Dauerhafte Arbeitszeitreduzierung der kompletten Belegschaft

  • Hallo KrHer,


    damit

    Wir versuchen uns jetzt auf eine Arbeitszeitverkürzung von 1 Jahr zu einigen,

    überschreitet Ihr wahrscheinlich schon Eure Regelungskompetenz.

    Es gibt zwar den § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, der u.a. die "vorübergehende Verkürzung" der Arbeitszeit als Mitbestimmungstatbestand regelt, aber die mir bekannte Literatur sieht die Regelungskompetenz nur im Zusammenhang mit ordnungsgemäß angemeldeter Kurzarbeit.

    Aus dieser Pflicht solltet Ihr den AG nicht "entlassen".


    Und fraglich ist auch, ob die Dauer von einem Jahr überhaupt noch "vorübergehend" iSd BetrVG ist.

    Ihr solltet Euch unbedingt mit der Fachliteratur (Fitting, ErfK, DKKW etc.) auseinandersetzen.

  • Wir haben ja nun schon ausführlich und gut begründet gehört, warum das alles furchtbarer Murks ist und Ihr Euch auf so eine BV nicht einlassen solltet. Egal ob dauerhaft, für ein Jahr oder nur 3 Monate.

    Aber mir stellt sich da irgendwie noch eine andere Frage...

    die Belegschaft wurde bereits um 25 MA durch AHV reduziert.

    da dieses wohl nicht reicht, wir aber keine weiteren Personen entlassen können,

    warum??


    Ich meine, klar ist das scheiße und natürlich will man, gerade als BR, Kündigungen verhindern, aber warum können denn keine weiteren MA freigesetzt werden?

    Auch wenn das hässlich ist, wäre es hier nicht die "saubere" Lösung einen vernünftigen Sozialplan auszuarbeiten und dann 25 weitere MA freizusetzen, statt irgendwie zu versuchen mit einer rechtwidrigen BV 200 MA ja 5 Stunden pro Woche wegzunehmen?

    Gibt es wirklich harte Fakten, die einer weiteren Reduzierung der Belegschaft entgegenstehen, oder will sich der AG da nur bequem absichern, so dass er bei Bedarf einfach die Arbeitszeit wieder hoch setzen kann und kein Personal suchen muss?


    Also ich persönlich würde mich vermutlich leichter tun , einem vernünftigen (und anwaltlich geprüften) Sozialplan zuzustimmen, als einer solchen BV.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich hätte das natürlich preußisch eleganter und nicht so bajuwarisch derb formuliert (...)

    Mir wurde im Forum ja schon mal von jemandem mit skandinavischem Pseudonym vorgeworfen, ich verwendete zu viele Fremdwörter und betreibe Bildungshuberei, deswegen formuliere ich jetzt halt hin und wieder mal direkter...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo zusammen,


    wir haben viel nachgelesen: Vorübergehend ist in keinem Gesetz wirklich definiert.

    Laut BAG Entscheidungen waren 1 Jahr immer kein Problem.


    Zu Euren Fragen:

    wir können keine weiteren MA´s entlassen da wir sonst in der Produktion nicht

    mehr handlungsfähig sind.

    Die Reduzierung auf 35 Std. habe und ca 10 MA eingespart, aber wir können noch

    alles bedienen und sicherstellen das die Anlagen laufen.


    Dazu haben wir die Verhandlungen genutzt noch einige Prozente auszuhandeln.


    Gehen wir nach diesen einen Jahr wieder hoch, sind die Entgelttabellen höher.


    Und ganz ehrlich: nach er Begleitung von 25 Aufhebungsverträgen hat keiner von

    uns noch die Muße weitere MA raus zuschmeißen.


    So tragen alle die Einsparungen und das nur für eine kurze Zeit.


    LG