Wie verhalte ich mich richtig ?

  • Hallo,


    ich hatte mich bei der SBV Wahl im Herbst des Jahres 2022 als Kandidat zum SBV und auch zum Vertreter aufstellen lassen.

    Der Inhaber der SBV wurde auch wieder gewählt.

    Ich wurde als erster Stellvertreter gewählt.


    Eine Mail.... Glückwunsch , bla, bla . zur Wahl.


    Dann erst mal nichts .....


    Dann die Info meines Vorsitzenden...


    Wenn ich verhindert bin , dann darfst Du , ansonsten nix.


    Absprachen , nur kurz vor Knopf..


    Gestern Anruf des PersVors.


    Kommst Du heute und Morgen....


    Meine Frage..... um was geht es , denn ich hatte keine mündlichen und schriftlichen Infos.


    Ja, Auswahlgespräche....Sorry, ich weiß nichts darüber....


    Bin als Beamter m.D. bei einer großen Bundesbehörde seit über 42 Jahren tätig.


    So etwas kann doch nicht funktionieren .

  • also erstmal hingehen und nachher mit der SBV sprechen, dass das so nicht gut funktioniert.


    Wie viele "Klienten" habt ihr denn?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • @


    rtjum


    wir haben ca. 50 SB u. gleichgestellte im Bezirk.

    Nur ist der PersVors. für mich nicht der Ansprechpartner , sondern der SBV.

    Ich hatte dem PersVors mitgeteilt, dass ich leider hier keinen Vertreter im Büro habe und nicht kann.

    Eine zeitnahe Absprache halte ich für dringend notwendig.

    Einmal editiert, zuletzt von Grenzwolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Grenzwolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Tach Grenzwolf,


    danke für die Info. Eine Frage sehe ich ja nicht.


    Dennoch hier und da eine Anmerkung:

    Dann die Info meines Vorsitzenden...

    Reden wir nun noch von der SBV, welche keine(n) Vorsitzende(n) hat, oder bist du versehentlich Richtung Personalrat abgebogen?


    Wenn ich verhindert bin , dann darfst Du , ansonsten nix.

    Dies ist korrekt. Die Schwerbehindertenvertretung ist eine Ein-Personen-Show und kein Gremium.

    Bei euren ~50 sbM bist du komplett raus, sofern die Vertrauensperson der Schwerbehinderten nicht verhindert ist.


    Literaturtipp: ZB Spezial " Die Schwerbehindertenvertretung und ZB Spezial "SBV-Guide", siehe https://www.bih.de/integration…publikationen/zb-spezial/


    Gestern Anruf des PersVors. Kommst Du heute und Morgen....

    Meine Frage..... um was geht es , denn ich hatte keine mündlichen und schriftlichen Infos.

    Ja, Auswahlgespräche....einer Sorry, ich weiß nichts darüber....

    Schwierig, in der Tat.

    Ist die SBV nicht verhindert, darf sie dich garnicht informieren.

    Ist sie unerwartet verhindert (Autopanne auf dem Weg, Krankheit, etc.), kann sie dich ggf. auch garnicht informieren, weil sie dann keine Gelegenheit mehr hat ...

    Wusste sie dagegen von ihrer Verhinderung und hat diese dem Personaler auch mitgeteilt, so hätte sie auch dich informieren müssen und der Personaler hätte dich auch rechtzeitig(er) einladen und informieren können, denn bei Verhinderung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten rückst du als erster Stellvertreter nach mit allen Rechten und Pflichten: dann bist du temporär (!) die SBV.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Scheeks


    Damit meinte ich ich die Info meines 1. Vors ( SBV ) im Bezug auf eine evtl. Vertretung.

    Der PersVors. ist ja nicht mein direkter Ansprechpartner.


    Aber bei den Skype-Besprechungen hatte es ja immer eine Vorlaufzeit von einigen Tagen gegeben.

    Auch habe ich erst im März meine Schulung ( Grundkurs ) beim Nds. Integrationsamt.

  • Damit meinte ich

    Mit welcher der verschiedenen Aussagen denn ganz konkret?


    Und nochmal: die SBV ist eine one-person-show der Vertrauensperson der Schwerbehinderten, die SBV hat keine(n) ersten oder weiteren Vorsitzende(n).

    Die/der Stellvertreter kommen ausschließlich bei Verhinderung der gewählten Vertrauensperson. Bei regelhaft über 100 Schwerbehinderten+Gleichgestellten kann die Stellvertretung (über 200 sbM dann zwei Stellis usw.) für bestimmte Aufgaben hinzugezogen werden, siehe § 178 Abs. 1 Satz 4 ....


    Du siehst schon: präzise Bescheibungen sind oft unabdingbar.



    Als Nachtrag noch etwas Lesestoff: https://www.sbv-wahl.de/sbv-un…chwerbehindertenvertreter

    Man muss ja nun wirklich nicht auf die Schulung warten, um sich zumindest grob vorab zu informieren ;)

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Scheeks () aus folgendem Grund: Link ergänzt, siehe Nachtrag