Lohnkürzung nach Stellenwechsel

  • Hallo zusammen,


    bei uns wurden ein paar Bereiche umstrukturiert.

    Die Stelle eines langjährigen Kollegen ist weggefallen,

    da sein Bereich wegrationalisiert wurde.

    Statt Bereichsleiter mit 8 MA unter sich wurde Ihm

    nun eine Stabstelle angeboten als Umweltmanagment

    Berater.

    Er war wohl einverstanden und macht den Posten auch seit

    dem 01.01.

    Nun hat der GF mal angefragt, ob wir vom BR bei einer Gehaltskürzung

    mitgehen würden, da der Kollege aktuell keinerlei Führungsverantwortungen

    mehr hat.

    Meine Frage: wir sind hier ja Mitbestimmungspflichtig, aber wonach gehe ich?

    Leider finde ich nicht wirklich was hilfreiches im Netz oder den Gesetzten..


    Müsste der Kollege nicht eine Änderungskündigung erhalten, in der die

    Gehaltsreduzierung steht?


    Wie würdet Ihr hier als BR agieren?


    Schonmal vielen dank für euer Feedback!


    Liebe Grüße Tina

  • Hallo Tina,


    gibt es bei euch einen TV oder eine sonstige Eingruppierungsordnung?


    Wobei aus meiner Sicht es unmoralisch ist erst den kollegen umzusetzen und dann später zu kommen jetzt bekommst du weniger Gehalt, wenn dann sollte das vor dem Wechsel klar definiert sein, damit die Entscheidung für oder gegen eine Stelle unter klaren Bedingungen gemacht wird.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Guten Morgen,

    der Stellenwechsel hätte Euch ja schonmal vorliegen müssen, und zwar rechtzeitig vor dem 01.01. als Versetzung. Und dafür ist es erstmal prinzipiell wurscht, ob der Kollege das will. Zu der Versetzung gehört natürlich auch die Eingruppierung, die ja wohl zu dem Zeitpunkt noch so geblieben ist.....

    Jetzt ist es m.M. eine Änderungskündigung, für die Ihr auch angehört werden müsst.

  • Nun hat der GF mal angefragt, ob wir vom BR bei einer Gehaltskürzung mitgehen würden, da der Kollege aktuell keinerlei Führungsverantwortungen mehr hat. Meine Frage: wir sind hier ja Mitbestimmungspflichtig, aber wonach gehe ich?

    Ich verstehe die Frage nicht ganz. Die Mitbestimmung ist klar? § 99 (1+2) BetrVG: Der Arbeitgeber (hat) den Betriebsrat vor jeder (...) Umgruppierung (...) zu unterrichten (...). Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn (...) - d.h. Ihr prüft das nach dem gesetzlichen Kriterienkatalog.


    Individualrechtlich stellt sich die Frage, was sagt der AV über Tätigkeit, Entgelt und Eingruppierung? Je nach Antwort bedarf es einer Änderungskündigung oder nicht.


    Und natürlich ist darüber zu reden, ob der AG den/die AN vor dem Wechsel über die geplante Reduzierung unterrichtet hat. Hatber das nicht, würde ich dem AG den Marsch blasen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hey,


    nein wir unterliegen keinen Tarif.

    Ich weiß auch nicht, was für Gespräche vorab liefen,

    wie weit es absprachen gibt ect.


    Die Versetzung ging über den BR, es gab einen Sammelversetzungsantrag

    der Umstrukturierung, der wir zugestimmt haben.

    Es wurde uns versichert das alle Kollegen informiert und einverstanden

    sind.

    Somit wurde vermutlich vorab darüber gesprochen!


    Ich bin mir nur nicht sicher, wie weit wir hier Spielraum haben

    und auf was genau wir achten müssen.


    Was ich im Netz lesen konnten war immer im Zusammenhang

    mit einer Änderungskündigung.

  • Es wurde uns versichert das alle Kollegen informiert und einverstanden

    sind.

    für die nächste Versicherung des AG merken und bei den KollegInnen nachfragen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • für die nächste Versicherung des AG merken und bei den KollegInnen nachfragen.


    ich würde den Kollegen jetzt immer noch befragen was da besprochen wurde.

    Der Kündigung könnt ihr widersprechen je nach dem was dem Kollegen gesagt/versprochen oder nicht gesagt wurde.

    wenn man düngen will reicht es nicht durch den Zaun zu furzen.

  • wir unterliegen keinen Tarif.

    Dann müsst Ihr aber ein Entgeltsystem haben. Was sagt das zu dem Fall?


    Ohne ein Entgeltsystem, auf das im AV auch klar Bezug zu nehmen wäre, ist das sowieso undenkbar.


    Daher nochmal die Frage, ohne deren Beantwortung man m.E. hier gar nicht weiterzureden braucht: Was steht im AV?

    Es wurde uns versichert das alle Kollegen informiert und einverstanden sind. Somit wurde vermutlich vorab darüber gesprochen!

    Diese Vermutung finde ich etwas naiv. Das (nachträgliche) Vorgehen des AG legt doch eher nahe, dass zwar über eine Versetzung, aber nicht über eine Gehaltsminderung geredet wurde.

    Ich bin mir nur nicht sicher, wie weit wir hier Spielraum haben und auf was genau wir achten müssen.

    Der Spielraum ist klar: Ihr könnt nach § 99 eine Umgruppierung ablehnen.


    Unser kompletter BR ist neu und wir haben noch sehr wenig Erfahrung und Routine.

    Das versteht vmtl jede:r hier.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Dann müsst Ihr aber ein Entgeltsystem haben. Was sagt das zu dem Fall?


    Ohne ein Entgeltsystem, auf das im AV auch klar Bezug zu nehmen wäre, ist das sowieso undenkbar.


    Daher nochmal die Frage, ohne deren Beantwortung man m.E. hier gar nicht weiterzureden braucht: Was steht im AV?

    Wir haben eine BV mit einer Entgelttabelle angelehnt an einen Tarif. Aber in der BV steht nichts zu runter Stufungen.

    Den Arbeitsvertrag kenne ich nicht. Sobald die Anhörung in den BR kommt muss ich mir den dann zeigen lassen.


    Aber dann komme ich schon mal weiter!

    Und danke für die ganzen Tips.


    Aber noch eine Frage': wenn bei Euch eine Umstrukturierung kommt, hinterfragt Ihr jede einzelne Position, die damit angefasst wird, auch direkt mit den betroffenen Personen? Oder nur dann wenn es um tatsächlich Wechsel geht?

    Also wenn jemand innerhalb seines Bereiches versetzt, liegt es im Weisungsrecht des Vorgesetzten.

    Wird er aber woanders hin versetzt und das eventuell noch in Zusammenhang mit einem niederen Job, klärt ihr das separat..

  • KrHer

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Aber noch eine Frage': wenn bei Euch eine Umstrukturierung kommt, hinterfragt Ihr jede einzelne Position, die damit angefasst wird, auch direkt mit den betroffenen Personen? Oder nur dann wenn es um tatsächlich Wechsel geht?

    Je nach Zahl der betroffenen AN geht das u.U. realistischerweise gar nicht.


    Aber als BR will ich vom AG vorab umfangreiche Information, und auf deren Grundlage treffe ich mit dem AG Vereinbarungen, wenn es um so etwas geht:

    da sein Bereich wegrationalisiert wurde.

    Denn wir sind hier u.U. im Bereich der Betriebsänderung. Und da hat der AG umfangreiche Informationspflichten und der BR hat Mitwirkungsrechte.


    M.E. wäre auch die Nichtbeachtung des § 111 BetrVG ein Ablehnungsgrund.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wir haben eine BV mit einer Entgelttabelle angelehnt an einen Tarif. Aber in der BV steht nichts zu runter Stufungen.

    in dieser BV müsste dann ja auch etwas zur Einstufung drinstehen, d.h. mit welcher Qualifikation / welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein damit jemand in eine bestimmte Stufe kommt und das muss immer wieder überprüft werden und kann dann jenachdem in eine Höher oder Tiefergruppierung führen. ggf. schau auch mal in den TV an den eure BV angelehnt ist ob da etwas zu Rückstufungen drinsteht, kann vielleicht hilfreich sein.

  • Die Versetzung ging über den BR, es gab einen Sammelversetzungsantrag

    der Umstrukturierung, der wir zugestimmt haben.

    Es wurde uns versichert das alle Kollegen informiert und einverstanden

    sind.

    Somit wurde vermutlich vorab darüber gesprochen!

    Jetzt müsst ihr euch den Sammelversetzungsantrag ansehen welchem ihr da zustimmt habt und was da genau drin stand.
    Dann würde ich mich mit dem Betroffenen unterhalten um mir sagen zu lassen was da so alles besprochen und ausgetauscht worden ist zwischen Ihm und dem Arbeitgeber bzw. dem Arbeitgeber und allen Betroffen.

    Mit dem Wissen kann man sich dann entweder mit dem Arbeitgeber über seine Frage unterhalten oder auf den Antrag beim Betriebsrat zur Einkommensänderung warten und ihm dann möglicherweise unfreundliche Fragen zu stellen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Nun hat der GF mal angefragt, ob wir vom BR bei einer Gehaltskürzung

    mitgehen würden, da der Kollege aktuell keinerlei Führungsverantwortungen

    mehr hat.

    Und wieder scheint euer GF der Meinung zu sein, der BR dürfe die individualrechtlichen Entscheidungen des AN übernehmen. Nein, darf der BR nicht. Punkt!


    Der AG hat mit dem AN einen Arbeitsvertrag, wonach er ihn für die Summe x als y beschäftigt. Wenn der AG im Rahmen der Umstrukturierung gesagt hätte: lieber AN, wir haben jetzt zwei Möglichkeiten - entweder wir kündigen dich betriebsbedingt, weil dein Arbeitsplatz wegfällt oder aber du arbeitest zukünftig für die Summe w als z, dann wäre das nachvollziehbar und richtig gewesen. Stattdessen hat er ihm aber nur eine andere Beschäftigung bei gleicher Bezahlung angeboten. Und damit dem AN klar gesagt, dass er nur den einen Teil des Vertrages (als was bist du beschäftigt) ändern will.


    Damit hat der AG sich jetzt aber in die Situation manövriert dass das hier

    Müsste der Kollege nicht eine Änderungskündigung erhalten, in der die

    Gehaltsreduzierung steht?

    eine Änderungskündigung rein zum Zwecke der Gehaltsreduzierung wäre - etwas, das vor deutschen Arbeitsgerichten regelmäßig als unzulässig abgeschmettert wird.


    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann geht es eurer Firma finanziell gerade nicht so gut. Vor dem Hintergrund verstehe ich zumindest, warum der AG hier für "geringwertigere Aufgaben" auch weniger Geld ausgeben möchte. Das ändert aber nichts daran, dass er hier einen Vertrag mit dem AN hat. Und nur mit diesem kann er das ändern. Das hätte er im Rahmen der Versetzung als Änderungskündigung machen können, das hat er versäumt. Nun kann/muss er mit dem AN verhandeln.


    Als BR solltet ihr eurem GF auch diesen Zahn baldmöglichst ziehen. Ihr als BR könnt da gar nichts für ihn tun. (Aber wenn er sich mit dem AG einigt, dann seid ihr als BR sogar außen vor.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Als BR solltet ihr eurem GF auch diesen Zahn baldmöglichst ziehen. Ihr als BR könnt da gar nichts für ihn tun. (Aber wenn er sich mit dem AG einigt, dann seid ihr als BR sogar außen vor.)

    Wenn der AG euch aber fragt, ob ihr da mitgehen würdet, könnt ihr herzlich, aber bestimmt "Nein" sagen. Unkonkrete unzulässige Anfrage - unbegründete* aber pauschale Ablehnung.


    * damit meine ich nicht, dass es nicht einen Grund gäbe, sondern dass ihr keinen liefert.

  • Als BR solltet ihr eurem GF auch diesen Zahn baldmöglichst ziehen. Ihr als BR könnt da gar nichts für ihn tun. (Aber wenn er sich mit dem AG einigt, dann seid ihr als BR sogar außen vor.)

    Wenn es Eingruppierungsrichtlinien gibt, besteht Mitbestimmung - dann kann der BR durchaus etwas tun (nämlich ablehnen, wenn er Gründe hat). Wenn die Umstrukturierungen eine Betriebsänderung waren, was durchaus wahrscheinlich ist, und der AG hat den BR zum damaligen Zeitpunkt nicht ordnungsgemäß informiert und beteiligt gehabt, kann das m.E. einer von evtl mehreren möglichen Ablehnungsgründen nach § 99 sein.


    Und selbst wenn ich als BRvdas Gefühl hätte, sie eine oder andere Begründung ist vllt etwas wackelig, dann ziehe ich das ggf durch - dann muss der AG das eben gerichtlich klären.


    Wenn zusätzlich eine Änderungskündigung nötig erforderlich wäre, käme die Anhörung nach § 102 noch drauf.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)