Verkaufsleiter als Betriebsrat

  • Sehr geehrte Damen und Herren,



    Ich hätte mal eine Frage, da wir uns intern aktuell im Geschäft ein wenig verarscht fühlen.

    Und zwar steht bei uns mitlerweile eine Berriebsratswahl an wie wir mitbekommen haben, normalerweise wird bei uns jedes noch so kleine Dach angesprochen von einer Betriebsratswahl hat bei uns im Unternehmen aber keiner etwas erwähnt. Es hing wohl aber am Schwarzen Brett wo aber keiner von uns jemals draufschaut (was von uns natürlich dumm war). Jetzt haben die Geschäftsführungen mehrerer Filialen einfach die Verlaufsleiter zur Wahl aufgestellt, da sich ja kein normaler Angestellter gemeldet hatte da wir es eben nicht wussten. Laut BetrVG Paragraph 5 Absatz 3 ist es doch so eigentlich, dass leitende Angestellte sich doch gar nicht aufstellen dürfen oder lieg ich da falsch? Und die Verkaufsleiter stehen direkt unter den einzelnen Geschäftsführungen.

    Oder können die das doch tun da ja die Betriebsratswahl nicht die einzelnen Filialen betrifft sondern den Mutterkonzern. Zählen Verkaufsleiter nicht als leitende Angestellte wenn es um den Mutterkonzern geht? Obwohl sie in den Filialen selbst als leitende Angestellte gelten?

    Wir fühlen uns natürlich etwas verarscht da wir erwarten das dort nunmal wir als normale Arbeitnehmer im Nachteil stehen, da die Verlaufsleiter natürlich zugunsten der Geschäftsführung entscheiden werden.

    Wohlwissend das es dumm ist das wir nicht aufs Schwarze Brett geschaut haben. Trotzdem mies das wir zu jedem Mist Info bekommen aber nicht dazu.

    Was ich mittlerweile gehört habe, ist dass sie wohl offiziell nicht als leitende Angestellte zählen können da sie niemanden einstellen oder feuern dürfen nur die Geschäftsführung stimmt das? Obwohl sie bei uns ganz klar leitende Angestellte sind?

  • Hallo,


    nirgendwo steht geschrieben, daß die Erstellung von Wahlvorschlägen am schwarzen Brett oder sonstwie betriebsöffentlich angekündigt werden muß.

    Und wer sich nicht darum kümmert, darf sich halt nicht wundern, wenn andere die Initiative ergreifen.


    Und wenn Führungskräfte sich aufstellen lassen, ist das oft ein zeichen dafür, daß der AG auf Konfrontatioskurs geht und sich einen willigen BR selber "backen" will. Das muß dann halt im Wahlkampf thematisiert werden.


    Ob die "Verkehrsleiter" tatsächlich leitende Angestellte sind im Sinn des § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG, muß halt der Wahlvorstand in jedem Einzelfall prüfen.

  • Naja aber wie soll man sich aufstellen lassen wenn man als Mitarbeiter nicht weiß das ne Betriebsratswahl ansteht 💁‍♂️? Was ich vielleicht noch erwähnen sollte der Zettel am Schwarzen Brett war einfach ne Liste mit den Namen aller Mitarbeiter. Es stand aber nicht mal was dran von wegen Betriebsratswahl.

    Also wie soll man sich um was kümmern wovon man nicht mal was das es überhaupt ansteht? 💁‍♂️. Ich geh ja nicht in ein Unternehmen und frag jeden Tag ob es ne BR Wahl gibt 5 Kahre lang. Abgesehen davon es geht ja nicht drum das ich das machen möchte, sondern einfach generell, weil die Mitarbeiter natürlich nun alle richtig sauer sind. Das der AG einfach bestimmt wer aufgestellt ist und das halt Führungskräfte sind.

  • Ich würde auf jeden Fall prüfen wie es sich mit §5 BetrVG verhält. Dürfen die Verkaufsleiter z.B. Beschäftigte einstellen oder Abmahnungen aussprechen?


    Sucht Angriffspunkte. Hat der Wahlausschuss korrekt gearbeitet? War die Abstimmung einwandfrei?

    "Wenn an der Arbeit was Gutes wäre, würden die Reichen die Armen doch nie ranlassen." - Elmore Leonard



  • Hm. Da war nur so'n Zettel. Das ist mir viel zu wenig klar, was das konkret bedeutet. Der Zettel scheint ja eine Listenaufstellung gewesen zu sein. Ich vermute, Ihr hattet noch keinen BR? Wenn doch, was sagt denn der dazu??

    Fragen:

    1. Ist die Wahl schon gelaufen? Dann:

    - Gab es einen rechtmäßig zustande gekommenen Wahlvorstand?

    - Hat der die Wahl ordnungsgemäß angekündigt und die bestehenden Fristen eingehalten?

    - Wurde die Wahl nur am schwarzen Brett der Zentrale angekündigt oder auch in allen Filialen?

    Diese Fragen würde ich klären und schnelle Hilfe der zuständigen Gewerkschaft suchen. Aber Vorsicht: Die Fristen, gegen eine scheinbar gültige BR-Wahl anzugehen, ist sehr kurz.

    2. Die Wahl ist noch eine Weile hin:

    Dann informiert Euch gegenseitig, stellt selbst Wahllisten auf und informiert Eure Kollegen.

  • Jetzt haben die Geschäftsführungen mehrerer Filialen einfach die Verlaufsleiter zur Wahl aufgestellt, da sich ja kein normaler Angestellter gemeldet hatte da wir es eben nicht wussten.

    Geschäftsführungen sind überhaupt nicht berechtigt, sich in die BR-Wahl einzumischen, geschweige denn, Verlaufsleiter zur Wahl aufzustellen. Wahlvorschläge dürfen nur von wahlberechtigten und wählbaren Arbeitnehmern aufgestellt werden. Woraus ergibt sich denn, dass die Geschäftsführungen mehrerer Filialen einfach die Verlaufsleiter zur Wahl aufgestellt haben :/

    Was ich vielleicht noch erwähnen sollte der Zettel am Schwarzen Brett war einfach ne Liste mit den Namen aller Mitarbeiter. Es stand aber nicht mal was dran von wegen Betriebsratswahl.

    " .... einfach ne Liste mit den Namen aller Mitarbeiter " deutet darauf hin, dass es sich gemäß §2 der Wahlordnung offensichtlich nur um die Wählerliste handelt. Damit ist die Wahl aber noch nicht rechtswirksam eingeleitet worden, was bedeutet, dass noch keine Fristen in Gang gestzt wurden. Fristen beginnen erst zu laufen, wenn gemäß §3 der Wahlordnung das Wahlausschreiben ausgehangen wird.

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Nintendo , wenn es eine BR-Wahl gibt, muss es einen Wahlvorstand (WV) geben. Dessen Erreichbarkeit muss gegeben sein, wenn also alle relevanten Wahlinformationen am Schwarzen Brett hängen, hängen da auch die Kontaktinfos des WV - schau da drauf, kontaktiere den WV, stelle dort Deine Fragen.


    Was genau überhaupt gelaufen oder nicht gelaufen ist, wird aus Deinen Äußerungen ja gar nicht klar. Und deswegen halte ich weitere Beiträge hier vorerst für müßig.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ..... nirgendwo steht geschrieben, daß die Erstellung von Wahlvorschlägen am schwarzen Brett oder sonstwie betriebsöffentlich angekündigt werden muß.

    :huh: Da sagt §3 der Wahlordnung aber etwas anderes ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Kampfschwein ()

  • Geschäftsführungen sind überhaupt nicht berechtigt, sich in die BR-Wahl einzumischen, geschweige denn, Verlaufsleiter zur Wahl aufzustellen.

    Sie sind auch nicht berechtigt, im Halteverbot zu parken. Deshalb macht es natürlich auch niemand... ;)

    Die Verkaufsleiter werden wohl im Chor sagen: "Wir...sind...nicht...ferngesteuert" :evil:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Was genau überhaupt gelaufen oder nicht gelaufen ist, wird aus Deinen Äußerungen ja gar nicht klar. Und deswegen halte ich weitere Beiträge hier vorerst für müßig.

    Und munter wird das tote Pferd weiter geritten. :*

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • nirgendwo steht geschrieben, daß die Erstellung von Wahlvorschlägen am schwarzen Brett oder sonstwie betriebsöffentlich angekündigt werden muß.

    Bei mir dämmerts. Du hast tatsächlich recht. ;)

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  • Ich bin da ganz nah bei Fried. Das sind so Waage Infos das eine Seriöse beantwortung nicht möglich ist.

    Es kann also nur Spekuliert werden.


    Mir fallen dazu 2 Sätze ein:

    Den hab ich hier im Forum mal gelesen: Jeder Mitarbeiter bekommt den Betriebsrat den er verdient. ( Denn die Mitarbeiter wählen diesen, und können sich daran aktiv beteiligen )


    Und den 2 Satz hab ich in Verbindung mit unserer Wahl als Wahlleiter gehört.


    Das verkürzte Wahlverfahren bekommt kaum einer unangreifbar hin. Insofern lässt sich bestimmt was finden um neuwahlen anzuzetteln. Aber auch das muss Aktiv geschehen. Von nix kommt nix.