BR-Wahl 2023: Minderheitgeschlecht: 34 Männer, 34 Frauen, 1 Diverse

  • Da die Nachladung ja vom Betriebsrat aus erfolgt durch den BRV weil der Wahlvorstand ja da raus ist sehe ich da jetzt kein Thema.

    Thema wäre es, denn die "richtige" Ladung ist essenziell, und der BR hat eigentlich die Wahl zwischen zwei rechtswidrigen Vorgehensweisen. Entweder beachtet er wie gesetzlich vorgeschrieben die vom WV gesetzten Quoten, dann verstößt er gg die Passi des BetrVG zum Minderheitengeschlecht, zur Nachladung usw., oder er beachtet die Passi des BetrVG, verstößt aber gg die Pflicht, sich an das zu halten, was der WV festgelegt hat.


    Deswegen würde ich als BR sofort zurückzutreten und Neuwahlen einleiten.

    (...) dann hoffentlich mit einem anderen Wahlvorstand.

    Das sollte dann klar sein. :D

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Deswegen würde ich als BR sofort zurückzutreten und Neuwahlen einleiten.

    Ich denke, dass hier etliche im Forum sind, die das so handhaben würden. (Bzw. bei denen so etwas gar nicht erst gelaufen wäre!)


    Das Problem hier scheint doch aber zu sein, dass der bisherige (bzw. auch der jetzige) BR, da so gar keinen Stress damit hat.

    Es gab eine Wahl. Wir wurden gewählt. Alles cool! 8)


    Wäre es anders gäbe es doch diesen ganzen Thread hier gar nicht... oder? Weshalb ich zum Ergebnis komme: Egal wie ich es drehe und wende - es führt kein andrer Weg nach Küssnacht, äh, ich meine zu einem ordentlichen BR, als die Anfechtung.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ebenso kann es, sofern es keine Bewerber:innen aus dem Geschlecht in der Minderheit gibt, auch einen kompletten BR bestehend aus den anderen Geschlechtern geben.

    Da ich auch ab und zu Korinten oder so kacke....


    Bewerber:innen, die auch mindestens 1 Stimme bekommen haben oder deren Liste mindestens 1 Stimme bekommen haben...

    Stelle mich als Wahlvorstand zur Verfügung. Mache ich sowieso gerade bei mir im Betrieb. Ach.... geht ja nicht, da ich nicht bei Euch arbeite. Oder ginge das von Extern? Wenn da nur so Vollpfosten (den TE mal ausgenommen) arbeiten...

    ANFECHTEN! DRINGEND!

  • das Wahlausschrieben war fehlerhaft - keine Frage


    Die Wahl wurde durchgeführt und die Sitzverteilung ist ohne Anwendung der "Minderheitenregelung" gewesen --> ist also dieselbe, wie bei einem korrekten Wahlausschrieben


    Wenn jetzt also der BR den Fehler des WV erkennt und zukünftig gem BetrVG korrekt nachlädt, würde doch (rechtlich inkorrekt) das ausgeführt, was bei formal korrektem Wahlausschreiben auch im Ergebnis heraus gekommen wäre.


    --> also ich würde als BR nicht unbedingt zurücktreten, sondern mich an das BetrVG halten, den Fehler im Wahlauschreiben "ausbessern" und warten ob einer Einspruch erhebt (wohlwissend das es evt. die Wahl beeinflußt haben könnte, wenn das Wahlausschreiben korrekt gewesen wäre)


    ist aber nur meine persönliche Meinung zu dieser vertrackten Situation

    --> wäre die Minderheitenregelung zur Sitzverteilung angewendet worden, dann würde ich die Wahl auch anfechten (um das auch klarzustellen)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Die Wahl wurde durchgeführt und die Sitzverteilung ist ohne Anwendung der "Minderheitenregelung" gewesen --> ist also dieselbe, wie bei einem korrekten Wahlausschrieben

    Keine Ahnung, wo Du das raus liest.


    Denn geschrieben wurde das hier:

    Der verbleibende 5te Sitz wurde vom Wahlvorstand ausgelost. Ergbenis: der Sitz fällt an eine Frau.


    Und dabei ging es nicht darum, dass nach der Wahl zwischen zwei Kandidaten mit gleicher Stimmenanzahl gelost wurde, sondern dass schon für das Wahlausschreiben festgelegt wurde, dass 3 Sitze (und damit die Mehrheit der Sitze) an das "ausgeloste Geschlecht der Minderheit" gehen sollen. Was alleine schon eine "contradictio in se" ist. Das ist schlicht Mumpitz gewesen.


    Wie Du in dem Zusammenhang auf eine ordnungsgemäße Wahl kommst... da kann ich nicht folgen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Keine Ahnung, wo Du das raus liest.

    hier:

    die 5 Bewerber mit den meisten Stimmen sind im BR.


    Minderheitenregelung wurde nicht angewendet.


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    --> dein Zitat bezieht sich auf das Wahlausschreiben, nicht auf die Wahl.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Genau. Das Wahlauschreiben war falsch. Das Wahlergebnis aber hat dazu geführt, dass im Grunde das Wahlauschreiben keine Relevanz mehr hat. Blöd gesagt: Das Wahlergebnis hat das Wahlauschreiben geheilt.

  • Das Wahlergebnis hat das Wahlauschreiben geheilt.

    Nein, nein, nein und nochmals NEIN!


    Das Wahlausschreiben war fehlerhaft. Punkt! Und niemand kann sagen, ob die Wähler nicht absichtlich einfach mehr Frauen gewählt haben, weil die laut Wahlausschreiben ohnehin drei Sitze bekommen sollten.

    Sprich: eine Beeinflussung der Wahl ist möglich bis wahrscheinlich.


    Wäre das Wahlergebnis ein anderes gewesen und der Wahlvorstand hätte einem Mann mit mehr Stimmen den Platz versagt, weil er es vorher falsch ausgeschrieben hat, wäre der Verstoß nur noch einer mehr gewesen. Hier wurde nichts geheilt (und kann auch nicht geheilt werden - die Wahl ist vorbei).


    Kanto Aber wenn du mit dem Ergebnis glücklich bist und jetzt alles als in Ordnung ansiehst - bitte. Dann weiß ich zwar nicht, wofür wir uns hier die Finger wundgeschrieben haben, aber ich muss ja auch nicht alles verstehen...


    Ich bin dann mal raus!

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  • Hi Moritz,
    ich werde die Wahl anfechten! Weißt du, bei uns im Betrieb ist alles ein riesendurcheinander. Ich habe von Anfechtung einer Wahl keine Ahnung gehabt und muss zu diesem Thema auf die Schnelle sehr viel lernen. Da kann es schon mal vorkommen, dass die Gedanken einem einen Streich spielen. Ich weiß ja auch nicht, wie Arbeitsrichter auf meine Anfechtung reagieren. Habe so etwas ja noch nie gemacht.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn du "nicht raus" bist. Ich habe hier von allen so viele wertvolle Infos bekommen. Auch von dir. Und mit all euren Infos ist es mir erst möglich, die Anfechtung der Wahl zu vollziehen.

    Deswegen: Seid bitte nicht sauer, wenn ich hier mal daneben liege. Ich will es nur korrekt machen!

  • Zitat von Randolf

    Sorry, habe extra im Januar eine Anti-Nerv-Kurs gemacht

    Magst Du das Gelernte denn dann nicht auch im Forum umsetzen?


    Kanto : Alles gut! Suche Dir also zwei Mitstreiter:innen und reiche fristgerecht die Anfechtung ein. Und berichte hier bitte ggf weiter.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Magst Du das Gelernte denn dann nicht auch im Forum umsetzen?

    ??

    weil ich 1x eine Meinung geäußert habe oder weil ich zusätzlich noch 1x Moritz Frage beantwortet habe?


    oder nerve ich Dich, weil ich einfach nur da bin und nicht "buchstabengetreu" jedes Gesetz befolge?

    --> mir ist ein gangbarer Kompromiss lieber, als ein Streit der vermeidbar gewesen wäre

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Letzter Tag für Anfechtung: 06.03.2023, bis 23:59 Uhr
    03.03.2023: Erste Unterschrift: meine
    03.03.2023: Zweite Unterschrift erhalten
    04.03.2023: keine Unterschrift erhalten
    05.03.2023: keine Unterschrift erhalten
    06.03.2023: keine Unterschrift erhalten
    06.03.2023, ca. 18:00: Dritte Unterschrift erhalten
    06.03.2023: 19:59 Uhr: Einwurf Anfechtung (Nachtbriefkasten mit Fristenwahrung) mit Zeuge (nicht Unterzeichner) beim Arbeitsgericht Hamburg :)

    Jetzt läuft das Ding. Man, war das ein rumtelefoniere und gequatsche. Und dann hört man sich die Gründe an, warum jemand nicht unterschreibt....

    So Leute, vielen vielen Dank an euch alle!!!
    Ohne euch hätte ich es nicht geschafft!!!
    Danke!
    Ich hoffe, Moritz kommt hier auch nochmal rein und nimmt mein "Danke" an.

    Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.

    PS: Ihr glaubt gar nicht, was für ein großer Stein mir vom Herzen gefallen ist

  • Und dann hört man sich die Gründe an, warum jemand nicht unterschreibt....

    Waren vielleicht auch die Gründe: "Weil ich mit der Zusammensetzung ganz zufrieden bin" oder zumindest "hätte schlimmer kommen können" dabei? ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Waren vielleicht auch die Gründe: "Weil ich mit der Zusammensetzung ganz zufrieden bin" oder zumindest "hätte schlimmer kommen können" dabei? ;)

    Eine Aussage war: Lieber einen schlechten BR als gar keinen.

    Mehrere sagten, dass sie mit den Kolleg:innen des Wahlvorstandes / des neuen BR "befreundet" sind und gerne mit denen zusammenarbeiten. Man wolle keine schlechte Stimmung unter den Kolleg:innen schaffen.

    Dazu gab es dann noch: "Ich habe doch gar nicht gewählt" und "der BR hat doch bisher gute Arbeit geleistet".

    Erstaunlich fand ich eine Aussage: "Man möchte nicht auf einer schwarzen Liste des Unternehmens oder bei den Kolleg:innen landen.

    Nun ja. Habe gleich Neuigkeiten für euch.


    Soooooo, habe heute einen DIN A4 großen Umschlag mit einer unten am Umschlag befestigten beige-farbenen Zustellungsurkunde erhalten.

    Boah, dachte schon: " Mist, jetzt schicken die mir meinen Antrag mit all den Seiten zurück und lehnen die Prüfung ab.

    Aber nein:

    Ich habe eine Ladung bekommen, für Anfang April.

    Jetzt muss ich mich gleich wieder schlau machen, denn es heißt in der Ladung:

    _______________________

    "Sehr geehrter Herr.....

    in dem Beschlussverfahren -Name des Unternehmen ist ein Gütetermin anberaumt worden. Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen.

    Das persönliche Erscheinen eines instruierten Vertreters des Unternehmens sowie des Vorsitzenden des Betriebsrates ist angeordnet worden. Die Ladung erfolgt durch das Gericht in einem gesonderten Schreiben."

    _______________________

    Die Sache läuft nun.

    Ich frage mich nun, war es ein Gütetermin in so einer Sache ist? Gütetermin verstehe ich so, dass beide Seiten sich einigen sollen. Oder ist dies der normale Vorgang, erst Gütetermin, dann im nächsten Termin "Richterspruch"?''

    Ich mache mich schlau.

    3 Mal editiert, zuletzt von Kanto () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Kanto mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich frage mich nun, war es ein Gütetermin in so einer Sache ist? Gütetermin verstehe ich so, dass beide Seiten sich einigen sollen. Oder ist dies der normale Vorgang, erst Gütetermin, dann im nächsten Termin "Richterspruch"?''

    In der Tat werden oft Gütetermine angesetzt, um seitens des ArbG abzuklopfen, ob die Parteien zu einer Einigung kommen können - eine solche wird protokolliert und erspart dem ArbG viel Arbeit.


    Nach meiner Erfahrung macht das Gericht dort auch gerne schon mal deutlich, wohin die Reise gehen würde, wenn man sich nicht einigt (zumindest wenn es die Sache für relativ eindeutig hält) - es wird eine erste Einschätzung des zu erwartenden Urteils abgegeben.


    Ich habe das sehr oft so erlebt.


    Bei Euch könnte z.B. als gütliche Einigung herauskommen, dass der BR innerhalb einer Frist zurücktritt und Neuwahlen einleitet - wenn das dann nicht erfolgt (der BR müsste das ja im Nachgang beschließen), wird ein Verhandlungstermin angesetzt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ahhhhhhhh. Ich dachte, bei einem solchem Gütetermin könnte herauskommen, dass nur eine Korrektur der gelaufenen Wahl vorgenommen wird und der BR nicht zurücktreten und auch keine neue Wahl sattfinden muss.
    Aber, bevor ich wieder bunte Einhörner in die Wolken male, warte ich den Einigungstermin ab.
    Ich berichte weiter.

  • Hallo Leute,

    heute war nun der Gütetermin.
    Ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll, aber gelernt habe ich einiges.


    - Ein Unterzeichner hat seine Unterschrift zurückgezogen.
    - Mein Anwalt hat um Fristverlegung gebeten.
    - Keine Antwort seitens des Anwalts, ob der Termin verlegt wurde oder nicht
    - Ich also heute beim Gütetermin


    Mir war klar, dass durch die Rücknahme der Unterschrift eines Kollegen sich das Thema erledigt hatte.

    Es begann damit, dass der Richter uns alle kurz darauf hinwies, warum wir dort sitzen. Wegen der Anfechtung der BR-Wahl.
    Dann sagte er, dass er sich nicht alles zu der Anfechtung durchgelesen hätte. Klar für ihn, weil die Anfechtung ja gescheitert war.
    Als nächstes bat er mich, kurz vorzutragen, warum es geht. Ich habe das aus meiner Sicht gut zusammen gefasst.
    Dann bat er die BR-Gegenseite, ihre Sichtweise zu schildern.
    Eine Aussage der BR-Vorsitzenden war - war auch die Vorsitzende des Wahlvorstandes - dass man die Verteilung der BR-Sitze nach Geschlechtern vollziehen wollte und der letzte Platz deshalb gelost werden musste.
    Ich meinte zum Richter, dass durch die Festlegung nach weiblich / männlich die plötzlich auf der Liste zum Wahlergebnis stehende diverse Person dann ja gar nicht in den BR nachrücken kann.

    Dann teilte der Richter seine Sichtweise mit: Und das finde ich einen Hammer:
    - zum Thema diverse Person sagte er (nicht im exakten Wortlaut): "Eigentlich müsste man bei einer BR-Wahl das Thema Geschlecht nicht mehr betrachten". Wohl, weil Thema mit 3 oder mehr Geschlechtern kaum zu händeln sein könnte.

    - zum Thema Wahlverfahren (Geschlechtergerecht und Losverfahren) sagte er zur BR-Vorsitzenden: "er hätte das anders gemacht". Punkt aus fertig.

    - zum Thema diverse Person kann nicht nachrücken, weil Wahlvorstand nur Frauen und Männer bestimmt hat sagte der Richter: Doch, die diverse Person kann nachrücken.
    Das war jetzt die kurze Zusammenfassung.

    Nun ja, es ist wie es ist: die 3te Unterschrift wurde zurückgezogen. Somit war das Thema eh durch.
    Aber was der Richter dazu sagte, hat mich schockiert. Ich weiss, er musste sich keine Mühe geben, aber sowas zu sagen...

    Ich hatte heute das erste Mal das Gefühl, dass Gesetze auch von einem Richter nicht ernst genommen wird.
    Ich hatte mir gewünscht, dass der Richter zumindest eine deutliche Ansage in Richtung BR abgibt, um darauf hinzuweisen, wie wichtig eine Wahlordnung und das BetrVG sind. Nichts! Aber ein Richter ist auch kein Lehrer oder Berater...

    Ist dann halt so. Aber jetzt seid ihr auch informiert. Ich hoffe, ich konnte das verständlich genug zusammenfassen.

    Leute, habt vielen Dank für eure Unterstützung! Ich bin dafür sehr dankbar!
    Auch Dank an den Admin hier, der die Tags gesetzt hat. Ich glaube, die von mir gewählte Überschrift war nicht so dolle.

    Ich wünsche euch allen alles Gute und viel Erfolg bei eurer BR-Arbeit.