Bedingungen Inflationsausgleichsprämie

  • Hallo Miteinander,


    nach langem Winden hat sich unsere GF anscheinend dazu durchgerungen den MA’s eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Dies soll aktuell in eine BV gegossen werden, welche uns noch nicht vorliegt. Es soll das Was, wann, wieviel und welche Bedingungen festgehalten werden.

    Bei unserem Schwesterunternehmen gibt es diese wohl schon, das „wieviel“ regelt dort die Bedingung „Jahresbrutto“.

    Das Jahresbrutto der am besten verdienenden ist Basis für das Maximum!

    Ich kenne die Zahlen nicht, aber beispielhaft:

    70.000 €/p.A. = 1.500 €

    35.000 € p.A. = 750 €

    Mal abgesehen davon das sich die Logik dieser Verteilung meinem Verständnis entzieht wittere ich hier eine Sachgrundlose Benachteiligung der geringer Verdienenden MA’s, da es sich bei der IAP ja um einen Ausgleich für inflationsbedingt gestiegene Lebenshaltungskosten handelt. Oder bin ich hier auf dem Holzweg? :/

  • schaut euch eine solche BV sehr genau an. Nachher seid ihr mit Schuld wenn nicht alle was bekommen.

    Bei einer solchen Verteilung würde ich dem AG ziemlich deutlich zu verstehen geben, dass er sich damit den A... abputzen kann aber unsere Unterschrift sicher nicht darauf kommt.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Inhaltlich ist es natürlich abstrus, die Inflationsausgleichsprämie mit dem Entgelt ansteigen zu lassen, weil dann jene weniger profitieren, die durch die Inflation in höherem Maße geschädigt werden (je ärmer man ist, desto höher ist der Anteil des Einkommens, der zur Abdeckung des Grundbedarfes aufgewendet werden muss, desto höher ist also die Konsumquote), und jene mehr mitnehmen, die die Inflationseffekte weniger bemerken.


    Es ist m.W. eh nicht unumstritten, inwieweit ein AG bei entsprechendem Sachgrund unterschiedlich hohe Inflationsausgleichsprämien auszahlen darf - aber einen solchen belastbaren Sachgrund vermisse ich hier sowieso von Haus aus.


    Rechtlich auf der sicheren Seite ist man, wenn alle AN den selben Betrag bekommen, vllt gestaffelt nach Beschäftigungsfaktor.


    Und da hier bzgl der Verteilung Mitbestimmung besteht, muss der BR nun aktiv werden.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Und das Mitbestimmung besteht steht außer Frage, allerdings besteht keinerlei Pflicht des AG überhaupt etwas zu zahlen. :(

    M.E. bindet sich der AG rechtlich mit seinem initialen Angebot. Mit diesem hat er einen Topf definiert, der in € zu beziffern ist, und muss sich mit dem BR über dessen Verteilung einigen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • M.E. bindet sich der AG rechtlich mit seinem initialen Angebot. Mit diesem hat er einen Topf definiert, der in € zu beziffern ist, und muss sich mit dem BR über dessen Verteilung einigen.

    Okay, da müssen wir abwarten, da wir dieses Angebot noch gar nicht haben. Aber schadet ja nicht wenn man sich im Vorfeld schon einmal Schlau macht, geht ja ums Geld.

  • Ich würde dem AG allerdings vorschlagen, wenn er schon unbedingt eine Staffel will, dann doch bitte genau umgekehrt.

    Wer wenig verdient bekommt viel und mit steigendem Einkommen schmilzt der Betrag ab.

    So wird es beim einem Marktbegleiter von uns umgesetzt. Der Gedanke gefällt mir irgendwie

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • stehipp , ich denke, das wäre tatsächlich rechtssicherer, weil inhaltlich begründbarer als andersrum. Aber 100%ig auf der sicheren Seite ist man m.E. - als AG würde ich auf der "Gießkanne" beharren.


    Ich kenne z.B. nur TVe, die das nach dem Gießkannenprinzip regeln. Oder gibt es Gegenbeispiele?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • schwede12 , wir reden hier aber von der Inflationsausgleichsprämie, nicht von einem Gehaltsbestandteil wie der Jahressonderzahlung (was Du mit "13." vmtl gemeint hast). Das sind zwei total unterschiedliche Paar Stiefel, natürlich kann man die Jahressonderzahlung staffeln.


    Im öD wurde bislang aber noch keine Inflationsausgleichsprämienzahlung vereinbart.


    Und ich weiß ansonsten nur von TVen, die das mit der Gießkanne regeln, Metall + Elektro, Bau, VW, Chemie + Pharma...


    (Der TVöD ist mir im Übrigen bekannt, mein Arbeitsverhältnis unterliegt diesem Tarif.)

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • schwede12 , hiermit verleihe ich Dir offiziell den Randolf-Gedächtnis-Preis.


    Zur Ausbezahlung des sog. Corona-Bonus gab es vmtl die unterschiedlichsten BVen und auch TVe. Also gab es vermutlich auch recht recht unterschiedliche Auszahlungsmodi - wie rechtskonform die dann jeweils waren, wissen wir nicht.


    Zumindest die mir bekannten TVe arbeiteten auch beim Corona-Bonus nach dem Prinzip Gießkanne.


    Das ist aber alles ziemlich OT. Aus meiner Warte ist hiermit alles gesagt:

    Es ist m.W. eh nicht unumstritten, inwieweit ein AG bei entsprechendem Sachgrund unterschiedlich hohe Inflationsausgleichsprämien auszahlen darf - aber einen solchen belastbaren Sachgrund vermisse ich hier sowieso von Haus aus. Rechtlich auf der sicheren Seite ist man, wenn alle AN den selben Betrag bekommen, vllt gestaffelt nach Beschäftigungsfaktor. Und da hier bzgl der Verteilung Mitbestimmung besteht, muss der BR nun aktiv werden.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ist das der große Klugscheißer Pokal?

    Nein, schwede12 , das ist wie gesagt der Randolf-Gedächtnis-Preis, den ich mühsam in Eigenarbeit gebastelt habe. Wenn Du einen Klugscheißerpokal verleihen willst, dann bastle Dir gefälligst selber einen! So!

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Guten Morgen,


    unbedingt eine Staffel will, dann doch bitte genau umgekehrt.

    So wäre meine Einzelmeinung

    Aber 100%ig auf der sicheren Seite ist man m.E. - als AG würde ich auf der "Gießkanne" beharren.

    Das wäre mein Weg als AG ;)


    Wie gesagt, uns liegt die BV zur IAP noch nicht vor, aber die Krux an der ganzen Sache ist: Unserem Schwesterkonzern verkauft man die ganze Sache als Bestandteil der Gehaltserhöhung! Daher auch „wer viel verdient, bekommt viel Bonus“.


    Dies funktioniert bei uns schon einmal vorn und hinten nicht,

    • Erstens Ist die IAP ja eine Leistung zur Abmilderung inflationsbedingter Zusatzbelastungen, und auch so auszuweisen
    • Zweitens: Wir (nicht mehr Tarifgebunden) bekommen unsere Gehaltserhöhung laut BV anhand einer Leistungsbewertung berechnet (weg vom Gießkannenprinzip). Da bliebe dem AG nur die Möglichkeit die Inflationsausgleichsprämie stillschweigend zu streichen und ggf. in den Topf zur Entgelterhöhung zu schieben, aber das es einen Inflationsausgleich geben soll hatte er ja angekündigt.

    Wie dem auch sei, bei uns liegt ja noch nichts, aber ich halte euch auf dem Laufenden.