Hallo zusammen,
das ging ja hier noch munter weiter. Ich habe leider keine E-Mail-Benachrichtigung über neue Posts bekommen. Muss das gleich mal in den Einstellungen überprüfen.
Zu meinem Fall der BR-Wahl:
Das Wahlergebnis ist bekannt: Bekanntmachung des Wahlergebnisses u.a. per E-Mail: Samstag, 18.02.2023 um 19:57 Uhr
Platz 1: weiblich 28 Stimmen
Platz 2: weiblich 27 Stimmen
Platz 3: weiblich 23 Stimmen
Platz 4: männlich 22 Stimmen
Platz 5: männlich 19 Stimmen
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Platz 6: weiblich 18 Stimmen
Platz 7: divers 14 Stimmen
Platz 8: männlich 13 Stimmen
Platz 9: männlich 13 Stimmen
Platz 10: männlich 10 Stimmen
Platz 11: männlich: 9 Stimmen
Platz 12: männlich: 5 Stimmen
Leute, es tut mir echt leid. Ich habe die letzten Tage nach der Wahl versucht zu verstehen, wie die Wahl von statten gegangen ist. Ich kann es aber nicht mehr nachvollziehen. So ein Wahl-Durcheinander.
Ich versuche es aber trotzdem Mal auf den Punkt zu bringen:
- Das obige Wahlergebnis der ersten 5 Plätze spiegelt den Inhalt des Wahlauschreibens: gemeint ist hier das obige Ergebnis und dem Losverfahren (aus Wahlausschreiben), welches 3 weibliche und 2 männliche BR-Menschen vorsieht. Meines Erachtens war das Losverfahren nicht korrekt. Aber das Wahlergebnis hat die selbe w/m-Geschlechersaufteilung. Damit dürfte eine Wahlanfechtung aussichtlos sein. Gleiches dürfte dann auch für die Nichtigkeitsfeststellung bedeuten.
Seht ihr dies auch so? - Nu aber weiter: Auf Platz 7 taucht nun eine mit divers gekennzeichnete Person auf. Diese Person wurde aber auf der letzten mir bekannten Wählerliste als "männlich" geführt. Nach eben dieser Wählerliste wird aber eine ganz Person als divers gelistet. Diese diverse Person war laut Wählerliste "nicht wählbar". Besteht hier ein Anfechtungs- oder Nichtigkeitsgrund?
- Muss die Wählerliste bis einen Tag vor der Wahl aktualisiert werden und immer wieder allen zugänglich gemacht werden, z.B. bei Neueinstellungen bis vor dem Wahltag? Meines Wissen (nicht vollständig) ist eine Person am 15.01.23 eingestellt worden, eine Person ca. 4 Tage vor der Wahl sowie eine Person, die m.E. in einem Mixarbeitsverhältnis (Freelancer und abhängig beschäftigt). In der Summe 2 weibliche und 1 männlicher Kollege/Kollegin. Alle diese 3 neuen Einstellungen finden sich nicht auf der Wählerliste wieder. Kann der Grund dafür sein, dass die Arbeitsverträge mit einer Probezeit versehen sind?
In meinem Unternehmen arbeiten sehr viele TZ-Menschen. Bestünde nicht die Pflicht des WV, alle Mitarbeitenden per Mail über den aktuellen Stand der Wählerliste zu informieren? - Zu Moritz Erläuterung: Ich kann in allen Infos des WV nicht erkennen, dass der (nicht mehr im Amt befindliche BR) den Wahlvorstand einberufen hat. Wie wird ohne BR ein Wahlvorstand einberufen. Durch Wahl des Wahlvorstandes?
Alles anzeigenrtjum Dass ein sich nicht mehr im Amt befindlicher BR einen Wahlvorstand nicht bestellen kann ist (grundsätzlich) unstrittig. Dieser Kommentar stützt aber nicht meine These und Erinnerung.
Hier hat ja ein BR (ob in Unkenntnis oder absoluter Ignoranz seines Unvermögens sei mal dahingestellt) den Wahlvorstand einfach bestellt. (Wie die berühmte Hummel, die gar nicht weiß, dass sie gar nicht fliegen kann und es einfach tut...
)
Damit ist der Wahlvorstand, vollkommen unstrittig, unrechtmäßig im Amt.
Die Stelle im Fitting, auf die ich mich bezog (jetzt habe ich doch mal danach gesucht) war die hier
D.h. bereits jetzt kann die Wahl angegangen werden, alleine schon, weil der Wahlvorstand nicht rechtsmäßig eingesetzt worden ist. Tut das aber niemand, kann die Wahl selber nur noch wegen grober Fehler (etc. pp) angegangen werden.
In diesem konkreten Fall heißt das, dass man die Wahl jetzt schon kassieren könnte (weil der WV fehlerhaft bestellt ist). Oder man wartet das Ergebnis ab und ficht sie dann an. Beides wäre aus meiner Sicht erfolgreich. Für welche Variante man sich da jetzt entscheidet (und damit tatsächlich die u.U. ja ansonsten gute Arbeit des BR im Nachhinein torpediert) ist eine rein politische Entscheidung, die ich, dem Herrn sei es gelobt, getrommelt und gepfiffen, nicht zu fällen habe.
Aber, und das war es, worum es mir bei der Antwort an Caro9 ging, würde der (fehlerhaft) eingesetzte WV nicht während des Wahlverfahrens angegangen, kann seine Arbeit nach Abschluss der Wahl nur noch gem. § 19 überprüft werden. Sprich: war die Wahl an sich korrekt, spielt die Unrechtmäßigkeit des WV selber keine Rolle mehr.
Frage hierzu: Besteht auch nach der Wahl die Möglichkeit - aufgrund der nicht rechtmäßigen Wahl des Wahlvorstandes - die BR-Wahl anzufechten oder gar eine Nichtigkeitsfeststellung zu erwirken?
Warum mein Engagement für diese Sache:
Ich habe mit dem letzten BR Erfahrungen gemacht, die mich sprachlos machten. Der alte BR hat das BetrVG quasi gar nicht angewendet und somit auch die Kolleg:innen oft im Stich gelassen (z.B.: Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden, der AG informiert den BR nicht über mitbestimmungspflichtige Themen und setzt sich nicht bei Versetzungen für die Kolleg:innen ein). Der neue BR besteht aus 3 alten BR-Mitgliedern und 2 neuen. Ich sehe weiterhin die große Gefahr, dass sich der neue BR vom AG wieder einlullen läßt.
Vielleicht habt ihr ein Bauchgefühl, ob eine Anfechtung / Nichtigkeitsfestellung erfolgreich sein könnte.
Letzte Tag fürs Arbeitsgericht wäre der kommende Freitag, 03.03.2023.
Kann ich alleine (ver.di-Mitglied) die Anfechtung / Nichtigkeitsfeststellung vor Gericht bringen oder müssen es 3 Personen sein, die das Thema vor Gericht bringen?
Lieben Gruß an alle hier.