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wir sind eine Dienstleistungsfirma mit bisher zwei Standorten. Inzwischen bieten wir volles Home Office an, was zur Folge hat, dass Mitarbeiter eingestellt werden, die in Bundesländern sitzen, wo es gar keine Niederlassung gibt.
Kann mit jemand sagen, wonach sich dann die Zuständigkeiten regeln? Die Arbeitsverträge laufen nur noch auf Home Office.
Welche Niederlassung ist für die Einstellung zuständig?
An welchen BR Wahlen dürfen diese Mitarbeiter teilnehmen?
Wir haben dazu in den örtlichen BR Gremien keine Idee, wo wir suchen sollen.
Welche Unterscheidung gibt es denn das es zu zwei BR Gremien gekommen ist? Räumliche Entfernung, unterschiedliche Firmen an den Standorten z. B. GmbH's.
Und was steht dazu im Arbeitsvertrag als Betrieb, Unternehmen, .....Arbeiten die Menschen im HomeOffice nur für eine der beiden Standorte?
Etwas mehr Informationen wären sicher sehr hilfreich.
Fragt den AG, zu welcher organisatorischen Einheit die neuen MA gehören bzw. gehören werden, damit die Betriebsratszuständigkeiten korrekt geklärt sind.
Ist es nicht so, dass erst mal der Standort für die MA zuständig ist, bei der die MA einen Arbeitsvertrag haben und der die MA bezahlt. Dannach kann man den Standort fragen, ob er evtl. ausgeliehen ist....
Die Arbeitsverträge laufen nur noch auf Home Office.
Welche Niederlassung ist für die Einstellung zuständig?
Klingt für mich so, als hätte der AG hier gar nicht mehr angehört. Und dem BR fällt jetzt auf einmal auf, dass es da Kollegen gibt, die nirgendwo zugeordnet sind...
Kann mit jemand sagen, wonach sich dann die Zuständigkeiten regeln? Die Arbeitsverträge laufen nur noch auf Home Office. Welche Niederlassung ist für die Einstellung zuständig?
An welchen BR Wahlen dürfen diese Mitarbeiter teilnehmen?
Fragen: Was sagen denn die beiden AG dazu? Mit wem sind die AVe abgeschlossen? Und am allerwichtigsten: Bei welchem AG sind die AN eingegliedert (d.h. im HO wohl, welchem AG arbeiten sie zu)?
wir haben nur einen Hauptsitz mit Geschäftsführung und eine weit entfernte eigenständige Niederlassung.
Jetzt hat die Niederlassung aus Mecklenburg Vorpommern die Anhörung für einen Home Office Mitarbeiter aus Thüringen bekommen und auch zugestimmt.
Als dieser Mitarbeiter in der Telefonliste für ein Hamburger Team auftauchte, kam ich ins staunen.
Ich wollte nicht als erstes die Personalabteilung nach dem Arbeitsvertrag fragen.
Bisher stand immer eingestellt für Standort xy drin.
Nachdem nun das Home Office zugelassen wurde, sollen die neuen Kollegen wohl ohne Standortbindung eingestellt werden. Wir haben inzwischen auch Mitarbeiter die eine Standortbindung x im Arbeitsvertrag haben, aber nach y versetzt wurden.
Da laufen die Anhörungen auch richtig.
Ich danke Euch für Eure Beiträge. Wir haben jetzt eine Ziel und werden uns mit dem Arbeitgeber auseinander setzen.
Dann würde ich für sie § 4 (2) BetrVG in Anschlag bringen und sie als sogenannte Kleinstbetriebe der Hauptverwaltung zuordnen.
Smoothe Idee - ich frage mich bloß, ob die zum Betriebsbegriff des BetrVG passt...
Aber mal ganz pragmatisch: Irgendwer hat AG-seitig den AV unterschrieben, und diese:r Irgendwer sitzt irgendwo. Irgendwer macht die Gehaltsabrechnung, und diese:r Irgendwer sitzt irgendwo. Irgendwer übt das Direktionsrecht aus, und diese:r Irgendwer sitzt irgendwo.
Was sagen denn die beiden AG dazu? Mit wem sind die AVe abgeschlossen? Und am allerwichtigsten: Bei welchem AG sind die AN eingegliedert (d.h. im HO wohl, welchem AG arbeiten sie zu)?
Irgendwer hat AG-seitig den AV unterschrieben, und diese:r Irgendwer sitzt irgendwo. Irgendwer macht die Gehaltsabrechnung, und diese:r Irgendwer sitzt irgendwo. Irgendwer übt das Direktionsrecht aus, und diese:r Irgendwer sitzt irgendwo.
ich frage mich bloß, ob die zum Betriebsbegriff des BetrVG passt...
Das würde doch genau nur dann eine Rolle spielen, wenn ich ernsthaft einen (eigenständigen) "Betrieb" belegen wollte.
§ 5 BetrVG schließt ausdrücklich auch die "mit Telearbeit beschäftigt werden" mit ein. Sie sind also sicher Arbeitnehmer gem. § 5 BetrVG. Und wenn sie, ausweislich des Arbeitsvertrages (so habe ich das jedenfalls verstanden) keinem Standort, und damit keinem Betrieb zugeordnet sind, was können sie dann noch sein, wenn keine "uneigenständigen Betriebseinheiten". Und sicher unter 5 AN am Standort. (OK, die Kelly-Family hätte da drüber kommen können...) Und damit eben ganz klar, gem. § 4 BetrVG, der Hauptverwaltung zugeordnet.
Das mag diskutabel sein, aber als BR würde ich mich erst einmal auf genau den Standpunkt stellen. Und wenn der AG das anders sieht, dann darf er mir das gerne belegen. Er macht die Arbeitsverträge und die Organisation. Also ist es ein leichtes für ihn, hier irgendwas darzustellen oder zu belegen. Da muss ich nicht als BR Klimmzüge machen und Sherlock Holmes spielen. Der AG ist in der Pflicht die notwendigen Informationen zu liefern. Nicht der BR sie sich zu suchen!
Da hätte ich eine Idee (...) Und ich vermute mal (...)
Ich hätte da ähnliche Ideen und Vermutungen, und wir können da munter weiter spekulieren, aber das bringt nichts, weil leider nur Fakten zählen. Und die muss der BR beim AG einholen. Ich denke, PetraE hat jetzt genug zur Hand, um die richtigen Fragen bei den richtigen Leuten zu stellen.