Hallo zusammen,
ich habe 2 Fragen bzgl der An und Abmeldung:
1.) Wenn wir aufgrund einer Sitzung bereits im Vorfeld den ganzen Tag freigestellt sind, ist dann eine Anmeldung bei beginn der Sitzung, und eine Abmeldung bei Ende der Sitzung notwendig? Ich finde immer nur eine Pflicht zur Ab-und Anmeldung vom Arbeitsplatz aufgrund von BR-Tätigkeit. Aber diese ist ja eigentlich mit der Freistellung bereits erfolgt.
2.) Wie sieht das aus, wenn ich in meiner Freizeit BR-Tätigkeit verrichte? Wir sind ein Schichtbetrieb und nicht alle Tätigkeiten können während der Schicht stattfinden. z.b. Telefonate mit Kollegen, welche in der Gegenschicht sind. Ist hier eine vorherige "Anmeldung zur BR-Arbeit" und nach Ende eine "Abmeldung von der BR-Arbeit" notwendig?
Wenn möglich, sendet mir doch bitte entsprechnede Nachweise per Link mit. (z.b. Urteile oder so)
Vielen Dank