Hallo zusammen,
kurz zu meiner Person und zum Betrieb. Ich bin jetzt in meiner zweiten Amtsperiode genauso wie meine beiden Stellvertreter. Wir sind eine bundesweit vertretene Firma mit ca. 50 Standorten. Dabei wurden immer mehrere Standorte zusammengeschlossen, die dann von einer SBV betreut werden. Ich bin zuständig für 7 Standorte, verteilt auf 4 Bundesländer. Mein erster Stellvertreter ist an einem anderen Standort beschäftigt, der rund 75 km entfernt liegt. Ich habe für meine Arbeit einen Laptop, aber der ist personalisiert und darf nicht weitergegeben werden.
Nun zu meiner Frage: Zwei Kollegen der SBV, die für andere Regionen zuständig sind, haben bereits für ihre 1. Stellvertreter Laptops beantragt und auch bekommen. Da dachte ich, versuchen kann ich es ja auch. Mehr als dass abgelehnt wird kann nicht passieren. Jetzt ist der ganze Vorgang in der Schwebe, denn ich soll begründen, wie oft der Stellvertreter mich vertreten muss. Wenn ich meine Urlaubstage (35) nehme, Tage, an denen ich an meinem Standort meine normale Arbeit machen muss, die Schulungen und Fachtagungen bei denen ich unterwegs bin und eventuell mögliche Krankheitstage, dann denke ich, es werden ungefähr 70 Tage sein. Als mögliches Kriterium gegen einen Laptop könnte auch sprechen, dass ich "nur" 17 Kollegen auf meiner Liste habe. Aktuell nutzt der Kollege seinen privaten Laptop, wenn er in Sachen SBV unterwegs ist. Ansonsten hätte er noch einen PC im BR Büro zur Verfügung.
Was denkt Ihr? Ist das Vorhaben zum Scheitern verurteilt? Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.
VG Manfred