Fortbildungen

  • Hallo!

    Meine Frage ist, ob der Arbeitgeber bestimmen kann, wo Fortbildungen stattzufinden haben?

    Konkret geht es darum, dass meine Stellvertreter ihren SBV I bei Euch-ifb- gerne weiter weg gemacht hätten, was dem Arbeitgeber aufgefallen ist und er dann die schon genehmigte Fortbildungsveranstaltung hat stornieren lassen. Nun heißt es, dass man nur im gleichen Ort wie der Betrieb ohne Übernachtung die Kurse machen sollen- wenn diese dort angeboten werden. (Leider werden die Kurse auch hier angeboten!)

    Hat hier jemand Erfahrungen mit diesem Thema?

  • Es kommt auf die Erforderlichkeit der Fortbildung an. Besteht die Möglichkeit, ein Seminar innerhalb kurzer Zeit an einem näher gelegenen Ort zu besuchen, so kann der Betriebsrat darauf verwiesen werden. Ist jedoch der Besuch eines Spezial-Seminars erforderlich, kann der Betriebsrat nicht auf lange Wartezeiten verwiesen werden.
    Das heißt konkret, wenn das ifb Seminar zeitlich gleich oder zumindest zeitnah stattfindet und es sich um dasselbe Seminar handelt, dürfte es schwer werden, das in eurer Stadt abzulehnen.

    wenn man düngen will reicht es nicht durch den Zaun zu furzen.

  • Meine Frage ist, ob der Arbeitgeber bestimmen kann, wo Fortbildungen stattzufinden haben?

    Nein.

    Nun heißt es, dass man nur im gleichen Ort wie der Betrieb ohne Übernachtung die Kurse machen sollen- wenn diese dort angeboten werden. (Leider werden die Kurse auch hier angeboten!)

    Finden diese Schulungen genauso oder ähnlich zeitnah statt?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • dass meine Stellvertreter ihren SBV I bei Euch-ifb- gerne weiter weg gemacht hätten

    Zwei Dinge dazu:

    1. mimmie und Fried Ihr hattet schon wahrgenommen, dass es hier im Schulungen der Stellvertreter SBV geht? Ich bin mir da so gar nicht sicher, ob dass mit der Elle BR gemessen werden kann und/oder darf.
    2. nur zur Info: dieses Forum wird zwar auf den Servern vom ifb gehostet (oder vermutlich besser auf irgendwelchen Servern, die das ifb bezahlt), aber keiner der Schreiber hier arbeitet für das ifb (es sei denn es steht groß und fett im Avatar oder User) - wenn du also eine Antwort vom ifb haben möchtest - die haben für solche Anfragen eine eigene Hotline (einfach mal auf der Website suchen).

    in vielen Städten an, so auch in unserer.

    Uih... dann wird es aber extrem schwer mit der Argumentation, warum ihr weiter weg müsst... könntet ihr das über zeitliche Nähe und Dringlichkeit begründen?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Moritz mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ihr hattet schon wahrgenommen, dass es hier im Schulungen der Stellvertreter SBV geht?

    Ja.

    Hallo,


    die Fachkommentierung zu § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__179.html verweist auch für Stellvertreter regelmäßig auf die einschlägige Kommentierung in BetrVG bzw. Personalvertretungsrecht.

    Eben.


    Hierauf wollte auch ich hinaus:

    könntet ihr das über zeitliche Nähe und Dringlichkeit begründen?

    Kamado , wie sieht das konkret bei Euch aus?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.