§ 2 I BetrVG verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten

  • Wenn das mal nicht als rechtsmissbräuchlich eingestuft wird...

    Streit um ein Sachmittel, das der AG nicht zahlen will? Missbräuchlich ist das kaum.


    Denn natürlich durfte der BR zwar eigentlich nicht eigenmächtig handeln, aber die Erforderlichkeit und damit eine Kostentragung durch den AG (in welchem Rahmen auch immer) dürfte grundsätzlich klar sein. Und dann wird man vor Gericht darüber zu reden haben, was ein angemessener Briefkasten, den der AG gekauft hätte, gekostet hätte, und ob der BR nach geltender Rechtslage seinen Beurteilungsspielraum überschritten hat (bei 42€ vmtl eher nicht - es gibt im Netz billigere, aber auch viel teurere), und dann bekommt Bratislav per Urteil vllt die kompletten 42€ zugesprochen, oder vllt auch bloß 32€, vllt auch gar nix...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Wenn das mal nicht als rechtsmissbräuchlich eingestuft wird...

    Die Befürchtung habe ich auch! Zunächst muß ja das ArbG entscheiden, ob die Angelegenheit einigungsstellenfähig ist. Da würde ich als Richter wohl 2 Kindsköpfe gegeneinander hauen und sagen, dass wichtigere Fälle meines Urteils bedürfen...


    Gegenvorschlag: Du fragst im Beisein des AG im Betrieb herum, ob jemand einen Briefkasten braucht, oder jemanden kennt, der jemanden kennt, der einen gebrauchen könne. Du hättest einen zu verschenken. Anschließend beantragst du beim AG formgerecht einen Briefkasten für den BR, den er zur Verfügung zu stellen hat... :evil:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ein Rechtsmissbrauch liegt dann vor, wenn eine Klage verfolgt wird, obwohl diese erkennbar offensichtlich keinerlei Aussicht auf Erfolg hat, bspw. weil die Klage unzulässig ist.


    Ist hier nicht der Fall.


    Die Befürchtung habe ich auch! Zunächst muß ja das ArbG entscheiden, ob die Angelegenheit einigungsstellenfähig ist.

    Hä? Bei Uneinigkeit über die Kostentragung nach § 40 BetrVG für Sachmittel ist die E-Stelle schlicht nicht zuständig. Das wird nur vor dem ArbG geklärt.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • also ganz ehrlich! die 42€ sind mir derzeit recht egal. Wenn ich die nicht wieder bekomme, ist das halt so.

    Das das am ende jeder MA erfährt wie "großzügig" und "vertrauensvoll" unser AG mit dem Betriebsrat

    umgeht, ist dann eben mein Gegenwert ;)

  • Unabhängig davon, wie das hier ausgeht, würde ich auf keinen Fall einen privat bezahlten Briefkasten in der Firma aufhängen und dem AG zur Verfügung stellen. AG bezahlt nicht, dann kommt das Ding halt zu mir nach Hause oder wird bestenfalls zurückgegeben.

    So lange es keinen Briefkasten gibt, muss er seinen Scheiß persönlich übergeben.

  • So lange es keinen Briefkasten gibt, muss er seinen Scheiß persönlich übergeben.

    Die Briefkästen die wir bisher so hatten dienten eigentlich nie der Kommunikation mit dem AG (der hat im Zweifel angerufen, dass wir uns die Post bei ihm abholen), sondern immer der Kommunikation mit den Kollegen.


    Ob man den privat bezahlten Briefkasten da jetzt hinhängt oder nicht, dürfte am Ende eine Frage der Philosophie sein ( Bratislav hat ja z.B. schon geschrieben, welchen Mehrwert er darin sähe). Wichtig aber: Auch das Aufhängen könnte als (unerlaubte) Sachbeschädigung gewertet werden. Also nicht einfach aufhängen. Sonst könnte das nächste Theater vorprogrammiert sein!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Auch das Aufhängen könnte als (unerlaubte) Sachbeschädigung gewertet werden. Also nicht einfach aufhängen. Sonst könnte das nächste Theater vorprogrammiert sein!

    Den Gedanken hatte ich auch.

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  • Ich auch. Bausubstanz. äußeres Erscheinungsbild. Und ein alter Briefkasten gehört auch jemandem. Ist wie bei Mietwohnungen, da darf man ja auch nicht einfach einen vorhandenen Briefkasten abmontieren oder ersetzen. ;)

  • ich bohre seit 18 Jahren in unser Gebäude Löcher. Und genau darüber ist ein "Kummerkasten" vom AG

    Der vor der Dikta ähh Amtsübernahme des jetzigen BL/GL der Betriebsrats Briefkasten war ;)


    Auf diese Strafe freue ich mich schon. Dann werde ich künftig bei jeder Schraube erst eine schriftliche Genehmigung

    einholen.


    Und mir fehlt der glaube das ein Richter sich auf so ein Kindergarten einlässt.

  • Bratislav in deiner Situation sollte man sich eben peinlich an alle Gesetze halten um dem Chef keine Angriffsfläche zu geben.


    Er selber kann seine ganze Außenfassade von Dir zum Schweizer Käse bohren lassen und Du darfst trotzdem keinen Briefkasten anhängen! :)

  • Ich sage es ungern, aber ich stimme schwede12 absolut zu. Egal, was der AG wo montiert oder gebohrt hat - es ist sein Eigentum.

    Und mir fehlt der glaube das ein Richter sich auf so ein Kindergarten einlässt.

    Eine mögliche Strafanzeige würde vmtl wg Geringfügigkeit nicht verfolgt. Allerdings kann der AG den eigenmächtig angebrachten Briefkasten rechtmäßig wieder abmontieren und dem/der Anbringer:in auch eine Abmahnung erteilen.


    Bratislav , Du solltest die Hinweise auf ein rechtmäßiges Vorgehen, die Du hier bekommst, bitte auch beachten und im Betrieb nicht bockig reagieren. Gerade mit diesem AG bist Du gut beraten, den rechtmäßigen Weg zu gehen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Warum du? :huh:

    Für Sachmittel des BR hat der AG zu sorgen! Der soll bohren oder einen Handwerker beauftragen!

    Spannende Frage. Nachdem er selbst erklärt hat, seit 18 Jahren dort Löcher zu bohren, wäre meine erste Vermutung, dass es zu seinen Aufgaben gehört, dort Löcher zu bohren, er also der beauftragte Handwerker ist. Ist aber nur so eine Vermutung...

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  • Nachdem er selbst erklärt hat, seit 18 Jahren dort Löcher zu bohren, wäre meine erste Vermutung, dass es zu seinen Aufgaben gehört, dort Löcher zu bohren, er also der beauftragte Handwerker ist.

    Aber auch als der normalerweise beauftragte Handwerker darf es nur im Rahmen seiner Beauftragungen Löcher bohren und Briefkästen o.ä. anbringen...

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  • Ich habe ja nicht anderes behauptet. Das war nur als Antwort auf den MmdL gedacht, weil er so entsetzt war, dass Bratislav da selber Löcher bohrt. Und dieses Entsetzen konnte ich so gar nicht teilen, da meine Einschätzung der Sachlage eine gänzlich andere war. Dass er das trotzdem nicht ohne Anweisung tun sollte, hatte ich ja weiter oben schon angeregt...

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  • Ich verstehe es so:


    "Die deutsche Redewendung "Dicke Bretter bohren" steht sinnbildlich für die Arbeit an schwierigen Problemen, die sich nur mit großer Anstrengung und Geduld lösen lassen. Da Lennarts Erdkunde-Lehrer nicht gern um Noten verhandelt, muss Lennart sich darauf einstellen, redensartlich "dicke Bretter bohren" zu müssen."


    Dicke Bretter bohren - Redewendung - [GEOLINO]


    Grüße