) bei Ihm aufschlägt zu Besprechungen oder?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)