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Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Arbeitgeber will Teilnahme an Personalratssitzung untersagen
Bei sämtlichen Sitzungen des Personalrats nimmt die Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten in beratender Funktion teil. Sie hat das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn sie sich für die Teilnahme entscheidet, so gilt das für die gesamte Sitzung, auch für die Abstimmungen im Gremium. Die SBV kann also an allen Sitzungen teilnehmen, auch wenn keine Punkte auf der Agenda stehen, die explizit das Thema Schwerbehinderung betreffen.
Genau dies wurde dem Arbeitgeber so schon mitgeteilt, doch er erkennt es nicht an.
Schalte doch mal das Intergrationsamt ein, oder wenns ganz blöd wird mach doch mal einen Gang zum Arbeitsgericht wegen Behinderung deines Amtes. § 178 Abs. Satz 4 SGB IX
Auf die Gefahr hin, dass et albarracin wieder mit mir schimpft: Soweit ich weiß, ist die SBV in ihrem Amt genauso weisungsfrei wie der BR (oder bei euch der PR).
Insofern würde ich den Spieß umdrehen und seine Weisung nicht daran teilzunehmen nicht anerkennen. Du hast ein gesetzlich verbrieftes Recht, das du wahrnimmst. Und wenn der AG dagegen vorgehen will, dann soll er es tun - und die Konsequenzen tragen! (s. mimmie)
Schlimmstenfalls kürzt er dir das Gehalt und hat dann gleich noch den nächsten Rechtsstreit an der Backe.
Im Falle deines AG scheint das altbekannte Wort mit dem groben Keil auf dem groben Klotz in besonderem Maße zuzutreffen...
Der Arbeitgeber will mir die Teilnahme an den Personalratssitzungen untersagen.
Lass dir doch mal von deinem AG die Rechtsgrundlage für dieses Verbot vorlegen, statt dir eine Beweislast aufdrängen zu lassen. Dürfte interessant werden und deine eigenen Rechtsgrundlagen zum Kontern hast du ja nun auch beisammen Die SBV ist weisungsfrei und will dein AG wirklich ein Verfahren wegen Behinderung der Arbeit einer Interessenvertretung?
Wenn das vor Gericht geht und das auch noch hier im Rhein-Main-Gebiet, nehme ich frei und schaue zu
Genau dies wurde dem Arbeitgeber so schon mitgeteilt, doch er erkennt es nicht an.
Eine irgendwie geartete Anerkennung durch den AG kann Dir egal sein. Du nimmst Deine Aufgaben gesetzeskonform wahr: Punkt. Dagegen kann der AG nichts machen.
Verfahren wegen Behinderung der Arbeit einer Interessenvertretung
gibt es leider bei der SBV nicht als einzelnen, allgemeinen Tatbestand der Ordnungswidrigkeit bzw. Vergehen wie zB im § 119 BetrVG.
Und deswegen muß ggfs. eine konkrete Handlung des AG (zB Abmahnung, Entgeltkürzung) im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer PR-Sitzung vorliegen, damit die SBV dagegen vorgehen kann.