Arbeitgeber will Teilnahme an Personalratssitzung untersagen

  • Hallo.


    Ich bin ganz neu als Vertrauensperson gewählt.

    Bisher gab es in unserem Betrieb keine SBV.


    Der Arbeitgeber will mir die Teilnahme an den Personalratssitzungen untersagen.

    Er lässt nur zu, dass ich an den Quartalsgesprächen zwischen Arbeitgeber und Personlrat teilnehme.


    Laut meinen Recherchen hat die SBV ein Teilnahmerecht an allen Sitzungen des Petsonalrates, auch wenn es nicht um Themen von Schwerbehinderten geht.


    Welche Argumente kann ich meinem Arbeitgeber gegenüber anbringen?


    Zählt das Teilnahmerecht auch für Sitzungen bei Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber, Tarifkommision und Gewerkschaft?


    Danke im Voraus.

  • Bei sämtlichen Sitzungen des Personalrats nimmt die Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten in beratender Funktion teil. Sie hat das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn sie sich für die Teilnahme entscheidet, so gilt das für die gesamte Sitzung, auch für die Abstimmungen im Gremium. Die SBV kann also an allen Sitzungen teilnehmen, auch wenn keine Punkte auf der Agenda stehen, die explizit das Thema Schwerbehinderung betreffen.

    wenn man düngen will reicht es nicht durch den Zaun zu furzen.

  • Zählt das Teilnahmerecht auch für Sitzungen bei Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber, Tarifkommision und Gewerkschaft?

    ja


    Genau dies wurde dem Arbeitgeber so schon mitgeteilt, doch er erkennt es nicht an.

    Schalte doch mal das Intergrationsamt ein, oder wenns ganz blöd wird mach doch mal einen Gang zum Arbeitsgericht wegen Behinderung deines Amtes. § 178 Abs. Satz 4 SGB IX

    wenn man düngen will reicht es nicht durch den Zaun zu furzen.

    2 Mal editiert, zuletzt von mimmie () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von mimmie mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • doch er erkennt es nicht an.

    Auf die Gefahr hin, dass et albarracin wieder mit mir schimpft: Soweit ich weiß, ist die SBV in ihrem Amt genauso weisungsfrei wie der BR (oder bei euch der PR).


    Insofern würde ich den Spieß umdrehen und seine Weisung nicht daran teilzunehmen nicht anerkennen. Du hast ein gesetzlich verbrieftes Recht, das du wahrnimmst. Und wenn der AG dagegen vorgehen will, dann soll er es tun - und die Konsequenzen tragen! (s. mimmie)


    Schlimmstenfalls kürzt er dir das Gehalt und hat dann gleich noch den nächsten Rechtsstreit an der Backe.


    Im Falle deines AG scheint das altbekannte Wort mit dem groben Keil auf dem groben Klotz in besonderem Maße zuzutreffen...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    mimmie Wie kommst Du darauf, daß Gewerkschaftsarbeit

    Zählt das Teilnahmerecht auch für Sitzungen bei Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber, Tarifkommision und Gewerkschaft?

    irgendetwas mit der Mandatstätigkeit der SBV zu tun hat?


    Katja_SBV:

    Wie stellt sich denn der PR zu den völlig sinnfreien "Anweisungen" des AG? Läßt sich der PR davon beeindrucken oder bekommst Du die Einladungen?

  • Laut meinen Recherchen hat die SBV ein Teilnahmerecht an allen Sitzungen des Petsonalrates, auch wenn es nicht um Themen von Schwerbehinderten geht.

    Das ist korrekt.


    Welche Argumente kann ich meinem Arbeitgeber gegenüber anbringen?

    § 178 (4) SGB IX wurde ja bereits erwähnt.


    Dieser Artikel hier formuliert das noch etwas weiter aus: https://www.haufe.de/personal/…esk_PI42323_HI570171.html , auch wenn die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung hier und da anders gesehen wird.


    Der Arbeitgeber will mir die Teilnahme an den Personalratssitzungen untersagen.

    Lass dir doch mal von deinem AG die Rechtsgrundlage für dieses Verbot vorlegen, statt dir eine Beweislast aufdrängen zu lassen. Dürfte interessant werden und deine eigenen Rechtsgrundlagen zum Kontern hast du ja nun auch beisammen :)
    Die SBV ist weisungsfrei und will dein AG wirklich ein Verfahren wegen Behinderung der Arbeit einer Interessenvertretung?


    Wenn das vor Gericht geht und das auch noch hier im Rhein-Main-Gebiet, nehme ich frei und schaue zu :)

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Genau dies wurde dem Arbeitgeber so schon mitgeteilt, doch er erkennt es nicht an.

    Eine irgendwie geartete Anerkennung durch den AG kann Dir egal sein. Du nimmst Deine Aufgaben gesetzeskonform wahr: Punkt. Dagegen kann der AG nichts machen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Denen konnte ich den Irrtum durch den passenden Paragraphen vermitteln und werde nunmehr eingeladen.

    ja dann gehst auch in und wenn der AG Zicken macht haben meine Vorschreiber ja schon gesagt was passieren sollte.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo,


    wenn der PR Dich einlädt, dann gehst Du da hin - mit ordnungsgemäßer vorheriger Abmeldung beim AG.


    Wenn dann der AG rumzickt, kannst Du gegen den AG juristisch vorgehen - das konkrete Vorgehen ist davon abhängig, was der AG dann tut bzw. unterlässt.


    Allerdings muß hier mal wieder der kenntnisfreien Übertragung von PR- bzw. BR-Verfassung auf die SBV widersprochen werden. Denn

    Verfahren wegen Behinderung der Arbeit einer Interessenvertretung

    gibt es leider bei der SBV nicht als einzelnen, allgemeinen Tatbestand der Ordnungswidrigkeit bzw. Vergehen wie zB im § 119 BetrVG.

    Und deswegen muß ggfs. eine konkrete Handlung des AG (zB Abmahnung, Entgeltkürzung) im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer PR-Sitzung vorliegen, damit die SBV dagegen vorgehen kann.