Wiederholtes Seminar

  • Hallo liebe Community!

    Ich hatte vor ca. 10 Jahren ein Seminar für BEM Teil 1

    Da 10 Jahre eine lange Zeit sind, möchte ich dieses Jahr erneut das Seminar BEM Teil 1 besuchen

    Gibt es irgendwo eine Gesetztes Grundlage, worin steht, wie man sich in einem solchen Fall erhalten muss oder kann?

    Könntest der AG dieses Semianr ablehnen?

    Bin sehr gespannt auf Eure Kommentare :)

  • Oha... da hat der kreative Otto Graf Vieh aber mal wieder mächtig zugeschlagen...


    Zum Thema:

    Vor 10 Jahren? Seit dem ist viel Wasser den Rhein runter geflossen... wer weiß, was sich in der Zwischenzeit alles geändert hat.


    Ich würde das Seminar erst einmal beschließen und schauen was passiert. Alternativ kannst Du natürlich beim Seminaranbieter einfach mal anfragen. Die sollten dir sagen können, ob sich da viel verändert hat oder nicht. Wenn nicht, könntest du (abhängig davon wieviel du mit dem Thema bisher zu tun hattest) dich auch auf den Standpunkt stellen, dass das schlicht zu lange her ist.


    Soweit ich weiß, sieht die Rechtsprechung sogar die Wiederholung der Grundlagenseminare im BetrVG und AR vor. Warum also nicht auch bei solchen Spezialseminaren? Ich wäre da erst einmal entspannt...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Im letzten Jahr trat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft

    und da ist was zum BEM geregelt? :/


    In den letzten 10 Jahren sind einige Änderungen im BEM-Bereich gemacht worden.

    Da ist ein neues Seminar sicher sinnvoll, aber hast Du denn in den ganzen Jahren nichts mit BEM zu tun gehabt?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • und da ist was zum BEM geregelt? :/


    In den letzten 10 Jahren sind einige Änderungen im BEM-Bereich gemacht worden.

    Da ist ein neues Seminar sicher sinnvoll, aber hast Du denn in den ganzen Jahren nichts mit BEM zu tun gehabt?

    Nein, BEM wurde leider bei uns in der Vergangenheite nicht "gelebt" Ende letzten Jahres kam das Thema mal wieder auf. Aber auch nur weil man unbeliebte Kollegen*innen los werden will :(

  • Ich würde einfach das BEM 1 beantragen.

    Sofern der AG denn überhaupt bemerkt, dass du das vor 10 Jahren schon einmal hattest, dann auf die seitdem stark veränderte Rechtslage verweisen, du musst dein Fachwissen auffrischen.


    Im letzten Jahr trat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft

    Stimmt nicht mehr, das war nämlich bereits 2021, im vorletzten Jahr ;) :P
    (Fang du nun bitte nicht auch noch damit an, jeden eigenen Beitrag in Fettschrift zu schreiben :( =O ;( )


    Aber auch abseits des BetrVG gab und gibt es laufend Änderungen, u.a. hat sich gerade 2018 enorm viel beim SGB IX getan, weit mehr als nur die Neuordnung der Paragraphen, in welchen u.a. die Vorschrift zum BEM zu finden ist (alt §84, neu § 167) ...


    Soweit ich weiß, sieht die Rechtsprechung sogar die Wiederholung der Grundlagenseminare im BetrVG und AR vor. Warum also nicht auch bei solchen Spezialseminaren? Ich wäre da erst einmal entspannt...

    :thumbup:

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Kniefiesel :P Aber ok, wo du recht hast hast du recht!


    Und keine sorge das Fette ist nur, weil ich es wo anders rauskopiert hatte.
    Normalerweise bin ich dazu viel zu Faul :D :D

  • Soweit ich weiß, sieht die Rechtsprechung sogar die Wiederholung der Grundlagenseminare im BetrVG und AR vor.

    Ich habe das auch so abgespeichert - eine belastbare Quelle wäre halt noch nett...


    Es geht mir da auch um die Voraussetzungen: Ist es Voraussetzung, dass sich die Rechtsgrundlagen geändert haben, oder darf man nur mit der Erosion von Wissen im menschlichen Gehirn argumentieren?


    Könnte der AG dieses Semianr ablehnen?

    Eine klassische Moritz - Antwort wäre: "Klar könnte er. Ob er aber dürfte?"


    Aber mal im Ernst: Es handelt sich um ein Spezialseminar. Die Erforderlichkeit ist also sowieso erstmal kein Selbstläufer, sondern muss vom BR begründet werden. Das müsstet Ihr in Eurer Entsendung also leisten.


    Und wenn ich da den Advocatus diaboli gebe, dann bestreite ich die Notwendigkeit erst einmal per se, behaupte, dass sich in 10 Jahren an den rechtlichen Grundlagen zum BEM nichts geändert hat (hat sich denn was geändert?), und ergänze: "Dass Juddel das Wissen seit dem ersten Seminar vor 10 Jahren niemals verwendet hat, ist ein klares Indiz dafür, dass die Schulung nicht erforderlich war und es weiterhin nicht ist."

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Auch ich habe erneut BEM Seminare besucht.

    Meine Erfahrung es hat sich verdammt viel geändert.

    Zum einen ist der § geändert worden, nicht nur in seiner Bezeichnung auch Inhaltlich.

    Zum anderen hat sich durch die Rechtsprechung sehr viel geändert.

    Und nicht zuletzt das meiste im Datenschutz. Gerade beim BEM.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Meine Erfahrung es hat sich verdammt viel geändert. Zum einen ist der § geändert worden, nicht nur in seiner Bezeichnung auch Inhaltlich. Zum anderen hat sich durch die Rechtsprechung sehr viel geändert. Und nicht zuletzt das meiste im Datenschutz. Gerade beim BEM.

    Juddel , damit könntet Ihr dann doch gut für die Wiederholungsschulung argumentieren.


    Da bin ich....ausnahmsweise....auch mal völlig der Ansicht von Fried. :)

    8| ... ich bin schockiert ...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.