Hallo ich bin mir bei obigem Thema nicht zu 100% sicher.
Wir haben Betriebsteile die mit dem Hauptbetrieb wählen wollen (die entsprechenden Betriebsteile haben hierüber schon formlos abgestimmt) sowie Außdienstkollegen.
Wenn wir nun zur Betriebsversammlung (normales WV) laden, würden wir die technischen Voraussetzungen schaffen, dass die Betriebsteile und Außdienstkollegen via Teams an der Versammlung und damit auch an der Wahl des Wahlvorstandes teilnehmen können (wichtig, jeder muss sich separat einwählen/anmelden, also nicht 2 oder 3 vor einem Rechner sitzen)
Diese Vorgehensweise wäre nach meinem Verständnis über den 129er (bis April 2023) gedeckt. Ist damit auch das Procedere zur Wahl des Wahlvorstands (in Teams gibt es ja auch die Funktion „Handheben“) rechtssicher, also so wasserdicht, dass keiner die Wahl des Wahlvorstandes anfechten kann?
Wie sehet ihr das?