Oh ja, das interessiert sogar sehr - die ArbG "kassieren" Kündigungen aus formalen Gründen, wenn der AG vor Ausspruch nicht die Stellungnahme des BR abgewartet hat.
"Lustig" übrigens: Der BR hat bei einer Kündigung beschlossen, die Äußerungsfrist verstreichen zulassen, einer anderen hat er zugestimmt. Die Schreiben an den AG waren aber gleichlautend:
Und die Gerichte freuen sich immer über formale Gründe, weil dann die Beschäftigung mit Inhalten auf tieferer Ebene nicht wirklich nötig ist. Gut für die Statistik.
Wenn das der BR so macht dann wird der Arbeitgeber hoffentlich immer die Frist korrekt abwarten. Er ist ja möglicherweise auch lernfähig wenn das einmal vielleicht schief gegangen ist.