Hallo an alle,
ich wende mich an euch, da ich ich ein Verständnisproblem selber nicht lösen kann (inkl. Internetrecherche) und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Vorab:
Ja, in meinem Betrieb findet tatsächlich in diesem Jahr (2023) eine BR-Wahl statt, obwohl es einen Betriebsrat seit mehreren Legislaturperioden gibt.
Grund: Nach Auflösung des Betriebsrates in 2018 wurde in 2019 ein neuer BR für 4 Jahre gewählt. Mir ist bekannt, dass dies nicht korrekt ist.
Hier nun ein paar Grundinformationen:
Wahlberechtigt im Betrieb: 69 Personen
davon: 34 Frauen, 34 Männer, 1 Diverse (die diverse Person tritt nicht zur Wahl an)
Betriebsratssitze: 5
Mir stellt sich jetzt folgende Hauptfrage:
Wie ist die Verteilung der Plätze auf die Geschlechter vorzunehmen? Muss ein Losverfahren überhaupt stattfinden, wenn das diverse Geschlecht keinen Einfluss auf die Stimmverteilung hat.
Zu meinem "Wissensstand":
Bei einer nur einer diversen Person im Unternehmen hat die Prüfung nach dem Minderheitsgeschlecht keine Auswirkung auf die Sitzverteilung des BR nach Geschlechtern. Frage: Ist das richtig?
Frage: Wenn dem so ist, ist dann die Prüfung nach dem Minderheitengeschlecht abgeschlossen?
Wenn die Prüfung des Minderheitengeschlecht abgeschlossen ist: Es verbleiben 34 Frauen und 34 Männer (Gleichheit der Geschlechter):
Frage: Muss dann bei Geschlechtergleichheit ein Losverfahren vorgenommen werden, um dem 5ten Platz im BR nach Geschlecht zu ermitteln oder verteilt sie die Sitzverteilung im BR (geschlechterneutral) nach den 5 Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Gruß an alle und vielen Dank schon mal vorab