Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte mal eine Frage, da wir uns intern aktuell im Geschäft ein wenig verarscht fühlen.
Und zwar steht bei uns mitlerweile eine Berriebsratswahl an wie wir mitbekommen haben, normalerweise wird bei uns jedes noch so kleine Dach angesprochen von einer Betriebsratswahl hat bei uns im Unternehmen aber keiner etwas erwähnt. Es hing wohl aber am Schwarzen Brett wo aber keiner von uns jemals draufschaut (was von uns natürlich dumm war). Jetzt haben die Geschäftsführungen mehrerer Filialen einfach die Verlaufsleiter zur Wahl aufgestellt, da sich ja kein normaler Angestellter gemeldet hatte da wir es eben nicht wussten. Laut BetrVG Paragraph 5 Absatz 3 ist es doch so eigentlich, dass leitende Angestellte sich doch gar nicht aufstellen dürfen oder lieg ich da falsch? Und die Verkaufsleiter stehen direkt unter den einzelnen Geschäftsführungen.
Oder können die das doch tun da ja die Betriebsratswahl nicht die einzelnen Filialen betrifft sondern den Mutterkonzern. Zählen Verkaufsleiter nicht als leitende Angestellte wenn es um den Mutterkonzern geht? Obwohl sie in den Filialen selbst als leitende Angestellte gelten?
Wir fühlen uns natürlich etwas verarscht da wir erwarten das dort nunmal wir als normale Arbeitnehmer im Nachteil stehen, da die Verlaufsleiter natürlich zugunsten der Geschäftsführung entscheiden werden.
Wohlwissend das es dumm ist das wir nicht aufs Schwarze Brett geschaut haben. Trotzdem mies das wir zu jedem Mist Info bekommen aber nicht dazu.
Was ich mittlerweile gehört habe, ist dass sie wohl offiziell nicht als leitende Angestellte zählen können da sie niemanden einstellen oder feuern dürfen nur die Geschäftsführung stimmt das? Obwohl sie bei uns ganz klar leitende Angestellte sind?