Da die Nachladung ja vom Betriebsrat aus erfolgt durch den BRV weil der Wahlvorstand ja da raus ist sehe ich da jetzt kein Thema.
Thema wäre es, denn die "richtige" Ladung ist essenziell, und der BR hat eigentlich die Wahl zwischen zwei rechtswidrigen Vorgehensweisen. Entweder beachtet er wie gesetzlich vorgeschrieben die vom WV gesetzten Quoten, dann verstößt er gg die Passi des BetrVG zum Minderheitengeschlecht, zur Nachladung usw., oder er beachtet die Passi des BetrVG, verstößt aber gg die Pflicht, sich an das zu halten, was der WV festgelegt hat.
Deswegen würde ich als BR sofort zurückzutreten und Neuwahlen einleiten.
(...) dann hoffentlich mit einem anderen Wahlvorstand.
Das sollte dann klar sein.