Vereinfachtes Wahlverfahren - Zeitraum zwischen durch KBR bestellten Wahlvorstand und Wahlversammlung

  • Hallo zusammen,

    wenn wir als KBR einen Wahlvorstand in einem Betrieb mit vereinfachtem Wahlverfahren bestellen, wieviel Zeit hat der Wahlvorstand dann bis zur Wahlversammlung?

    Grüße

    JohJoh

  • Der Wahlvorstand hat die Wahl "unverzüglich" einzuleiten. Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Dies beinhaltet aber natürlich, dass sich der Wahlvorstand vor Einleitung der Wahl ggf. erst einmal durch Schulungen, die außerhalb der regulären Wahlperioden natürlich nicht "von der Stange" zu haben sind, fit machen muss. Da kann also durchaus etwas Zeit vergehen bis die Wahl startet.


    Trödelt der Wahlvorstand zu arg und kommt der Verpflichtung, die Wahl unverzüglich einzuleiten nicht nach, so kann er durch das Arbeitsgericht ersetzt werden. Der Antrag dazu kann vom Betriebsrat, mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, gestellt werden.