Eben der AG muss den konkret erstandenen Schaden beweisen können.
Eine Abschiedsparty oder ein gutes Zeugnis gibts dann vielleicht aber nicht
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Eben der AG muss den konkret erstandenen Schaden beweisen können.
Eine Abschiedsparty oder ein gutes Zeugnis gibts dann vielleicht aber nicht
na zum Feiern ist hier kaum jemanden zz.
Das mit dem auf den Tisch Kacken bringt sie einfach nicht fertig.
...dann soll sie das daheim in einen Beutel, den man gut werfen... Na gut, ich hör ja schon auf, bevor Moritz wieder den ganzen Tag an Hundewelpen denken muss
Das war ja auch nicht unbedingt wörtlich gemeint, aber seine eigene, fristlose Kündigung zu erwirken (wenn das denn die einzige Option ist und man das wirklich will), sollte doch so schwer nicht sein (auch ohne Fäkalien, wenns unbedingt sein muss).
...man könnte auch einfach Kissen & Decke mitbringen und seine AZ demonstrativ zum schlafen verwenden. Oder man nimmt ein Foto vom Chef, malt ihm ein Hitler-Bärtchen, schreibt drauf "Unternehmensführung im Stil der 40er Jahre", kopiert das 200 Mal (natürlich im Betrieb) und stellt sich damit morgens an den Haupteingang und drückt jedem MA eine Kopie in die Hand. (Was aber vermutlich zu einer Anzeige führen wird). Oder, oder, oder...
(Ok, mir fallen da jetzt nur noch unanständige Dinge ein, aber jemand der kreativ und nicht so verdorben ist wie ich, wird sicher eine Möglichkeit finden).
...dann soll sie das daheim in einen Beutel, den man gut werfen... Na gut, ich hör ja schon auf, bevor Moritz wieder den ganzen Tag an Hundewelpen denken muss
Das war ja auch nicht unbedingt wörtlich gemeint, aber seine eigene, fristlose Kündigung zu erwirken (wenn das denn die einzige Option ist und man das wirklich will), sollte doch so schwer nicht sein (auch ohne Fäkalien, wenns unbedingt sein muss).
...man könnte auch einfach Kissen & Decke mitbringen und seine AZ demonstrativ zum schlafen verwenden. Oder man nimmt ein Foto vom Chef, malt ihm ein Hitler-Bärtchen, schreibt drauf "Unternehmensführung im Stil der 40er Jahre", kopiert das 200 Mal (natürlich im Betrieb) und stellt sich damit morgens an den Haupteingang und drückt jedem MA eine Kopie in die Hand. (Was aber vermutlich zu einer Anzeige führen wird). Oder, oder, oder...
(Ok, mir fallen da jetzt nur noch unanständige Dinge ein, aber jemand der kreativ und nicht so verdorben ist wie ich, wird sicher eine Möglichkeit finden).
ich frag mal Kollegen. Ich bin auch so verdorben
Wobei der AG weiterhin am längeren Hebel sitzt. Du kannst deine Kündigung nicht erzwingen. Selbst "auf den Tisch defäkieren" führt ja nicht zwingend zu einer Kündigung, wenn dich der Chef mit der Weiterbeschäftigung (Lohnzahlung an Arbeitsleistung binden - dann gehen auch die anderen Möglichkeiten ggf. nach hinten los) einfach härter treffen kann.
Wenn es also nur darum geht, der AN diese eine Chance zu vermiesen, sehe ich keine Möglichkeit, die zuverlässig funktioniert.
Naja ich hab da gerade auch noch etwas drüber nachgedacht. Es muss halt was sein was weder zivil als anders strafrechtlich relevaz hat.
Ich denk so ein schild am Rücken " Ich werde hier ausgebeutet und mir wird eine riesen chance zerstört"
Könnte den ein oder anderen Kunden hier zum nachfragen bringen. Und dann kann man ja erzählen das ich hier seit zig jahren Arbeite und gerade mal Mindestlohn bekomme. USW.
Ob das denn als Chef schlau ist mein EGO durchzusetzen und dabei in kauf nehme das das die Runde macht...........
Und dann kann man ja erzählen das ich hier seit zig jahren Arbeite und gerade mal Mindestlohn bekomme.
Hmmm dann wäre meine Antwort Du musst hier ja nicht arbeiten.
Kündigen ist ja nicht verboten!
Wobei der AG weiterhin am längeren Hebel sitzt. Du kannst deine Kündigung nicht erzwingen. Selbst "auf den Tisch defäkieren" führt ja nicht zwingend zu einer Kündigung, wenn dich der Chef mit der Weiterbeschäftigung (Lohnzahlung an Arbeitsleistung binden - dann gehen auch die anderen Möglichkeiten ggf. nach hinten los) einfach härter treffen kann.
Wenn es also nur darum geht, der AN diese eine Chance zu vermiesen, sehe ich keine Möglichkeit, die zuverlässig funktioniert.
Damit hast Du natürlich uneingeschränkt Recht.
Ich denk so ein schild am Rücken " Ich werde hier ausgebeutet und mir wird eine riesen chance zerstört"
Könnte den ein oder anderen Kunden hier zum nachfragen bringen. Und dann kann man ja erzählen das ich hier seit zig jahren Arbeite und gerade mal Mindestlohn bekomme. USW.
Da würde ich wegen dem Erzählen als Arbeitgeber über Schadensersatz nachdenken. Und auf keinen Fall von meiner Seite aus das Arbeitsverhältnis beenden.
Eine etwas subtilere Möglichkeit: Wenn es keine Kleiderordnung gibt, kann sie in Sträflingskleidung erscheinen. Die Aussage wird auch ohne Erklärung verstanden...
Mal ne frage: was könnte ihr denn schon passieren? Fristlose Kündigung zieht hier ja wenig.
Der AG könnte Schadensersatz fordern. Das ist aber in der Praxis schwierig, wie hier schön beschrieben wird:
Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 622 BGB), Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag und gelten für beide Seiten. Der Arbeitnehmer, der vorzeitig „abspringt“, wird also vertragsbrüchig. Entstehen dem Arbeitgeber hierdurch Schäden, kann er diese theoretisch ersetzt verlangen.
In der Praxis muss der Arbeitgeber entstandene Schäden jedoch im Streitfall vor dem Arbeitsgericht darlegen und nachweisen. Das gestaltet sich fast immer sehr schwierig bis unmöglich. Es kann im Einzelfall gelingen, wenn z.B. gerade durch den plötzlichen Abgang eines Mitarbeiters Ware verdorben ist oder Gewinn entgangen ist. Im Regelfall springen jedoch andere Mitarbeiter ein, um den Schaden im Unternehmensinteresse zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Deren Vergütung kann nur dann als Schaden geltend gemacht werden, wenn sie höher liegt als die des abgesprungenen Mitarbeiters, da dessen Vergütung ja wegfällt. Der mit der Situation verbundene Ärger und Aufwand ist zudem vor Gericht nicht konkret wirtschaftlich zu beziffern.
Da während der Kündigungsfrist Anspruch auf die Arbeitsleistung besteht, könnte der Arbeitgeber auf die Idee kommen, den Arbeitnehmer vor Gericht zum Arbeiten verurteilen zu lassen. Unabhängig von der personalwirtschaftlichen Sinnlosigkeit ist dies auch juristisch nicht möglich. Der Anspruch ist nicht durch Zwangsvollstreckung durchsetzbar (§ 888 Abs. 3 ZPO).
Das beste vorbeugende Mittel ist daher die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag. Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, es müssen aber die von der Rechtsprechung entwickelten Grenzen beachtet werden. Die Klausel muss insbesondere klar formuliert und transparent sein und die Strafsumme darf nicht überhöht sein. Es empfiehlt sich bei der Strafsumme eine Orientierung an der Vergütung des Arbeitnehmers in der Kündigungsfrist, höhere Summen sind regelmäßig unangemessen. Alleine die Existenz einer Vertragsstrafenklausel im Arbeitsvertrag führt zudem faktisch zu einer besseren Vertragstreue bei vielen Arbeitnehmern.
Hallo Kollegen, war kurz mal in Ägypten deswegen etwas verspätet noch die Info wie es gelaufen ist.
Finde das in so einem Forum immer sehr hilfreich falls es jemand liest mit ähnlichen Problem.
Und auch für diejenigen die sich letztlich die Mühe gemacht haben sich damit zu beschäftigen.
MA hat einen Auflösungsvertrag bekommen und die letzten Dienste noch absolviert.
Und wurde dann als Mini neu eingestellt.
Ist damit nun aber auch aus dem BR raus, und es rückt ein BRM nach.
LG
MA hat einen Auflösungsvertrag bekommen und die letzten Dienste noch absolviert. Und wurde dann als Mini neu eingestellt.
Gingen die Arbeitsverhältnisse nahtlos ineinander über? Weil dann stimmte das hier m.E. nicht:
Ist damit nun aber auch aus dem BR raus, und es rückt ein BRM nach.
Gingen die Arbeitsverhältnisse nahtlos ineinander über? Weil dann stimmte das hier m.E. nicht
Wenn der MA einen Auflösungsvertrag unterschrieben hat, wäre er faktisch erstmal raus aus dem Unternehmen und auch aus dem BR, mMn. Ob die Verträge nahtlos ineinander übergehen, tut hier m.E. nichts zur Sache.
zumindest wurde Sie über eine Neueinstellung wieder eingestellt.
zumindest wurde Sie über eine Neueinstellung wieder eingestellt.
Das ist analog zu sehen wie ein wegen Renteneintritt endender AV - wird daran nahtlos ein neuer AV geschlossen, ist das Arbeitsverhältnis ununterbrochen.
Der Auflösungsvertrag hat, wenn sich nahtlos ein neuer AV anschließt, damit das Arbeitsverhältnis nicht beendet.
Das BRM ist dann auch weiter im Amt.
Ich werde mal die Zeiten kontrollieren
Auch wenn ich grundsätzlich verstehe, welche Denke da gerade vorherrscht (von wegen nahtloser Übergang) - wer sagt denn, dass es nicht ein Teil des "Deals" mit dem AG war, dass der Kollege sein Amt abgibt, weil der AG ihn als Minijobber nicht nur als BR beschäftigen will?
Will sagen: aus der Tatsache, das sein Amt nicht automatisch endet, zu schließen, dass es gar nicht geendet hat (oder geendet haben kann), ist ein bisschen kurz gesprungen, nicht? (Wenn das Amtsende aber tatsächlich nur dem Umstand des neuen Arbeitsvertrages geschuldet ist, dann habe ich nichts gesagt und behaupte das Gegenteil! (bzw. halte eine Prüfung auch durchaus für sinnvoll))
Auch wenn ich grundsätzlich verstehe, welche Denke da gerade vorherrscht (von wegen nahtloser Übergang) - wer sagt denn, dass es nicht ein Teil des "Deals" mit dem AG war, dass der Kollege sein Amt abgibt, weil der AG ihn als Minijobber nicht nur als BR beschäftigen will?
was aber ja nicht verhindert, das BR-Beschlüsse angreifbar / unwirksam sind, wenn der falsche BRM geladen wurde.
Ich halte es schon für "nicht unwichtig" zu wissen, ob das BR-Mandat durch den Auflösevertrag beendet wurde oder wegen des "nahtlosen Überganges" weiterhin besteht
Rein rechtlich betrachtet, kann das auch nicht durch einen "Deal" oder eine Klausel im Auflösevertrag etc. beschlossen werden.
ggf. haben das ja beide Parteien nicht bedacht?
(...) wer sagt denn, dass es nicht ein Teil des "Deals" mit dem AG war, dass der Kollege sein Amt abgibt, weil der AG ihn als Minijobber nicht nur als BR beschäftigen will?
Niemand sagt das, weil das ja auch mal wieder hochspekulativ ist.
Aber selbst wenn eine solche AV-Klausel ("ich beschäftige Dich nur weiter, wenn Du aus dem BR gehst") statthaft wäre (was sie m.E. eh nicht ist), müsste das BRM ggü dem BR den Rücktritt explizit erklären.
Das war hier nicht der Fall.