Hallo zusammen,
wenn wir als KBR einen Wahlvorstand in einem Betrieb mit vereinfachtem Wahlverfahren bestellen, wieviel Zeit hat der Wahlvorstand dann bis zur Wahlversammlung?
Grüße
JohJoh
Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo zusammen,
wenn wir als KBR einen Wahlvorstand in einem Betrieb mit vereinfachtem Wahlverfahren bestellen, wieviel Zeit hat der Wahlvorstand dann bis zur Wahlversammlung?
Grüße
JohJoh
Der Wahlvorstand hat die Wahl "unverzüglich" einzuleiten. Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Dies beinhaltet aber natürlich, dass sich der Wahlvorstand vor Einleitung der Wahl ggf. erst einmal durch Schulungen, die außerhalb der regulären Wahlperioden natürlich nicht "von der Stange" zu haben sind, fit machen muss. Da kann also durchaus etwas Zeit vergehen bis die Wahl startet.
Trödelt der Wahlvorstand zu arg und kommt der Verpflichtung, die Wahl unverzüglich einzuleiten nicht nach, so kann er durch das Arbeitsgericht ersetzt werden. Der Antrag dazu kann vom Betriebsrat, mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, gestellt werden.
Danke Xolgrim,
so habe ich das auch vermutet und freue mich somit über deine Bestätigung.
johjoh