Folgende Formulierungen stehen in einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit:
Zeitrahmen: Der Zeitrahmen der gleitenden Arbeitszeit legt den frühesten Arbeitsbeginn und das späteste Arbeitsende fest. Behandlungszeit: Die Behandlungszeit bestimmt den zeitlichen Rahmen, in dem nach dem Therapieplan die Behandlungen der Patienten erfolgen können. Planungszeit: Die Planungszeit bestimmt den zeitlichen Rahmen, in dem Therapieplaner Therapien im System einplanen.
Spezifiziert wird das so:
Zeitrahmen Montag bis Freitag: 8.15 Uhr - 17.30 Uhr.
Planungs-/Behandlungszeit Montag bis Freitag: 8.45 Uhr - 17.00 Uhr.
Pausenregelung: Die Mittagspause dauert maximal 60 Minuten von 12:30 bis 13:30 Uhr. In diesem Zeitraum kann die Pausendauer (...) frei gewählt werden, die Pause beträgt allerdings mindestens 30 Minuten.
Frage: Handelt es sich hier um einen Gleitzeitrahmen mit oder ohne verpflichtende Kernzeiten? Ist die Planungs-/Behandlungszeit also als verpflichtende Anwesenheits-/Arbeitszeit zu sehen oder nicht?