Abrechnung Anreise zu BR-Sitzungen (am Montag) bereits am Freitag

  • Paragraphenreiter , bzgl der Vergütung oder Nichtvergütung BR-Reisezeiten außerhalb der persönlichen ArbZ gibt es BAG-Rechtsprechung, auf die ich weiter oben auch Bezug genommen habe.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • bzgl der Vergütung oder Nichtvergütung BR-Reisezeiten außerhalb der persönlichen ArbZ gibt es BAG-Rechtsprechung, auf die ich weiter oben auch Bezug genommen habe.

    hab ich gesehen, hielt ich nur nicht für einschlägig, weil es da eben um die Frage der Vergütung oder Nichtvergütung von BR-Reisezeiten außerhalb der persönlichen ArbZ geht und nicht um die Frage (die vorher kommt), in wie weit kann, soll, muss, diese Reisezeit außerhalb oder innerhalb der persönlichen AZ erfolgen. (Also ist diese Reisezeit in diesem Fall als BR-Arbeit zu werten, oder einfach als Dienstreise).


    ...aber ich will Dich jetzt nicht weiter ärgern Fried, indem ich hier den Randolf mache :D

    Ehrlich gesagt ist mir das nämlich ziemlich Wurst. (Bin ja freigestellt und reise immer während meiner AZ 8o)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Dennoch würde mich interessieren, auf welchen Zeitpunkt meine Anreise zu legen ist, wenn es bei uns im Unternehmen ganz explizit keinerlei Regelung zu Dienstreisen gibt - also sauber dem Gesetze nach:

    Die Schulung beginnt am Montag, nehmen wir der Einfachheit halber an, direkt um 08:00 Uhr. Wenn ich nun am Sonntag anreise, liegt meine Reisezeit außerhalb der regulären Arbeitszeit (auch da der Einfachheit halber Mo-Fr, 08:00-17:00 Uhr). Damit müsste sie, weil nicht betriebsbedingt, nicht vergütet (völlig egal, ob in Stunden oder Zeit) werden. Dafür würde nur eine Übernachtung benötigt.

    Da die Reise aber nunmal der BR-Tätigkeit zugehörig ist, müsste ich das also während meiner Arbeitszeit tun. Das bedeutet, dass ich am Freitag schon anreisen müsste. Das bedeutet aber drei Übernachtungen für denselben Zweck. Zusätzlich erhöhter Reisekostenaufwand.

    Ich würde behaupten, dass ich am Freitag anreisen müsste und der AG für die anfallenden Kosten komplett aufkommen muss. Wenn er das nicht will, wäre meine Reise betriebsbedingt verschoben und die Reisezeit am Sonntag müsste ebenfalls vergütet werden. Aber kann von mir verlangt werden, entweder das ganze Wochenende in Hintertupfingen rumzuhängen oder ohne Zeitausgleich anzureisen? Hätte ich überhaupt einen Anspruch auf Anreise am Freitag?