Betriebsrat zurück getreten

  • Hallo Forum,


    unser Betriebsrat ist am 9.12.2022 zurück getreten.

    Wurde zu einen BEM Gespräch eingeladen an dem eigentlich ein BR Mitglied teilnehmen sollte.

    Bekam die Info der Personalabteilung das der BR weiterhin seine betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen ausführt.

    Geht das nach Rücktritt?


    Besten Dank für eure Antworten.

  • Wenn ein einzelnes BRM seinen Rücktritt erklärt, ist es raus.

    Erklärt das komplette Gremium seinen Rücktritt leitet es damit Neuwahlen ein, bleibt aber im Amt, bis die Nachfolger gewählt sind.


    Es geht darum, eine BR-lose Zeit zu vermeiden.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • unser Betriebsrat ist am 9.12.2022 zurück getreten.

    Aus dieser Formulierung könnte man schließen, dass der gesamte Betriebsrat zurückgetreten ist, sich also quasi aufgelöst hat. (Sonst sollte es ja heißen "ein Betriebsratsmitglied ist zurückgetreten" und nicht "unser Betriebsrat ist zurückgetreten").

    Wurde zu einen BEM Gespräch eingeladen an dem eigentlich ein BR Mitglied teilnehmen sollte.

    ...hier wird aber klar, dass es um eine einzelne Person geht.


    War das ein 1er BR?

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Aus dieser Formulierung könnte man schließen, dass der gesamte Betriebsrat zurückgetreten ist

    Verstehe ich auch so



    sich also quasi aufgelöst hat.

    äh... nein? Hat der BR mit der Mehrheit seiner Stimmen seinen Rücktritt beschlossen, werden Neuwahlen gem. § 13 (2) Ziffer 3 BetrVG eingeleitet.


    Eine "Auflösung" kann es nur geben, wenn jedes BRM individuell seinen Rücktritt verkündet hat, weil dann tatsächlich niemand mehr da wäre, der handlungsfähig/-berechtigt wäre.


    Welche Form des Rücktrittes hier genau stattgefunden hat wissen wir nicht, aber aus dem hier

    Bekam die Info der Personalabteilung das der BR weiterhin seine betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen ausführt.

    schließe ich implizit, dass es wohl doch der Rücktrittsbeschluss des Gremiums war, denn nur genau dann ist das so absolut korrekt.

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  • äh... nein? Hat der BR mit der Mehrheit seiner Stimmen seinen Rücktritt beschlossen, werden Neuwahlen gem. § 13 (2) Ziffer 3 BetrVG eingeleitet.


    Eine "Auflösung" kann es nur geben, wenn jedes BRM individuell seinen Rücktritt verkündet hat, weil dann tatsächlich niemand mehr da wäre, der handlungsfähig/-berechtigt wäre.

    Äh... ja, da hab ich wohl in der Eile nicht ausführlich genug dargelegt worum es mir eigentlich geht.

    War das ein 1er BR?

    ...da kenn ich mich nämlich ehrlich gesagt nicht wirklich aus. Wie verhält sich das denn bei einem 1er BR, wenn der zurücktritt?

    Kann der sich dann entscheiden, ob er quasi als einziges BRM zurücktritt womit dann der Nachrücker übernimmt (falls vorhanden, falls nicht > Auflösung), oder ob er als Betriebsrat zurücktritt und Neuwahlen einleitet?


    Im Prinzip hatte ich einen ähnlichen Gedanken wie Du (nur dass ich gedanklich da irgendwie an einer Einzelperson festgehangen bin), also praktisch der Kurt ist 1er BR und tritt als BR zurück und leitet Neuwahlen ein, dann hat der Kurt ein BEM-Gespräch wo eigentlich ein BRM dabei sein sollte. Es gibt aber keines mehr, bzw. doch, denn der Kurt ist ja trotz seines Rücktritts (als BR) noch im Amt, bis die Neuwahlen durch sind.

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    Hanlons Rasiermesser

  • da hab ich wohl in der Eile nicht ausführlich genug dargelegt worum es mir eigentlich geht

    Das kenne ich... ich weiß ja, was ja ich meine... ist doch völlig klar...


    Wie verhält sich das denn bei einem 1er BR, wenn der zurücktritt?

    Interessante Frage. Würde ich aber tatsächlich am Wortlaut der Erklärung festmachen wollen.


    "Hiermit erkläre ich den Rücktritt des Betriebsrates." => Das Gremium (vertreten durch Kurt) tritt zurück, bleibt aber bis zur Neuwahl im Amt.


    "Hiermit erkläre ich meinen Rücktritt als Betriebsrat." => Kurt ist raus. Gibt es Nachrücker, übernehmen die. Gibt es die nicht, ist niemand mehr da, der BR hat sich aufgelöst.

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  • ELBARADO ist schon einige Zeit hier Mitglied und von einem 1-er BR hat er meines Wissens niemals etwas erwähnt.


    Bekam die Info der Personalabteilung das der BR weiterhin seine betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen ausführt.

    Das heisst, der BR hat seinen Rücktritt als Gremium erklärt und führt bis zur Konstituierung des neuen BR die Amtsgeschäfte weiter, hat also folglich auch beim BEM-Gespräch mitzukamellen.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo,

    habe Spätschicht und konnte nicht eher antworten.

    Sind ein 7ner Gremium und ich Ersatz. nun ist es so das die Mehrheit der Mitglieder zurückgetreten ist.

    Wir Ersatzmitglieder haben davon nichts mitbekommen und sind auch nicht nachnominiert worden.

    Deshalb gehen wir davon aus, das §13 BetrVg Satz 3 gegriffen hat.


    Erklärt das komplette Gremium seinen Rücktritt leitet es damit Neuwahlen ein, bleibt aber im Amt, bis die Nachfolger gewählt sind.


    Es geht darum, eine BR-lose Zeit zu vermeiden.


    Das heisst, der BR hat seinen Rücktritt als Gremium erklärt und führt bis zur Konstituierung des neuen BR die Amtsgeschäfte weiter, hat also folglich auch beim BEM-Gespräch mitzukamellen.

    Das wollte ich wissen.

    Danke für eure Antworten.

  • nun ist es so das die Mehrheit der Mitglieder zurückgetreten ist.

    das wiederum würde aber bedeuten, dass der BR weiter existiert und die entsprechenden Ersatzmitglieder in den BR nachrücken, oder hat das Gremium mit der Mehrheit der Stimmen den Rücktritt des BR beschlossen?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Das hier

    nun ist es so das die Mehrheit der Mitglieder zurückgetreten ist

    ist leider so gar nicht das gleiche wie

    unser Betriebsrat ist am 9.12.2022 zurück getreten


    Insofern würde ich mich der Frage von rtjum vorbehaltlos anschließen wollen... oder kürzer: Ja, was denn nun?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wir Ersatzmitglieder (...) sind auch nicht nachnominiert worden.

    Das Nachrücken geschieht automatisch qua Gesetz, da muss niemand nominiert werden.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hier ist es leider so das man keine Auskünfte bekommt.

    Der BR ist oder war ein Geheimbund. Versuche mich mal schlau zu machen.

    Meine Info bis jetzt.

    Es ist die Mehrheit der Mitglieder ist zurückgetreten aber keiner nachgerückt. (es wird natürlich keiner nominiert)

    Wie würde es aussehen wenn alle zurückgetreten wären, und sich der BR quasi in Luft aufgelöst hätte?


    Erklärt das komplette Gremium seinen Rücktritt leitet es damit Neuwahlen ein, bleibt aber im Amt, bis die Nachfolger gewählt sind.


    Es geht darum, eine BR-lose Zeit zu vermeiden.

    Das stimmt doch oder?


    Was wäre wenn nicht alle BR Mitglieder zurückgetreten wären, sondern als Beispiel 5 von 7?

    Wir haben nur 2 Ersatzmitglieder.

    Mein Gedanke ist: 2 Restmitglieder und 2 Ersatzmitglieder rücken nach. Somit 4 BR Mitglieder.

    Diese 4 führen die Funktionen des BR aus und leiten Neuwahlen ein. Somit sind die eingeleiteten Neuwahlen

    und Bestimmung des Wahlvorstandes nichtig, oder?

  • Es ist die Mehrheit der Mitglieder ist zurückgetreten aber keiner nachgerückt. (es wird natürlich keiner nominiert)

    Du meinst sicher, keines der EBRM wurde darüber informiert, dass es jetzt nachgerücktes dauerhaft BRM ist. Dann liegt ein Pflichtverstoss des BRV vor, abgesehen davon, dass alle Beschlüsse des Noch-BR seit dem Rücktritt nichtig sind, wegen falscher Ladung.

    Wie würde es aussehen wenn alle zurückgetreten wären, und sich der BR quasi in Luft aufgelöst hätte?

    Wenn alle individuell ihren Rücktritt vom Amt erklärt hätten, würden die 2 nachgerückten EBRM den Übergangs-BR stellen. Nur wenn diese ebenfalls vom Amt zurücktreten, löst sich der BR in Unwohlgefallen auf. Wenn jedoch der BR mehrheitlich den Rücktritt als Gremium beschliesst, führt er weiterhin die Amtsgeschäfte und bestellt den Wahlvorstand. In diesem Fall rückt nur jemand nach, wenn es inividuelle Amtsniederlegungen gibt.

    Was wäre wenn nicht alle BR Mitglieder zurückgetreten wären, sondern als Beispiel 5 von 7?

    Wir haben nur 2 Ersatzmitglieder.

    Mein Gedanke ist: 2 Restmitglieder und 2 Ersatzmitglieder rücken nach. Somit 4 BR Mitglieder.

    Das sehe ich auch so.

    Diese 4 führen die Funktionen des BR aus und leiten Neuwahlen ein. Somit sind die eingeleiteten Neuwahlen

    und Bestimmung des Wahlvorstandes nichtig, oder?

    Im Prinzip ja. Aus praktischen Gründen könntet ihr aber auch den Wahlvorstand im Amt bestätigen und den Zeitplan inklusive Wahltermin lassen, wie es ist.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • es ist der gesamte BR zurückgetreten.

    Den Unterschied zwischen einem Rücktritt des BR als Gremium und dem Rücktritt der gesamten BRM als Einzelpersonen muß ich wohl etwas anschaulicher erklären. ;)


    Fall 1:

    A: Wenn ihr Egoisten immer nur Kaffee kocht, obwohl ihr genau wisst, dass ich nur Tee trinke, fühle ich mich von euch gemobbt. Macht euren Scheiß doch ohne mich, ich trete zurück!

    B: Mein Schatz, wo du bist, will ich auch sein und wo du nicht bist, habe ich auch nichts zu suchen. Wenn du gehst, gehe ich mit dir!

    C: Dann haben wir also 2 Mitglieder verloren und unter den Nachrückern befindet sich diese komische Type, der ELBARADO. Mit dem setze mich nicht an einen Tisch! Ich trete ebenfalls zurück!

    D: Jetzt habe ich also endlich mein Ziel erreicht, dich aus dem Gremium zu kegeln. Was soll ich dann noch hier?

    E: Das trifft sich gut. Mir hat der AG eine Abteilungsleiterstelle angeboten, unter der Bedingung dass ich aus dem BR zurücktrete. Und wenn ihr sowieso alle geht...

    F: Mal überlegen... Jetzt sind wir nur noch 2 und ich müsste entweder BRV oder sBRV werden. Eigentlich stehe ich nicht so gerne im Rampenlicht, dann gehe ich lieber...

    G: Sehr schön, dann habe ich euch endlich von der Backe und kann vernünftig arbeiten. Aber wer schreibt dann das Protokoll? Was, ich? Neeeee....

    --> alle 7 BRM sind zurückgetreten und haben keine Befugnis, die laufenden Geschäfte weiter zu leiten. Die beiden Ersatzmitglieder bilden den Rumpf-BR, leiten die Neuwahl ein und führen die Geschäfte.


    Fall 2:

    Wir kommen zum TOP 73: Beschluss zum Rücktritt des BR und Einleitung von Neuwahlen. Wer ist dafür? Dagegen? Wer enthält sich? Ich zähle 4 Ja-Stimmen, bei 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Damit ist der Beschluss angenommen und betrifft auch alle, die dagegen gestimmt haben. Wir benennen also einen Wahlvorstand und führen die Geschäfte weiter, bis ein neuer BR gewählt ist. Die Ersatzmitglieder rücken nach, wenn jemand verhindert ist, aber ansonsten sind sie außen vor. Wer sagt es ihnen? Du vielleicht? Oder du? Nein, ich auch nicht...

    --> Der BR ist per Beschluss als Gremium zurück getreten. Die 7 BRM müssen unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen und sind noch bis zur Amtsausübung berechtigt, bis ein neuer BR konstituiert ist. Dennoch wäre es guter Stil, die Ersatzmitglieder nicht im unklaren zu lassen... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)