Servus zusammen,
benötige mal eure Hilfe
unser Unternehmen ist ein Teil der städt. Unternehmen. Ein Teil des Unternehmens wird ausgegliedert (Neugründung - gehört ebenfalls zum städt. Unternehmen)
ein Betriebsteil des Unternehmens soll abgespalten werden. Interessensausgleich ist bereits erfolgt.
Betriebsübergang bzw. Neugründung der "neuen" Akademie erfolgt zum 01.01.2023.
So jetzt das Große aber:
Die Mitarbeiter sind aktuell weiterhin wie bisher beschäftigt.
Auszug aus dem Interessensausgleich:
Die Akademie wird gesellschaftsrechtlich zum 01.01.2023 gegründet. Alleingesellschafter dieser Gesellschaft wird der XXX sein. Die Abspaltung zur Aufnahme des Betriebsteils „XXX“ wird voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres 2023 mit der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister wirksam werden.
Mit Vollzug der gesellschaftsrechtlichen Abspaltung des Betriebsteils „XXX“ und der Übertragung dieses Betriebsteils auf die Akademie werden sämtliche Mitarbeitende dieses Betriebsteils auf die Akademie gem. § 613 a BGB übergehen.
Die Arbeitsverträge werden gemäß 613 beibehalten. Die Abrechnung erfolgt weiterhin über die alte Firma (wird dann in Rechnung gestellt).
In dem Betriebsteil der abgespalten wird ist eine Kollegin im Betriebsrat.
Wie sieht es mit der Einladung zur BR Sitzung aus? Müssen/sollen/dürfen wir diese Kollegin weiter einladen oder benötigen wir einen Nachrücker?
Ab wann dürfen wir sie nicht mehr einladen? Woran kann man das festmachen?
Wenn jemand eine Idee hat wäre ich euch dankbar.
lg