Hallo liebe Mitstreiter,
nach einem Jahr BR läuft es besser und ich kann sehr viele Dinge rechtlich einordnen und bin in den „Lappalien“ eigentlich schon relativ sicher. Doch immer wieder erfassen mich Unsicherheiten. Ach, nennen wir es Unwissen.
Ich habe schon wieder etwas zum knobeln. Dieses mag für die alten BR-Recken einfach zu beantworten zu sein. Bei mir aktuell noch nicht.
Thema: Betriebliche Übung.!?
Unser AG zahlt seit einigen Jahren ein freiwilliges „Urlaubsgeld“ (Ich nenne es so, es ist eine Sonderzahlung) aus. Das Variiert immer nach den erzielten Einnahmen und Überschüssen.
Nun wurde das Urlaubsgeld für dieses Jahr gestrichen, aber:
Es gibt nun eine Sonderauszahlung im März, diese ist deutlich höher als das „Urlaubsgeld“.
Einige Kollegen meinen nun, dass dieses rechtlich nicht Okidoki wäre.
Ist das „Urlaubsgeld“ (Sonderzahlung) nun trotzdem zu geben, obwohl es eine andere Art der „Sonderzahlung“ gibt?
Die jetzige „Sonderzahlung“ ist aufgrund von der Bundesregierung möglich gemachte Corona-Sonderprämie (3000 Euro) erfolgt.
Ein schönes Wochenende und dankesehr.
P.S: Falls Details fehlen, gerne anpöbeln