Protokoll Betriebsversammlung

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte bitte euer Fachwissen bzw eure Meinung

    Im Idealfall wird ja bei einer Betriebsversammlung ein Protokoll angefertigt. Wer hat Anspruch darauf, dass ihm dieses ausgehängt wird? Nur diejenigen, die auf dieser Versammlung waren oder dürfen auch Mitarbeiter in das Protokoll Einsicht haben die nicht dran teilgenommen haben?


    Bitte steinigt mich nicht für meine Frage, bin noch nicht solange im Amt🙈

  • Bitte steinigt mich nicht

    Hat da etwa jemand "Jehova" gesagt!? 8o


    Aber mal im Ernst: Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Betriebsversammlungen protokolliert werden. Dem entsprechend gibt es auch keinerlei Ansprüche auf Einsicht oder Aushändigung.


    Ich sehe eh nicht viel Sinn in der Führung von Protokollen der Betriebsversammlungen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wir fertigen für uns BR intern ein grobes Protokoll (vor Allem mit den wichtigsten Aussagen und Zusagen des AG) an. Das geben wir aber nicht heraus. Wir informieren aber auch nicht, dass wir uns Notizen machen.

    Manchmal ist es aber praktisch, wenn man dem AG noch mal klar sagen kann, was er auf der Versammlung zugesagt hat.

  • Wir fertigen für uns BR intern ein grobes Protokoll (vor Allem mit den wichtigsten Aussagen und Zusagen des AG) an.

    Genau so machen wir das auch.


    Ein Protokoll über die wichtigsten Aussagen und die nehmen wir uns bei Relevanz dann auch für das nächste, oder auch spätere, Monatsgespräch(e) auf die TO.

    "Der alte Mann ist alt, aber er hat seine lichten Momente" @gen127

    5er Gremium | BRV | kein Tarif 🤳

  • Wer hat Anspruch darauf, dass ihm dieses ausgehängt wird? Nur diejenigen, die auf dieser Versammlung waren oder dürfen auch Mitarbeiter in das Protokoll Einsicht haben die nicht dran teilgenommen haben?

    OK, dass es so gar keinen Rechtsanspruch auf ein Protokoll gibt, haben die Kollegen ja schon erklärt.


    Funny finde ich deine Formulierung. Du willst ein Protokoll aushängen, aber es sollen nur diejenigen lesen dürfen, die auf der Versammlung waren? Wie soll das funktionieren? (Für die Betriebsversammlung in Hogwarts hätte ich eine Idee, wie das geht, aber unter Muggeln? ;) )


    Betriebsversammlungen sind nicht öffentlich. Insofern ist der Aushang eines Protokolls ohnehin eher schwierig.


    Wir machen es wie die Kollegen. Es gibt eine "Protokollnotiz" für uns und bei den nächsten monatlichen BR-News bedanken wir uns für die Teilnahme und geben noch mal die "Highlights" zum Besten.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Upps, da ist ein schreibfehler drin🤦‍♀️sollte eigentlich ausgehändigt heißen statt ausgehängt🙈

  • Upps, da ist ein schreibfehler drin🤦‍♀️sollte eigentlich ausgehändigt heißen statt ausgehängt🙈

    So oder so, ich würde das einfach bleiben lassen.


    Wir machen auch ein Protokoll, aber nur für den BR, einfach um auch den Überblick zu behalten (nach knapp 13 Jahren BR hat man doch schon ein paar BV gemacht) und um die...

    wichtigsten Aussagen und Zusagen des AG

    ...festzuhalten.


    Was die MA angeht, wer darauf Wert legt darf sich während der BV gerne Notizen machen, das ist ja keinem verboten.

    ...und was die MA angeht, die nicht da waren, die kriegen sicher kein Protokoll. Alleine schon weil, wenn sich nur einer denkt "ach, da geh ich gar nicht hin, ich kann mir ja nachher das Protokoll durchlesen", dann ist das der Sache nicht dienlich sondern kontraproduktiv.


    Was ich allerdings immer mache ist eine Mitarbeiterinformation, wenn es im Rahmen der BV zu Zusagen des AG, oder irgendwie relevanten Entscheidungen gekommen ist. - Dies sind ja Informationen, die die MA irgendwie bekommen müssen. Aber das macht man ja immer, unabhängig davon ob diese Zusagen / Entscheidungen jetzt im Rahmen einer BV, einer Sitzung, oder auf dem Flur beim Kaffee zustande gekommen sind.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • (...) wer darauf Wert legt darf sich während der BV gerne Notizen machen, das ist ja keinem verboten.

    M.W. sehen einige Stimmen das Mitnotieren tatsächlich als verboten und als durch die Versammlungsleitung zu unterbinden an.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • M.W. sehen einige Stimmen das Mitnotieren tatsächlich als verboten und als durch die Versammlungsleitung zu unterbinden an.

    Diese Stimmen sollten sich vertrauensvoll an den Fitting wenden:

    Zitat von Fitting § 42 BetrVG Rn. 47

    Das Gebot der Nichtöffentlichkeit der BetrVerslg. verbietet es nicht, sich während der Verslg. Notizen zu machen.

    Lediglich ein Wortprotokoll, durch den AG erstellt, ist unzulässig. Selbst Tonaufnahmen können vom VerslgLeiter ausnahmsweise erlaubt werden.

  • Diese Stimmen sollten sich vertrauensvoll an den Fitting wenden:

    Lediglich ein Wortprotokoll, durch den AG erstellt, ist unzulässig. Selbst Tonaufnahmen können vom VerslgLeiter ausnahmsweise erlaubt werden.

    Immer diese Stimmen... Das kommt davon, wenn man aktuell keine Kommentierung in Reichweite hat. :S

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